Ist es richtig, dass durch die Beteiligung eines atypischen Gesellschafters eine UG oder GmbH einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24500,- EUR in Anspruch nehmen kann?
vielen Dank für Ihr Interesse. Der Gewerbesteuer-Freibetrag gilt grundsätzlich für natürliche Personen und im Zusammenhang mit Personengesellschaften wie der OHG oder der KG. Im Fall einer Kapitalgesellschaft kann ein sogenannter stiller Gesellschafter oder auch atypischer Gesellschafter eingesetzt werden, auch für diesen gilt der Gewerbesteuer-Freibetrag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Andre Kraus
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Sehr geehrter Herr Fragesteller,
vielen Dank für Ihr Interesse. Der Gewerbesteuer-Freibetrag gilt grundsätzlich für natürliche Personen und im Zusammenhang mit Personengesellschaften wie der OHG oder der KG. Im Fall einer Kapitalgesellschaft kann ein sogenannter stiller Gesellschafter oder auch atypischer Gesellschafter eingesetzt werden, auch für diesen gilt der Gewerbesteuer-Freibetrag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Andre Kraus