eintragen der Gründungskosten in Eröffnungsbilanz
hallo
kurze frage.
wie läuft das mit der bezahlung. sind die kosten für die leistungen dann erst am ende des gründungsprozesses zu bezahlen? ,sprich so dass man sie von dem geschäftskonto aus bezahlen kann?
und falls das nicht der fall sein sollte, wie macht man es dann eigentlich mit dem Absetzen der Gründungskosten die angefallen sind ?
übernehmen sie das eintragen der angefallenen gründungskosten in die eröffnungsbilanz?