Löschung meiner UG

Guten Tag,

Ich habe mein Gewerbe bereits 2021 durch meinen örtlichen Notar liquidiert. Das Sperrjahr ist bereits weit vorbei, jedoch bin ich nicht bei dem Notar nicht willkommen oder schreiben werden ignoriert. Verzweifelt wende ich mich an Sie da bereits das Amtsgericht sich bei mir gemeldet hat. Die einzigen kosten die ich bis jetzt auf dem Geschäftskonto habe, sind die Kontoführungsgebühren von der Bank. Es wäre mir eine Freude wenn sie mich beraten könnten wie ich damit verfahren kann. Gerne übermittle ich Ihnen die schreiben wenn nötig.

Stiftung

kann man ein Einzelunternehmen (Handwerk) in eine Stiftung wandeln?
Wenn ja welche steuerlichen Vorteile hätte dies.
Mit freundlichen Grüßen
M.Hampe

ich will nichts gründe

sofort meine email löschen sonst gibt es anzeige wegen ständiger belästung .
gruß frau beyer

Betriebstätten / Gewerbeanmeldungen

Ich habe im Februar 2023 eine UG gegründet. Der Hauptsitz befindet sich in Köln (ein tatsächliches Büro, ladungsfähig, nicht virtuell). Ich arbeite jedoch ausschließlich von meinem Homeoffice in Duisburg aus – daher befinden sich die Geschäftsleitung und die Geschäftstätigkeiten hauptsächlich in Duisburg. Das Unternehmen wird in Duisburg körperschaftsteuerlich veranlagt, da dies der Ort der Geschäftsleitung ist. Das Unternehmen verfügt jedoch nur über eine Gewerbeanmeldung in Köln.

Im Jahr 2023 wurde die Gewerbesteuer an Köln gezahlt. Auch im Jahr 2024 habe ich die Gewerbesteuerzahlungen an Köln geleistet, der Steuerbescheid (und die Zahlungsaufforderung) für 2024 kam jedoch aus Duisburg. Ich verstehe nun, dass dies korrekt ist.

Meine Frage ist: Sollte seit 2023 auch eine Gewerbeanmeldung in Duisburg vorliegen? Und falls ja, können Sie mir bei der Korrektur dieses Sachverhalts behilflich sein?

Sollte tatsächlich seit 2023 eine Gewerbeanmeldung in Duisburg erforderlich gewesen sein, benötige ich professionelle Unterstützung, um weitere Fehler zu vermeiden.

Vielen Dank im Voraus.

Rechtliche Einschätzung erbeten – Bedrohung & unerlaubte Tonaufnahme in sozialen Medien

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit der Bitte um eine erste rechtliche Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein weiteres rechtliches Vorgehen sinnvoll ist, insbesondere zur präventiven Absicherung gegen mögliche zukünftige Handlungen.

Im Dezember 2025 wurde ohne meine Zustimmung ein Audioausschnitt mit meiner Stimme auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlicht. Es handelt sich dabei offenbar um eine private Gesprächsaufnahme aus dem Jahr 2022, von deren Aufzeichnung ich keinerlei Kenntnis hatte.
Unmittelbar im Anschluss kam es in einem öffentlichen X-Space mit zahlreichen Zuhörern zu Äußerungen der betreffenden Person, in denen angekündigt wurde, weiteres privates Material über mich zu veröffentlichen. Diese Aussagen erfolgten ohne aktuellen Anlass; mit der Person bestand seit mehreren Jahren kein Kontakt mehr. Kurz danach wurde der entsprechende Account gelöscht.

Das Verhalten hat bei mir erhebliche Verunsicherung und Stress ausgelöst, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weiteres Material existiert und erneut veröffentlicht wird – gegebenenfalls auch auf anderen Plattformen oder unter neuen Accounts.

Am selben Tag, an dem die Veröffentlichung und die Drohungen erfolgten, habe ich eine Online-Strafanzeige bei der deutschen Polizei erstattet. Der Sachverhalt ist somit offiziell dokumentiert und aktenkundig.
Vor diesem Hintergrund möchte ich prüfen lassen,
ob das geschilderte Verhalten strafrechtlich relevant ist (insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Tonaufnahmen, Bedrohung oder Nötigung),
ob zivilrechtliche Maßnahmen (z. B. Unterlassungsansprüche, einstweilige Verfügung) in Betracht kommen,

und ob ein präventives Vorgehen sinnvoll ist, um mich vor möglichen zukünftigen Veröffentlichungen oder Drohungen zu schützen.
Gerne würde ich erfahren, ob Sie einen solchen Fall übernehmen und ob aus Ihrer Sicht ein weiteres rechtliches Vorgehen empfehlenswert ist.

Hinweis: Für die weitere Kommunikation würde ich Englisch bevorzugen, da meine Deutschkenntnisse für eine detaillierte rechtliche Beratung telefonisch leider nicht ausreichend sind.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Mr.

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Schließung einer UG nach Tod

guten Tag,

Zu Anfang des Jahres ist mein Vater, Inhaber einer UG, verstorben.
Und wurde gesagt, dass das Verfahren um die Schließung zu vollenden ca. 15.000 EUR kosten soll.
Wie Schötzen Sie das ein?
Ich hoffe auf eine Fachmännische und ehrlich Antwort.

UG-Auflösung bzw. Liquidierrung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte einen Termin vereinbaren, um mich über den Liquidations- oder Auflösungsprozess eines UG-Unternehmens zu informieren. Bei weiteren Fragen erreichen Sie mich unter: 015205484309.

Frage zur unrechtmäßigen Bewertung

Kann die Bewertung auf unserer Trustpilot-Seite entfernt werden, wenn der Kunde das Produkt ausschließlich über den Reseller Digistore erworben hat, niemals direkt bei uns Käufer war, sämtliche Warnhinweise und Risikomanagement-Regeln ignoriert hat und uns anschließend fälschlicherweise für seine Verluste verantwortlich macht?

Danke

Gewerbeanmeldung

Ich will ein Transportunternehmen grunden und jemanden hat mir gesagt ich muss zuerst Gewerbe anmelden dann kalkulieren ob sich das rentiert usw. Aber ich bin Vollzeit angestellt, und kann ich trotzdem die Gewerbe anmelden? Soll ich eine Steuerklarung machen oder wie?