Anmeldung von deutschen und EU Marken sowie Beratung

Anfrage zur markenrechtlichen Beratung – Namenskonflikt „ThinkIT” / Abgrenzungsprüfung gegenüber bestehenden Eintragungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Jonas Berger, und ich wende mich im Namen unseres vierköpfigen Gründerteams an Sie. Wir befinden uns derzeit in der Gründungsplanung einer Unternehmensberatungs-GmbH mit geplantem Sitz in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, unter dem Namen ThinkIT GmbH (Gründung Q4 2026).

Sachverhalt & Rechercheergebnis
Im Rahmen unserer Vorrecherche im DPMA-Register sind wir auf zwei bestehende Markeneintragungen gestoßen, die wir Ihnen zur Bewertung vorlegen möchten:
1. Marke „thinkit” (Wortmarke, RN 30146361) – Inhaber: Norman Kühn, Bad Herrenalb. Eingetragen seit 2001, zuletzt verlängert bis 31.08.2031. Eingetragen in den Klassen 9, 38 und 42.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/301463611/DE
2. Marke „Think.iT” (Wort-/Bildmarke, RN 302021204721) – Inhaberin: Think.iT GmbH, Berlin. Eingetragen seit März 2021, geschützt bis 28.01.2031. Eingetragen in den Klassen 35 und 42.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020212047218/DE
Zum öffentlichen Internetauftritt der Berliner Think.iT GmbH: https://think-it.io/

Unser Geschäftsmodell und die maßgebliche Differenzierung
Unser Leistungsangebot unterscheidet sich nach unserer Einschätzung inhaltlich deutlich von beiden Markeninhabern:
* Gegenüber Think.iT GmbH (Berlin): Das Berliner Unternehmen agiert als Software-Engineering-Partner mit Fokus auf nachhaltige Softwareentwicklung, KI-Lösungen und Data-Sharing-Systeme für internationale Konzerne. Unser Ansatz ist grundlegend verschieden: Wir fungieren als externer CIO auf Zeit für den deutschen Mittelstand – mit den Schwerpunkten strategische IT-Beratung, Softwareauswahl, Projektmanagement und Change Management auf der Kundenseite. Wir entwickeln keine Software, sondern übernehmen unternehmerische Führung und Transformationsbegleitung.
* Gegenüber Norman Kühn (Bad Herrenalb): Die Wortmarke deckt operative IT-Dienstleistungen wie Webdesign, Programmierung und Provider-Dienste ab – Bereiche, die mit unserem managementorientierten Beratungsansatz inhaltlich nicht vergleichbar sind.
* Geografisch: Unser Zielmarkt sind mittelständische Unternehmen in NRW (Schwerpunkt Produktion & Handel), während beide Markeninhaber weder regional noch im Kundensegment mit uns überschneiden.

Unsere konkreten Fragen an Sie:
1. Besteht trotz der bestehenden Eintragungen eine realistische Möglichkeit, den Namen ThinkIT (ggf. in Verbindung mit unserem Logo) in den für uns relevanten Nizza-Klassen anzumelden – insbesondere unter Berücksichtigung der inhaltlichen Differenzierung?
2. Wie beurteilen Sie das Risiko einer Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne, insbesondere gegenüber der Berliner Think.iT GmbH in Klasse 42?
3. Welche Handlungsoptionen sehen Sie – ggf. auch Alternativen wie eine grafisch stärker differenzierende Logo-Gestaltung oder eine leicht abgewandelte Namensform?

Zur Beurteilung lege ich diesem Schreiben folgende Unterlagen bei:
* Screenshots unseres vorläufigen Logos
* Auszüge aus den DPMA-Registern beider Marken

Wir freuen uns über eine erste Bewertung der Situation ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Berger

Unternehmensberater Personal- und Organisationsentwicklung 
+49160 4523775
jonasberger.business@gmail.com
Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Wortmarke, Produkt schützen lassen

Bitte um Kontakt zum Vorgehen der Markensicherung

besten Grüße André Kunowski
01728654807

Zuschuss

Hallo! Gibt es den Zuschuss noch für die Wort/Bildanmeldung ich habe ein kleingewerbe angemeldet. Was würde es mich dann mit Zuschuss kosten?
Viele Grüße

Dominique Dahlem

Firmenname für GBR

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir führen derzeit die Gesellschaft bürgerlichen Rechts „Al Koudsi Ahmad u. Tang Gia Huy GbR“ und möchten den Firmennamen in „AT-Technik GbR“ ändern.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie anfragen, ob Sie uns bei der Namensänderung unterstützen können.

Wenn es nicht klappt, können wir unseren Firmenname (AT-Technik) Rechtlich sichern?

Außerdem bitten wir Sie um Information, welche Unterlagen für die Durchführung der Änderung benötigt werden.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Gia Huy Tang

EU-Wortmarke: Rückfragen zum PLUS-Paket

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihnen gestern bereits eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de gesendet, bin mir aber nicht sicher, ob das die richtige Adresse war. Daher sende ich meine Anfrage zur Sicherheit nochmals über Ihr Kontaktformular.

Wir möchten die Wortmarke „Ploondy“ als EU-Marke beim EUIPO anmelden. Ihr PLUS-Paket für 499 € netto ist für uns sehr interessant. Bevor wir beauftragen, hätten wir einige Rückfragen:

1. Nizza-Klassen: Das Paket beinhaltet 3 Klassen. Nach unserer eigenen Einschätzung könnten bei uns bis zu 5 Klassen relevant sein (1, 20, 21, 31, 35), aber wir sind uns nicht sicher, ob das wirklich alles notwendig ist – das müssten Sie im Rahmen der Prüfung beurteilen. Falls es am Ende mehr als 3 Klassen werden sollten: Was würden die zusätzlichen Klassen bei Ihrem Anwaltshonorar kosten?

2. Firmennamen-Recherche EU-weit: Im Paket ist eine Firmennamen-Identitätsrecherche im deutschen Handelsregister enthalten. Ist es möglich, diese auf Firmenregister in weiteren EU-Staaten auszuweiten? Falls ja, zu welchen Kosten?

3. Beanstandungsverfahren: In Ihren AGB heißt es, die Vertretung bei „Androhung einer Zurückweisung der Eintragung“ sei nicht umfasst. Was passiert konkret, wenn das EUIPO eine Beanstandung ausspricht – würde das zusätzliche Kosten verursachen?

4. Rücktritt bei negativer Recherche: Laut AGB bleibt das volle Honorar geschuldet, auch wenn die Recherche negativ ausfällt. Hierzu zwei Fragen: Gibt es die Möglichkeit einer reduzierten Abrechnung, falls Sie von der Anmeldung abraten? Und falls der ursprüngliche Name nicht eintragbar sein sollte – könnten wir im Rahmen des bestehenden Mandats mit einer leichten Abwandlung des Namens weiterarbeiten, oder müsste für einen neuen Namen komplett neu beauftragt und bezahlt werden?

5. KMU-Förderung: Wir würden gerne den KMU-Fonds (SME Fund) mitbeantragen. Können Sie diesen im Rahmen der Anmeldung für uns stellen?

6. Haftung für Recherche-Ergebnis: Andere Kanzleien werben explizit mit einer Haftung für das Ergebnis der Recherche. Ist dies bei Ihnen ebenfalls der Fall, oder beschränkt sich die Haftung auf die allgemeine Berufshaftpflicht?

Unser Geschäftsmodell: Onlineshop für selbst gemachte Erdemixe, TC Mix, Pflanzen, Pflanzenzubehör sowie dekorative Halterungen und Wanddeko für Pflanzen.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sergen Chint

Markenanmeldung

Guten Tag , wir würden gerne unser neues Produkt mit einem Markennamen versehen und entsprechend schützen lassen.

geplant: A+R Zinc Perma Protect

Markenrecht – DiGA

Guten Tag,
mein Name ist Lukas Lüttmann & ich bin Teilhaber einer Physiopraxis in Frankfurt am Main. Parallel zu unserer Tätigkeiten in unserer Praxis entwickeln wir eine App im Rahmen des DiGA Verfahrens. Diesbezüglich würden wir gerne den App Namen Markenrechtlich schützen lassen. Momentan befinden wir uns parallel zur App Entwicklung auch im Design Prozess eines Logos. Daher die Frage inwiefern es in unserem Kontext mehr Sinn macht, eine Wort oder Wort-Bild Marke registrieren zu lassen. Bevor man final das Design entwickeln lässt, macht es ja vermutlich Sinn den Namen erstmal grundsätzlich prüfen zu lassen. Wenn es möglich ist, für die aufgeführten Fragestellungen ein kurzes Telefonat zu halten, wären wir sehr dankbar. Ich bin meist erreichbar unter folgender Nummer. Gerne können Sie uns auch Terminvorschläge zukommen lassen.
Liebe Grüße,
Lukas Lüttmann

+49 1514 4984086

döner günstiger machen

wie krieg ich die marke ksotenlos eingetragen

Golfcamp

Guten Tag,
Ich möchte die Begriffe Golfcamp und Golfcamps schützen lassen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen ?
Gruß Axel Pfalzer