UG-Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Interesse an der „Löschung wegen Vermögenslosigkeit“ meiner UG.
Diese UG hatte ich in Berlin (Handelsregister Charlottenburg) gegründet, jedoch niemals die Tätigkeit tatsächlich aufgenommen. Auch nie Geschäftsräume und/oder Geschäftsmittel erworben bzw. angemietet.
Die einzige „unternehmerische Tätigkeit“ war das Eintragen ins Handelsregister.
Leider wurde ich falsch beraten und aufgrund einer „Ordnungswidrigkeit“ (fehlende Bilanzen) ist mittlerweile eine Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR bezüglich meiner UG angesetzt. Darüber hinaus stehen noch einige hundert Euro gegenüber der IHK (Mitgliedsbeiträge) im Raum.
Bitte teilen Sie mir mit, ob und wie ich über Sie eine Auflösung meiner UG „wegen Vermögenslosigkeit“ beantragen kann.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und beantworte Ihnen gerne alle weiteren Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Wojtysiak