✔ Kostenfreie Erstberatung
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✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

1. Kostenlose Erstberatung – Rechtsform wählen
Als erstes wird geklärt, welche Rechtsform zu Ihrer Firma passt. Haben Sie genug Mittel für eine hohe Einlage und sind auf eine anerkannte Gesellschaftsform angewiesen? In diesem Fall ist die GmbH die richtige Wahl. Sie wollen Ihre persönliche Haftung ausschließen und dies mit einer kostensparenden Gründung kombinieren? Dann könnte die UG das richtige für Sie sein. Diese und ähnliche Fragen behandeln wir typischerweise im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung.
2. Gründungsberatung
Ist die GmbH die Rechtsform Ihrer Wahl, kommt es zu einer umfassenden Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt. Er begleitet danach die Gründung bis zum Abschluss. Auf diese Weise wird vor allem die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags sowie der anderen Gründungsunterlagen vorbereitet.
3. Firmennamen überprüfen
Danach überprüfen wir den Firmennamen des Gründers.
4. Gesellschaftsvertrag ausarbeiten
Auf Basis der Gründungsberatung wird ein Gesellschaftsvertrag/eine Satzung für Ihre Firma erstellt. Ein individueller Gesellschaftsvertrag dient als Vorsorge für den Krisen- oder Streitfall. Ihr Unternehmen kann in finanzielle Schieflage geraten, wenn wichtige Haftungsfragen oder die Nachfolge nicht geregelt worden sind.
5. Notarielle Beurkundung
Nach Erstellung des Gesellschaftsvertrags und aller weiteren Unterlagen organisieren und koordinieren wir einen Beurkundungstermin. Alle erforderlichen Unterlagen werden von uns erstellt und dem Notar fertig zugeleitet. Sie brauchen den Termin nur noch wahrzunehmen und müssen sich nicht um die formellen Fragen kümmern.
6. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
Nach dem Notartermin eröffnen Sie für die Firma ein Konto bei einer Bank Ihrer Wahl.
7. Eintragung ins Handelsregister
Ihre Firma wird im Bedarfsfall ins Handelsregister eingetragen.
8. Abschlussberatung
Meistens kommen erst während der Gründung viele Fragen auf. Diese werden beim Abschlusstermin geklärt. Welche steuerlichen Pflichten bestehen? Wie meldet man ein Gewerbe an? Wie müssen meine Geschäftsbriefe usw. ausgestaltet sein? Wie mache ich rechtssicher Werbung? Verstoße ich gegen das Urheberrecht?
Muss ich diese Rechnung zahlen oder ist dies ein Start-Up-Betrüger?
Brauche ich als Geschäftsführer eine D&O Versicherung?
Zu Beginn ihrer Tätigkeit benötigen Gründer zahlreiche Verträge. Wir überlassen unseren Mandanten wichtige Musterverträge für die Gründung (Geschäftsführervertrag, Arbeitsverträge, Vertrag freie Mitarbeit, Lizenzverträge usw.). Sie haben bei der Abschlussberatung die Möglichkeit, Fragen zu den Verträgen zu stellen. So können sie an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Firma Gründung mit Rechtsanwalt
Über
geprüfte Fälle im
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Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Sehr geehrte Damen & Herren,
mein Name ist Umut Aktas und komme aus Dänemark, ich wohne in Deutschland seit 4 Jahren, und bin dabei ein Webshop zu gründen mit meiner Partner. Wir finden es bisschen schwer die Sachen zu verstehen hier in Deutschland was Firmen Gründung angeht.
Unsere plan ist das wir jeder ein Holding gründen will, und das wir dann gemeinsam ein GmbH haben. Ist das gut oder schlecht?
Was würden Sie uns empfehlen? Sie anbieten ja auch die Stiftung für jemand zu machen?
Wie Sie hören sind wir bisschen verwirrt.
Freue mich auf Ihre Rückmeldung
Mit Freundlichen Grüße
Umut Aktas
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Sowohl die GmbH als auch eine UG sind sog. juristische Personen. Dies bedeutet, dass sie stets selbst Vertragspartner im Geschäftsverkehr sind. Damit aber Handlungen gegenüber dritten Personen erfolgen können, braucht die GmbH oder UG Organe, die sie vertreten werden.
Es sind gibt vier Organe zu unterscheiden :
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Das Hauptziel einer Gründung einer GmbH oder UG ist der vollständige Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung. Dazu bedarf es einer rechtssicheren Gründung. Während des Gründungsprozesses gilt es deshalb, rechtliche Fehler zu vermeiden, die Sie später viel Zeit und Aufwand kosten könnten. Dazu wird die Gründung erst nach einer ausführlichen Gründungsberatung vorgenommen.
Jede Gründung ist individuell. Durch eine Gründungsberatung wird den Details einer jeden Gründung Rechnung getragen. Zudem wird dadurch sichergestellt, dass alle Gründungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag/Musterprotokoll) von demselben Anwalt erstellt werden, der Sie vorher individuell beraten hat. So erhalten Gründer speziell angepasste Unterlagen, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.
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Guten Tag!
kann man eine GmbH auch mit 15000 Euro gründen?
danke!
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
