1. Kostenlose Erstberatung – Rechtsform wählen
Als erstes wird geklärt, welche Rechtsform zu Ihrer Firma passt. Haben Sie genug Mittel für eine hohe Einlage und sind auf eine anerkannte Gesellschaftsform angewiesen? In diesem Fall ist die GmbH die richtige Wahl. Sie wollen Ihre persönliche Haftung ausschließen und dies mit einer kostensparenden Gründung kombinieren? Dann könnte die UG das richtige für Sie sein. Diese und ähnliche Fragen behandeln wir typischerweise im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung.
2. Gründungsberatung
Ist die GmbH die Rechtsform Ihrer Wahl, kommt es zu einer umfassenden Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt. Er begleitet danach die Gründung bis zum Abschluss. Auf diese Weise wird vor allem die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags sowie der anderen Gründungsunterlagen vorbereitet.
3. Firmennamen überprüfen
Danach überprüfen wir den Firmennamen des Gründers.
4. Gesellschaftsvertrag ausarbeiten
Auf Basis der Gründungsberatung wird ein Gesellschaftsvertrag/eine Satzung für Ihre Firma erstellt. Ein individueller Gesellschaftsvertrag dient als Vorsorge für den Krisen- oder Streitfall. Ihr Unternehmen kann in finanzielle Schieflage geraten, wenn wichtige Haftungsfragen oder die Nachfolge nicht geregelt worden sind.
5. Notarielle Beurkundung
Nach Erstellung des Gesellschaftsvertrags und aller weiteren Unterlagen organisieren und koordinieren wir einen Beurkundungstermin. Alle erforderlichen Unterlagen werden von uns erstellt und dem Notar fertig zugeleitet. Sie brauchen den Termin nur noch wahrzunehmen und müssen sich nicht um die formellen Fragen kümmern.
6. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
Nach dem Notartermin eröffnen Sie für die Firma ein Konto bei einer Bank Ihrer Wahl.
7. Eintragung ins Handelsregister
Ihre Firma wird im Bedarfsfall ins Handelsregister eingetragen.
8. Abschlussberatung
Meistens kommen erst während der Gründung viele Fragen auf. Diese werden beim Abschlusstermin geklärt. Welche steuerlichen Pflichten bestehen? Wie meldet man ein Gewerbe an? Wie müssen meine Geschäftsbriefe usw. ausgestaltet sein? Wie mache ich rechtssicher Werbung? Verstoße ich gegen das Urheberrecht?
Muss ich diese Rechnung zahlen oder ist dies ein Start-Up-Betrüger?
Brauche ich als Geschäftsführer eine D&O Versicherung?
Zu Beginn ihrer Tätigkeit benötigen Gründer zahlreiche Verträge. Wir überlassen unseren Mandanten wichtige Musterverträge für die Gründung (Geschäftsführervertrag, Arbeitsverträge, Vertrag freie Mitarbeit, Lizenzverträge usw.). Sie haben bei der Abschlussberatung die Möglichkeit, Fragen zu den Verträgen zu stellen. So können sie an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
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Über
geprüfte Fälle im
Unternehmensrecht.
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Sehr geehrte Damen und Herren,
einer meiner Geschäftspartner aus Russland beabsichtigt eine UG in Deutschland zu gründen.
Kann er alleinige GF und Gesellschafter der Firma sein?
Wenn ja, welche Dokumente werden für die Gründung benötigt?
Was wird die Gründung kosten?
Können Sie einen Firmensitz und Bankkonto organisieren?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Waldemar
Hallo,
wir sind 2 Gesellschafter und wollen entweder mit Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag gründen. Was ist besser? Wir Verteilen den Gewinn 40/60.
Danke schön
L. Gül
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte eine UG gründen und diese dann sobald es geht zu einer GmbH umwandeln.
Wie lange dauert eine Gründung und was kostet sie mich?
Wann kann ich aus der UG eine GmbH machen?
Vielen Dank im Voraus
RRoses
Sowohl die GmbH als auch eine UG sind sog. juristische Personen. Dies bedeutet, dass sie stets selbst Vertragspartner im Geschäftsverkehr sind. Damit aber Handlungen gegenüber dritten Personen erfolgen können, braucht die GmbH oder UG Organe, die sie vertreten werden.
Es sind gibt vier Organe zu unterscheiden :
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Das Hauptziel einer Gründung einer GmbH oder UG ist der vollständige Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung. Dazu bedarf es einer rechtssicheren Gründung. Während des Gründungsprozesses gilt es deshalb, rechtliche Fehler zu vermeiden, die Sie später viel Zeit und Aufwand kosten könnten. Dazu wird die Gründung erst nach einer ausführlichen Gründungsberatung vorgenommen.
Jede Gründung ist individuell. Durch eine Gründungsberatung wird den Details einer jeden Gründung Rechnung getragen. Zudem wird dadurch sichergestellt, dass alle Gründungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag/Musterprotokoll) von demselben Anwalt erstellt werden, der Sie vorher individuell beraten hat. So erhalten Gründer speziell angepasste Unterlagen, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.
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Hallo,
hätte eine Frage zum Ablauf:
Wir gründen eine Logistikfirma. Uns fehlt eine hohe Einlage, deshalb gründen wir als UG.
Wir sind zwei Gesellschafter. Einer soll 25 % am Gewinn beteiligt, ich mit 75 %. So etwas lässt sich nicht im Musterprotokoll regeln, oder? Sie würden uns einen Gesellscahftsvertrag erstellen, ist das im Preis mit drin?
Danke im Voraus
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).