Gründung Finanz-Holding
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Szenario:
1. Es wurde eine Dienstleistungsgesellschaft gegründet im Bereich Immobilien und Finanzen
2. Ich werde einer der beiden GF dieser Gesellschaft in Kürze
3. Ich gründe in der Folge eine Finanz Holding GmbH ohne operative Tätigkeit, die 50% der Anteile der Dienstleistungsgesellschaft erwirbt. In der Finanz Holding GmbH bin ich ebenfalls GF.
Hier nun meine Frage:
werden die Ausschüttungen aus der Dienstleistungsgesellschaft ebenfalls nur mit 5% getätigt, auch wenn die Finanz Holding nur 50% der Gesellschaft besitzt?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen U.





