Ein Unternehmen gründen, führen oder beenden. Bundesweite Beratung und Vertretung von Gründern und Unternehmern.

Online (e-Learning) Plattform für den präklinischen Bereich (Rettungsdienst)

Guten Tag,

ich habe eine Website per WordPress entwickelt, die zum aktuellen Stand kostenlos Quizfragen und Tests für unterschiedliche Ausbildungsstufen im Rettungsdienst anbietet, der Name ist “Prehospital Academy”:

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Später will ich die Produkte evtl. verkaufen, brauche ich hierfür eine Markenanmeldung?

Vielen Dank und freundliche Grüße,
Dominik Binz

Umwandlung einer KG in eine AG

Sehr geehrte Damen und Herren,
führen Sie auch die Umwandlung einer KG in eine AG durch?
Wir haben 38 Kommanditisten mit Einlagen von je 100.000,- Euro.
Wie legt man in diesem Fall den Wert der bisherigen Anteile fest?
Wir wollen noch weitere Kommanditisten aufnehmen, bzw. dann weitere Aktien emittieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Acksteiner

Ltd.

Guten Tag,
ist es möglich ein Einzelunternehmen was seit ca.12 Jahren besteht, in eine Ltd. umzuwandeln?
Viele Grüsse
T.Bartnik

Markenanmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane den Namen Seprima als deutsche Marke anmelden zu lassen.

Mein Geschäftsmodell in aller Kürze:

Ich schalte Werbeanzeigen (vorwiegend online) für selbständige Seniorenbetreuer, damit diese Kunden (Senioren, die Hilfe im Alltag benötigen) gewinnen. Die Seniorenbetreuung umfasst keine Pflege. Sie findet stundenweise im eigenen Zuhause der Senioren statt.

Beim DPMA ist Seprima noch nicht als Wortmarke eingetragen. Daraufhin habe ich mir die Domain https://seprima.de gesichert.

Heute musste ich feststellen, dass es bereits ein deutsches Unternehmen (ebenfalls in der Seniorenbetreuung) gibt, das SenPrima heißt. Also vom Wortklang sehr ähnlich wie Seprima. Ebenfalls ist SenPrima bereits als Marke eingetragen laut DPMA:

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018078268&CURSOR=0

Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ich am besten vorgehen sollte.

Meine Ideen:

Seprima als Wortmarke eintragen lassen (aber in anderen Nizza-Klassen als der Mitbewerber SenPrima)

Oder Seprimo (mit einem o am Ende) eintragen lassen. Der Name würde mir nämlich auch gefallen.

Allerdings habe ich keine Ahnung, ob das eine oder das andere überhaupt funktionieren kann.

Hinzu kommt auch noch, dass es einen deutschen Strom- und Gasanbieter gibt, der Eprimo heißt.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen und wie könnten Sie mich hierbei unterstützen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Bergmann

Ich möchte ein Produkt markenrechtlich schützen. Es ist noch nicht auf dem Markt. Wie gehe ich vor ? Wann soll ich ein Markenrecht anmelden ?

Alte frima in ug umwandeln

Guten Tag kann ich meine alt feima in ug umwandeln sie ist leider in einer frima insolvenz mfg hüttner