Verbraucherfreundliches Urteil des LG Meiningen im Wohnmobil-Abgasskandal

Mit einem von unserer Kanzlei erwirkten verbraucherfreundlichen Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal lässt das Landgericht Meiningen (Aktenzeichen 1 O 425/21) aufhorchen: Der italienische Fahrzeughersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) muss dem klagenden Wohnmobilbesitzer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerstatten. Im Gegenzug gibt der Wohnmobilbesitzer (= Kläger) sein Fahrzeug zurück.