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Das Markenregister

Beginn der Kündigungsfrist

Guten Morgen,
ich hätte folgendes Anliegen
Ich habe bereits mein Stromanbieter zum 31.07 gekündigt da ich ab den 01.08. in meine neue Wohnung umziehen kann und ich ab da nicht mehr in der alten wohne.
Jedoch ist die alte Wohnung wegen der Kündigungsfrist bis zum 01.09 gemeldet.

Nun habe ich am 14.08 ein Brief des Grundversorger erhalten (der am 06.08 geschrieben wurde) das dieser nun für mein Strom zuständig ist, ich jedoch kein Vertrag eingegangen bin.
Nachdem Telefongespräch haben die mir gesagt das der Grundversorger das Recht, wenn man sich bei den nicht meldet das man kein Strom haben will, hat einfach einen Vertrag ohne Einverständins abschließen zu dürfen.

Nun wollte ich fragen ab wann die Kündigungsfrist beginnt, ab dem erhalt des Briefes (14.08) oder ab wann der Brief geschrieben wurde (06.08)? Da ich nachdem Telefongespräch mit dem neuen Stromanbieter nur eine 14 Tage frist hätte.

Vielen Dank
Liebe Grüßen Ilias

Stille Beteiligung

Was muß ich tun bzw. die Gesellschaft , wenn kein Betrag eingezahlt werden soll, sondern durch Leistungserbringung die Beteiligung dargestellt werden soll ?