bei der Gründung einer GmbH benötigt diese eine Gewerbeerlaubnis. Ein Busunternehmen ist dabei ein sogenanntes erlaubnispflichtiges Gewerbe
Deshalb benötigt Ihre GmbH eine Genehmigung nach §§ 2, 13 Personenbeförderungsgesetz
Die zur Erteilung zuständige Behörde ist je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune.
Wir raten unseren Mandanten in diesen Fällen, eine Gewerbeerlaubnis für Ihre GmbH unmittelbar nach dem Notartermin zu beantragen – hierzu beraten wir Sie des öfteren im Rahmen der Abschlussberatung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
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Sehr geehrter Fragesteller,
bei der Gründung einer GmbH benötigt diese eine Gewerbeerlaubnis. Ein Busunternehmen ist dabei ein sogenanntes erlaubnispflichtiges Gewerbe
Deshalb benötigt Ihre GmbH eine Genehmigung nach §§ 2, 13 Personenbeförderungsgesetz
Die zur Erteilung zuständige Behörde ist je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsbehörde beim Kreis oder der Kommune.
Wir raten unseren Mandanten in diesen Fällen, eine Gewerbeerlaubnis für Ihre GmbH unmittelbar nach dem Notartermin zu beantragen – hierzu beraten wir Sie des öfteren im Rahmen der Abschlussberatung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus