Rechte und Pflichten des gesellschafters mit 51%

Guten Tag, ich habe vor 2 Jahren eine GmbH gegründet. 51 % Anteilig bin ich Gesellschafterin. Der alleinige GF ist mein Geschäftspartner mit 49%. Er bezieht Gehalt über die GmbH. Ich nicht. Wir erarbeiten alles gemeinsam. Seit ca. 3 Wochen erhalte ich keinerlei Informationen von ihm. Er macht Aleingänge. Wenn ich ihn darauf anspreche, wird er sehr ausfallend, bedrohend, einfach nicht korrekt. Nun muss ich einfach meine Rechte kennen. Dafür hätte ich gerne einen Termin. Habe schon mehrfach angerufen. Beste Grüße Susan Aurich Hofmann

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin
    GmbH Geschäftsführer sind in ihren Entscheidungen keinesfalls frei, sondern u.a. an die GmbH-Satzung, den Unternehmensgegenstand und Weisungen der Gesellschafter sowie in bestimmten Fragen an deren Zustimmung gebunden. Geschäftsführern, die ihre Kompetenzen überschreiten, droht die Haftung. Darauf sollten Sie den Geschäftsführer hinweisen, ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert