Bewertungsrügen- Verhältnismäßigkeit
Guten Tag,
mir hat sich die Frage ergeben, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer Löschungsanfrage greift.
-> Gibt es einen Zeitraum, bis wann man eine Bewertung,( bei der keine Bestellnummer oder sonstiger Nachweis für tatsächliche Erfahrung erbracht wurde) löschen lassen kann, weil man denkt, dass es sich hier um eine Fake-Bewertung handelt.
Begründung des Portals, für eine Ablehnung: Die Bewerter heben ihre Bestellnummer nicht ewig auf und können diese somit nicht mehr in Erfahrung bringen.
Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich machen und würde mich über eine Antwort freuen.