1- Sterne Bewertung nach Kontopfändung
Sehr geehrte Damen und Herren
Kurzform: Kunde schloss sehr begeistert einen Jahresvertrag ab, zahlte jedoch Monate lang nicht. Kunde reagierte nicht auf viele Zahlungserinnerungen. Reaktion kam erst dann, als bereits ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde. Durch dieses Mahnverfahren wurde letztlich sein Konto gepfändet. Jetzt eineinhalb Jahre später die 1-Sterne-Bewertung.
Fazit: Es wird hier also unterm Strich lediglich “bewertet”, dass sein Konto gepfändet wurde.. Wir waren weder unhöflich, noch haben wir ein schlechtes Training gemacht. Seinerseits jedoch sehr hitzige E-Mails und null Verständnis.
Darf jetzt ein Unternehmer, aus Angst vor schlechten Bewertungen, kein Mahnverfahren mehr einleiten, wenn sich ein “Kunde” nicht an Verträge hält?
Wir wissen auch nicht recht, wie wir diese Bewertung kommentieren sollen. Denn er kann ja sonst noch was schreiben und wir wollen keine “Debatte” auslösen. Noch dazu erhöht ein Kommentar die Relevanz der Bewertung.
Vielen Dank.