Guten Tag,
Ich möchte meine Einzelunternehmung in eine e.K umwandeln und mein Geschäftsfeld erweitern sowie die Adresse ändern. Alles Beginn 01.01.19.
Was kommt an Kosten auf mich zu?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2018-10-15 18:28:212018-10-15 18:28:21Umwandeln in e.K
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
für die Eintragung eines e.K. wird ein Honorar in höhe von 290,- € fällig. Als weitere Kosten kommen hinzu die Notarielle Beurkundung (100,- €), die Eintragung ins Handelsregister (~70,- €) und die Gewerbeanmeldung falls Sie kein Freiberufler sind, sowie der IHK-Beitrag (10-60,- € und ~80,- €). Unser Honorar ist dabei ein Festpreis, das heißt egal wie umfangreich die Beratung ausfällt, es kommen keine zusätzlichen Kosten hinzu.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Andre Kraus
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Sehr geehrter Herr Fragesteller,
für die Eintragung eines e.K. wird ein Honorar in höhe von 290,- € fällig. Als weitere Kosten kommen hinzu die Notarielle Beurkundung (100,- €), die Eintragung ins Handelsregister (~70,- €) und die Gewerbeanmeldung falls Sie kein Freiberufler sind, sowie der IHK-Beitrag (10-60,- € und ~80,- €). Unser Honorar ist dabei ein Festpreis, das heißt egal wie umfangreich die Beratung ausfällt, es kommen keine zusätzlichen Kosten hinzu.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Andre Kraus