Beteiligungs-UG: bestehende private Beteiligungen an Startups in neue UG einbringen

Ich möchte eine Beteiligungs-/Business-Angel-UG gründen, also eine UG mit Geschäftszweck „Eingehen und Halten von Beteiligungen, Vermögensverwaltung”, über die ich in Start-ups investiere. Insbesondere aus steuerlichen Gründen (Exit-Gewinne weitgehend steuerfrei, solange diese reinvestiert und nicht ausgeschüttet werden). Ich habe bereits einige Beteiligungen als Privatperson an Start-ups. Kann ich diese in die UG einbringen, und habe ich dafür dann auch die steuerlichen Vorteile? Wie erfolgt die Einbringung der bestehenden Beteiligungen formal, muss ich da wieder zum Notar? Ist es vorteilhafter, direkt bei Gründung der UG die bestehenden Beteiligungen einzubringen, oder besser in Ruhe zu einem späteren Zeitpunkt?

Verwendung Ansammlung Stammkapital UG

Guten Tag,

das angesammelte Stammkapital kann entsprechend dem Zweck der Gesellschaft eingesetzt werden.

Hierzu meine weitergehende Frage:

Und wenn der Satzungszweck eine VVG ist -> dann auch als Invest z.B in ein Depot?

Hintergrund ist, ich möchte eine UG Holdingstruktur/oder UG als VVG aufbauen die mein „Vermögen“ verwaltet. Die kümmert sich nur um mich und deshalb ist mir der potentielle Renomee-Vorteil einer GmbH im Grunde egal – jedoch wäre es ja nicht so schön, wenn die 25k nicht für mich arbeiten würden, ab einen gewissen Zeitpunkt.

Vielen Dank
Alexander O.

Die Ziele der UG-Gründung