Aufgabe u. Beendigung der Tätigkeit sowie Löschung der UG.

Sehr geehrte Damen und Herren.
Die Make it Records UG wurde im Jahr 2011 gegründet. Sie hat bis dahin keine Gewinne erwirtschaftet und wird von der Stadt (Gewerbeamt) immer mit “0” Erklärung deklariert. Desweiteren liegen vom Finanzamt auch keine vorderingen vor. Es werden keine Umsätze gemeldet. “0” Erklärung. Somit werden auch keine Steuern erhoben und abgeführt. Die UG verursacht nur Kosten. IHK, Miete, Versicherung (bereits gekündigt) usw.

Daher möchte ich (Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter) die UG nun aufgeben und löschen.

Mit freundlichen grüßen
Hanno Böhme

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Böhme,

    vielen dank für Ihre Anfrage. Zur Beendung einer Gesellschaft ohne Sperrjahr muss diese Vermögenslos sein. Vermögenslosigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang dass die Gesellschaft weder Vermögen (Barvermögen, Eigentum, Rechte) noch Schulden hat. Gerne können wir Sie ausführlich und kostenlos in einem telefonischen Erstberatungsgespräch über den Stand Ihrer Gesellschaft informieren und abwägen, ob die Beendung wegen Vermögenslosigkeit für Sie tatsächlich in frage kommt.
    Rufen Sie uns dazu einfach an, oder schreiben Sie uns eine Email mit Terminwünschen.

    Mit freundlichen grüßen,

    Andre Kraus

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