Die GmbH bietet Ihnen als Gründer einige wichtige Vorteile – sehr oft sind es diese 5 Gründe, die Start-Ups zur Gründung einer GmbH bewegen:
AUSSCHLUSS IHRER PERSÖNLICHEN HAFTUNG
Ihre persönliche Haftung ist bei einer GmbH beschränkt – die GmbH ist eine eigenständige juristische Person (§ 13 GmbHG). Sie haften (nur mit einigen Ausnahmen) nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen.
EIGENE RECHTSPERSÖNLICHKEIT
Die GmbH tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen.
STEUERERSPARNISSE
Die GmbH unterliegt der Körperschaftssteuer (§ 1 Abs. 1 KStG), die im Moment lediglich 15% beträgt. Soweit Sie Einkünfte in der Gesellschaft belassen, unterliegen diese nicht der Einkommenssteuer.
UNKOMPLIZIERTE VERÄUßERUNG
Betreibt die GmbH ein Unternehmen und soll dieses verkauft werden, reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten.
GMBH GENIESST HOHES ANSEHEN
Obwohl Ihre Gläubiger wegen der Ausschlusses der Haftung komplett leer ausgehen könnten, genießt die GmbH ein hohes Ansehen. So hat sich die Deutsche GmbH wegen Ihrer hohen Stammeinlage über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt.