Beteiligungs-UG: bestehende private Beteiligungen an Startups in neue UG einbringen
Ich möchte eine Beteiligungs-/Business-Angel-UG gründen, also eine UG mit Geschäftszweck „Eingehen und Halten von Beteiligungen, Vermögensverwaltung”, über die ich in Start-ups investiere. Insbesondere aus steuerlichen Gründen (Exit-Gewinne weitgehend steuerfrei, solange diese reinvestiert und nicht ausgeschüttet werden). Ich habe bereits einige Beteiligungen als Privatperson an Start-ups. Kann ich diese in die UG einbringen, und habe ich dafür dann auch die steuerlichen Vorteile? Wie erfolgt die Einbringung der bestehenden Beteiligungen formal, muss ich da wieder zum Notar? Ist es vorteilhafter, direkt bei Gründung der UG die bestehenden Beteiligungen einzubringen, oder besser in Ruhe zu einem späteren Zeitpunkt?




