Baufirma GmbH Kabelarbeiten
Hallo Herr Kraus, ich bin als Kabelverleger ins Verzeichnis der handwerksähnlichen Berufe eingetragen. Will jetzt gerne dafür eine GmbH gründen. Reicht dafür meine eigene Eintragung aus?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrter Fragesteller,
bei besonderen gewerblichen Voraussetzungen wie der Eintragung in ein Verzeichnis muss grundsätzlich die GmbH selbst (NICHT der Gesellschafter/Geschäftsführer) eingetragen werden. Allerdings nimmt diese Eintragung der Geschäftsführer selbst vor. Dabei wird auf seine Einigungsvoraussetzungen abgestellt. Wenn Sie also eine GmbH gründen, wird bei ihrer Eintragung auf Ihre Eintragung faktisch Bezug genommen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus