UG gründen und Marke anmelden
Hallo Herr Kraus. Wir wollen eine UG gründen. Dabei geht es um Amazon Verkauf. Dafür wollen wir eine Marke anmelden. Sollen wir warten, bis die UG gegründet ist oder direkt die Marke anmelden?
Hallo Herr Kraus. Wir wollen eine UG gründen. Dabei geht es um Amazon Verkauf. Dafür wollen wir eine Marke anmelden. Sollen wir warten, bis die UG gegründet ist oder direkt die Marke anmelden?
Wir wollen eine UG gründen und Game Development und Bitcoin und Ether Mining betreiben. Braucht man dafür eine extra Genehmigung und eine Gewerbeanmeldung?
Machen sie für uns einen Gesellschaftsvertrag für 3 Gründer?
Da gemeinnützig nicht mit Musterprotokoll gegründet werden kann, belaufen sich die reinen Notariatskosten nach Auskunft eines angefragten Notars auf 730 Euro + Auslagen, da der 30.000 € Gründungskapital zugrunde legt + 30.000 € für den Gesellschafter, also ein Basisbetrag von 60.000 €. Gibt es da eine Alternative (außer Verein)? Sie hatten die Naotariatskosten im Range günstiger angesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus
Hallo, ich habe eine Frage zu einer Webshop UG. Wir verkaufen auf eBay und Amazon Waren. Nun will eBay, dass ich mich als professioneller Seller eintrage. Dazu brauche ich eine UG. Den Shop führe ich derzeit alleine. Kann ich in die UG meinen Sohn quasi aufnehmen und wir machen den Webshop zusammen weiter? Wäre dankbar über eine Antwort
Hallo ich möchte gerne eine ug gründen ich hätte dazu zwei Frage
1. gibt es ein Vorteil mit dem Impressum recht bei einer ug das man nicht denn Wohnsitz angeben muss
2. Kann man bei einer ug nur eine Person gründen dass man Geschäftsführer ist und Gesellschafter
würde mich freuen auf eine Antwort
Sehr geehrter Herr Kraus,
wir wollen eine UG gründen und fragen uns, ob wir als Firmensitz meine Heimadresse angeben können oder extra ein Büro anmelden müssen?
Wann kann ich die ersten Verträge für die UG schließen?
Hallo Herr Kraus, ich möchte gerne alleine eine UG für mein IT und Softwareunternehmen gründen. Ich bin derzeit selbstständig und denke darüber schon länger nach. Ich will nicht privat Haften. Bei mir steht eine Baufinanzierung vor der Tür.. Allerdings hafte ich als Geschäftsführer doch noch für Schulden der UG? In welchen Fällen muss ich mit meinen privaten Vermögen einstehen? Danke im Voraus!

Bei der Gründung einer GmbH oder UG muss in der Satzung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG der Gegenstand des Unternehmens angegeben werden. Der in der Satzung zu nennende „Unternehmensgegenstand“ bezeichnet den Bereich und die Art der Betätigung der Gesellschaft, mittels derer dieser Gesellschaftszweck erreicht werden soll. Der Unternehmensgegenstand muss in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden (§ 10 Abs. 1 GmbHG).
Dieser Tätigkeitsbereich sollte möglichst konkret und individuell angegeben werden, damit die mit der Gesellschaft in Geschäftsbeziehungen Stehenden sich ein Bild von der Tätigkeit der Gesellschaft machen können.
Die Angabe des Unternehmensgegenstandes dient zwei Aufgaben:
Der zulässige Handlungsbereich der Geschäftsführer soll damit begrenzt werden. Der Unternehmensgegenstand bildet die Grenze der Geschäftsführungsbefugnis des Geschäftsführers. Er ist damit im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, keine Geschäfte zu tätigen, die entweder außerhalb des Unternehmensgegenstandes liegen oder dazu führen, dass der Unternehmensgegenstand nicht mehr ausgefüllt werden kann.
Dennoch sollte der Unternehmensgegenstand von den Gründern nicht zu eng gewählt werden, da ansonsten Satzungsänderung während des laufenden Geschäftsbetriebes drohen. Ebenfalls sollte beachtet werden, dass eine Vielzahl von pauschalen Formulierungen, die nicht aussagekräftig genug sind, unzulässig sind.
Vom Gegenstand des Unternehmens ist der Geschäftszweck (§ 1 GmbHG) zu unterscheiden. Der Geschäftszweck muss, anderes als der Unternehmensgegenstand, nicht in der Satzung bei der Gründung angegeben werden. Nach § 1 GmbHG können GmbH / UG zur Verfolgung eines beliebigen Gesellschaftszwecks gegründet werden. Obwohl sie kraft Gesetzes Handelsgesellschaften sind, müssen sie nicht auf den Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes gerichtet sein. Der Geschäftszweck findet seine Grenzen bei gesetzlichen Verboten gemäß § 134 BGB oder bei Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB.
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