UG-Gründung bei Insolvenz und Freigabe der Selbstständigkeit
Hallo Herr Kraus,
mit meiner Firma musste ich unter nach langer Krankheit und einigen Personalproblemen Insolvenz anmelden.
Meine Selbstständigkeit wurde freigegeben, nach Ablauf der Insolvenz werden eventuell Verbindlichkeiten bestehen bleiben.
Nun möchte ich eine UG gründen, als angestellter Geschäftsführer mitarbeiten, aber meine Selbstständigkeit nicht voll einstellen.
Es sollen einige Aufträge von der UG weitergeführt werden (neue Verträge werden abgeschlossen).
Können die alten Gläubiger auf das Kapital der UG zugreifen?
Mit freundlichen Grüßen



