UG & Co KG auflösen
Ich möchte meine UG & Co. KG auflösen, lasse momentan die Bilanzen noch erledigen von 2021 und 2022 durch mein Steuerberater.
Können Sie schon mit der Auflösung beginnen, wenn die Bilanz 2021 eingereicht worden ist oder muss auch 2022 schon eingereicht worden sein?
Wenn wir in diesem Jahr mit der Auflösung starten, muss die Bilanz für 2023 trotzdem erstellt werden? Die UG & Co. KG hat seit Mitte 2022 keine Buchungen mehr.