Datenklau aus dem Verzeichnis Insolvenzbekanntmachungen

Guten Tag,
meine pesönlichen Daten . wie vollständige Vornamen, Nachname und die Adresse wurden aus dem Verzeichnis öffentliche Insolvenzbekanntmachungen geklaut. Diese Daten wurden für kriminelle Zwecke genutzt und ich wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Betruges vedächtigt.
Es konnte sich zwar aufklären, dass ich damit nichts zutun habe, aber trotzdem wurden meine persönlichen Daten missbraucht. Wie kann ich mich dagegen schützen. Da kann jeder Kriminelle mal einfach so in das Justizportal in die Insolvenzveröffentlichungen sehen und sich Daten für kriminelle Zwecke nutzen. Da kann ich persönlich noch so vorsichtig mit meinen Daten sein, wenn der Staat ganz anders mit den persönlichen Daten umgeht.
Ich werde somit für Kriminelle zum Freiwild. Was kann ich dagegen tun?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich muss hier eine Abwägung zwischen dem Datenschutzinteresse des Schuldners und dem öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung der Daten erfolgen.
    In diesem Fall dient die Insolvenzbekanntmachung dazu, dass alle Gläubiger von der Insolvenz erfahren. Daher liegt es auch im Interesse des Schuldners, denn gerade wegen der Bekanntmachung der Insolvenz werden auch “vergessene”, also nicht angegebene Gläubiger in die Insolvenz einbezogen und diese Schulden sind von der Restschuldbefreiung umfasst. Wenn diese Gläubiger keine Möglichkeit hätten, von der Insolvenz zu erfahren, wäre es wohl nicht zumutbar, dass ihre Schulden auch von der Insolvenz umfasst sind.
    Somit überwiegt das Interesse an der Insolvenzbekanntmachung über dem Datenschutzinteresse.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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