Pensionszusagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von mir geführte GmbH, in der ich alleiniger Geschäftsführer bin, besteht aus 2 Gesellschaftern nämlich meinder Frau (10% Anteil) und mir (90% Anteil); meine Frau ist bei mir angestellt.
Es bestehen 2 Pensionszusagen welche über Rückdeckungsversicherungen abgedeckt sind;
1 Pensionszusage betrifft meinen Schwager, 2013 ausgeschieden, 1 Pensionszusage betrifft mich, Ablauf bei mir 1.12.2025 und bei meinem Schwager im Jahr 2031.
Frage: Gmbh auflösen/löschen/liquidieren trotz Pensionszusagen?
Wenn Sie mir einen möglichen Weg aufzeigen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Die GmbH hat keine Schulden, jedoch Vermögen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Krinninger
mobil:016096949561

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Kanzlei.
    Pensionszusagen sind grundsätzlich geldwerte Schulden, welche die Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern hat. Für die Auflösung Ihrer GmbH darf diese weder Schulden noch Vermögen besitzen. Daher müssten Sie auf die Pensionszusagen verzichten um die Gesellschaft zu schließen. Ein solcher Verzicht stellt wiederum einen geldwerten Vorteil der Gesellschaft da, welcher als Vermögen auftritt.
    Als Vermögenslos gilt Ihre Gesellschaft erst, wenn sie weniger als 100 Euro an Barvermögen und kein sonstiges Vermögen hat. Gerne Beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten der Schließung Ihrer GmbH in einem kostenlosen telefonischen Erstberatungsgespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, oder vereinbaren Sie einen Termin via Email.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Andre Kraus

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