Meine 1975 gegründete 1 Mann GmbH wurde im Februar 2007 wegen Vermögenslosigkeit aus dem HRG gelöscht.

Durch extreme unverschuldete Forderungsausfälle von über 2,5 Mio €, durch Auftraggeber, die in 2002 Insolvenz beantragt hatten, wie die PHILIPP HOLZMANN AG und Andere, konnte trotz meiner zinslosen Kredite die ich der GmbH in der Krisenzeit zur Verfügung gestellt habe, so auch anteilige Gehalts Rückzahlungen von 50 % für 1999 bis 2002, der Niedergang der GmbH nicht verhindert werden!
Die von mir ab 1997 bis zur Löschung im Februar 2007 und bis zur Auflösung 2010, an die GmbH zur Verfügung gestellten zinslosen Kredite & Gehalts Rückzahlungen belaufen sich auf ca. 450.000,- €
Außerdem bin ich für eine Bürgschaft in Höhe von 360.000,- € von einer Bank in Haftung
genommen worden. Hierzu habe ich nachstehende Fragen:
1. nach der Löschung der GmbH aus dem HRG wegen Vermögenslosigkeit, wurde mir vom Finanzgericht Düsseldorf erklärt, dass die mir entstandenen Verluste, in meinen Ekst. Erkl. anteilig rücktragfähig & fortlaufend vortragend mit anderen Einkünften verrechnet werden können bis die Verluste verbraucht sind. Ist die Abschreibung der Verluste in dem VAZ vorzunehmen in dem von mir an die GmbH ein Kredit vergeben wurde und danach auch ein bestandskräftiger Ekst. Bescheid wieder geöffnet werden muss, oder können die Verluste erst ab der Löschung der GmbH in 2007 anteilig auf 2006 rückgetragen und von 2007 fortlaufend vorgetragen werden?
2. Nach der Löschung der GmbH aus dem HRG, exestiert die GmbH noch weiter und besteht nach dem Steuerrecht die Möglichkeit, dass die GmbH in eine GbR oder Personeng. umgewandelt wird und der bestehende Verlustvortrag der GmbH in Höhe von ca. 325.000,- € in die GbR übertragen wird?
Da ich mit dem zuständigen FA Solingen, erhebliche Probleme habe und mein Steuerberater mit den anstehenden Themen überfordert ist, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn ich von Ihnen eine Unterstützung erhalte. Danke!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Funke

Forderungen (Gewerbesteuer) nach Ablauf des Sperrjahres

Nach der Sperrfist von einem Jahr; ist man dann noch als ehemaliger geschäftsführender Gesellschafter verpflichtet diese zu entrichten?
Die UG würde wegen Vermögenslosigkeit liquidiert.
Oder muss man die UG insolvent melden.

Löschung einer GmbH & Co. KG und einer GmbH

Guten Tag,
wir sind 3 Gesellschafter, die eine “Familien-GmbH” zur Verwaltung von Grundstücken gegründet haben. Diese Grundstücke bestehen nicht mehr. Es liegt aber Gesellschaftsvermögen vor (Bankvermögen, vermietete Wohnung). Aus Altersgründen wollen alle 3 Gesellschafter die 2 Firmen auflösen/löschen. Was wäre die geschickteste und richtige Lösung. Ich habe Ihre Seite so verstanden, dass eine Löschung ohne Sperrjahr bei Vermögen nicht geht; obwohl erklärtes Ziel aller 3 Gesellschafter ist, die Gesellschaften aufzulösen.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüssen
Katja Volz
Volz GmbH
-Geschäftsführerin-

Forderungen der Gesellschaft an geschäftsführenden Gesellschafter (1 Gf Gesellschafter)

Sehr geehrte Damen und Herren,

besteht überhaupt eine Möglichkeit meine UG zur Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk bzw. die UG zur Löschung wegen Vermögenslosigkeit (ohne Sperrfrist) durchzuführen, wenn Forderungen der Gesellschaft an den geschäftsführenden Gesellschafter (einziger Gesellschafter) in Form eines Gesellschafterdarlehens bestehen (5-stelliger Betrag)?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Nachricht.

Herzliche Grüße aus Köln,

C.V.

GmbH Gründung

Ich möchte Definitiv genau wissen was Kostet eine GmbH Heut zu Tage.

Früher hat diese 25000,00 DM Gekostet.

GmbH i.L. mit noch offener Erfüllung von behördlichen Anordnungen

Guten Tag,

zunächst erst mal ein sehr spannender Beitrag.

Ich habe eine Frage bezüglich der Löschung der GmbH i.L. gemäß § 74 GmbHG.

Die GmbH hat vor der i.L. eine behördliche Anordnung erhalten, welche sie zu erfüllen hat. Es handelt sich dabei um eine Sicherung und Rekultivierung einer Deponie. Kurz danach wird die GmbH i.L.

In den ersten zwei (von fünf) Schichten können Gewinne erzielt werden. Jedoch verursachen die anderen 3 Schichten Kosten. Nun ist es so, dass die Gewinne nicht ausreichen und die GmbH i.L. kein Vermögen mehr hat um die 3 Schichten komplett zu erfüllen. Kann die Löschung der GmbH i.L. nun erfolgen, obwohl die Verbindlichkeit noch nicht komplett erfüllt ist? Laut Baumbach/Hueck I GmbHG § 74 Rn. 16 I IV. Folgen der Löschung der Gesellschaft) stehen nicht erfüllte Verbindlichkeiten der Beendigung grundsätzlich nicht entgegen.

Ist dies hier auch der Fall?
Über eine Antwort, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Beginn der Gesellschaft im Innen- bzw. Außenverhälnis

Muss ein Referat zum Thema Limited erstellen und dieses Referat soll enthalten, wann die Gesellschaft im Innen- bzw. Außenverhältnis beginnt. Hab zu diesem Thema schon viel gesucht, aber zu Innen- Außenverhältnis hab ich noch fast gar nichts gefunden.
Außerdem soll ich noch erklären, wer (bzw. was) die Entscheidungsbefugnis (Innenverhältnis) hat und wer die Stellvertretung (Außenverhältnis) hat.
Zudem soll ich erklären wie die Beschaffung von Eigenkapital und Fremdkapital bei einer Ltd. funktioniert.
Währe ihnen sehr dankbar, wenn sie mir diese Fragen beantworten könnten

Ltd

wir moechten eine Ltd. mit einem Headoffice in UK guenden.

anschliessend eine Subsidiary in Canada wo wir constant 7 Monate arbeiten
eund auch Steuer bezahlen werden. wir denken an eine Mining Ltd.
wir bitten um details und Kostenvoranschlag ( vor 3-5 years ).

Mit freundlichen Gruessen

G. Schuklies

Interesse an Löschung aufgrund Vermögenslosigkeit UG

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich möchte einen Telefontermin zwecks Erstberatung vereinbaren und bitte um Terminvorschlag ihrerseits.

MfG
Matthias Kern