Jede Beschäftigung annehmen, trotz Gesundheitlicher Ausschlüsse?
Hallo. Person A. ist frisch in der Privatinsolvenz. Zur Zeit bezieht A. AlgII. Person A. soll sich um eine geeignete Stelle bemühen. Person A. darf aber aus Gesundheitlichen Gründen bestimmte Arbeiten nicht ausführen, so wie keine Schichten arbeiten. Dies wurde Person A. vor Jahren von der DRV und durch den Ärztlichen Dienst des Jobcenters bescheinigt. Dem Insolvenzverwalter von A. Interessieren diese Gutachten nicht und A. soll am besten jeden Job annehmen, auch wenn diese laut Gutachten nicht ausgeführt werden dürfen. Sind diese Gutachten der DRV und des Ärztlichen Dienst auch für den Insolvenzverwalter bindend, oder kann dieser anders entscheiden?