Gründung gGmbH

Guten Tag,
ich beabsichtige, eine gGmbH zu gründen.
Eine wichtige Frage zuvor: Dürfen Gelder, die man als gGmbH erhält ausschließlich an die in der Satzung genannte gemeinnützige Organisation “ausgeschüttet” werden oder auch an beliebige andere ebenfalls natürlich gemeinnützige Organisationen?
Beispiel:
Wir erhalten eine Zahlung/Spende von € 100,00. Davon sollen auf Wunsch des Spenders € 90,00 an eine Organisation seines Willen weitergeleitet werden, € 10,00 bleiben bei uns. Darf ich dem Spender eine Spendenquittung über € 100,00 ausstellen? Oder muss ich wiederum von der Organisation, an die die € 90,00 ging, eine Spendenquittung verlangen und sende dann dem Spender 2 Quittungen?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Freundlich grüßt Sie

GmbH Gründung

Bei einem GmbH Gründung gibt es die Möglichkeit durch einen Firmen gegründet werden? Anders formuliert : Kann das Gründungsmitglied eines neuen Unternehmens ein bestehendes Unternehmen sein oder muss das Gründungsmitglied eine Privatperson sein?
Wenn ja: darf diese bestehende Firma auch ausländischen Unternehmen sein?

Unser Plan wäre eine Tätigkeit üben, was aber ungewöhnlich sei. Können Sie eventuell ein Möglichkeit geben uns dabei zu unterstützen? Für Bekanntgabe IhreTelefonnummer wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Krisztina Sipka

Beendung oder Insolvenz

Guten Tag,

wir haben 2021 eine GmbH fürs Kryptomining gegründet in der Hoffnung es wird alles funktionieren, jedoch ist die lage wie bekannt und total ungeeignet für unsere GmbH, wir haben keine Schulden bis dato aber wir können auch keine Erträge mehr generien und würden die GmbH gerne schließen oder dergleichen, was wäre das beste in unsrem fall.

Firmennamen

Beim Firmennamen bin ich mir noch nicht so sicher. Thomsen Trading gefällt mir. Würde das aber lieber für eine GmbH verwenden. Wäre beim Einzelunternehmen einfach mein Name vorteilhaft?

Auflösung der Firma wegen zu geringer Zeit für Büroarbeiten

Aufgrund der Pflegebedürftigkeit meiner Mutter habe ich kaum noch Zeit, meine Steuererklärung vorzubereiten usw. .
Muss man etwas bedenken, wenn man (als Zeichen für die unverständliche Verweigerung der Freistellungsbescheinigung) möglichst zeitnah und hoffentlich auch noch vollständig (Verjährung) sein Guthaben ab ca. 2019 [Bauabzugsteuer ca. 9.000,– € / Lohnsteuer als einzige Gegenrechnung ca. 2.000,– € pro Jahr = naiverweise ca. 7.000,– € = 2019 bis 2022 ca. 28.000,–€ mögliche Erstattung vom Finanzamt] anfordern will?