Das Musterprotokoll dient, wie auch der Gesellschaftsvertrag, zur vertraglichen Festlegung der Rechtsgrundlagen durch die Gesellschafter für die Gründung der Gesellschaft.
Hierbei beinhaltet das Musterprotokoll die Mindestbestandteile eines Gesellschaftsvertrags inklusive Gesellschafterliste.
Zu den wesentlichen Basisangaben zählen u.a.
Bei der Gründung mit einem Musterprotokoll ist die Nutzung gewisser Vorlagen zu empfehlen, da die Regulierungen streng und Änderungen sowie Ergänzungen nicht gestattet sind.
Bei einem Musterprotokoll handelt es sich um ein schriftliches Dokument, das alle Kerndaten der Gründung – sprich den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Bestellung des Geschäftsführers – im Erforderlichen abdeckt.
Das Musterprotokoll stellt eine „schlanke“ Alternative zum „klassischen“ Gesellschaftsvertrag dar.
Einen Spielraum für weiterführende Regelungen und Anpassungen, wie der Gesellschaftsvertrag es den Gründern ermöglicht, besteht in einem Musterprotokoll nicht. Gesichtspunkte wie etwa
können im Musterprotokoll beispielsweise nicht festgehalten werden.
Nur mit einem Gesellschaftervertrag besteht für Sie die Möglichkeit, wichtige Regelungen und Aspekte insbesondere in Streitfällen verbindlich und individuell zu treffen. Bei komplexeren Gründungen empfiehlt sich daher der „klassische“ individuell erarbeitete Gesellschaftsvertrag. Insbesondere wenn die oben aufgeführten Aspekte für Sie von Bedeutung sind.
Das Musterprotokoll als „schlanke“ Alternative zum Gesellschaftsvertrag bietet Ihnen im Gründungsprozess allerdings auch einige Vorzüge und kann durchaus sinnvoll sein.
In der Praxis wird das Musterprotokoll für schnelle und kostengünstige Gründungsvorgänge in einfachen Standardfällen bevorzugt. Und genau hier liegen die großen Vorteile der Gründung mit einem Musterprotokoll: Es macht die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer GmbH für Sie als Gründer leichter, schneller und günstiger.
Die Gründung eines Unternehmens mit dem Musterprotokoll wird aus diesem Grund auch als „vereinfachtes Gründungsverfahren“ bezeichnet.
Im Gegensatz zu dem „normalen Verfahren“ mit dem Gesellschaftsvertrag, liegt einer der großen Vorteile des Musterprotokolls in der gesetzlichen Ermäßigung der Kosten für den Notar. Die Kosten eines Gesellschaftsvertrags, der grundsätzlich mit anwaltlicher Unterstützung erstellt wird, werden ebenfalls eingespart.
Weiterhin ermöglicht die Gründung mit einem Musterprotokoll eine wesentliche Verkürzung der Dauer des Gründungsvorgangs beim Notar als auch beim Registergericht, wenn Sie das Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen.
Ziehen Sie die Gründung mit einem Musterprotokoll in Erwägung, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Gründung mit dem Musterprotokoll ausgeschlossen.
Wenn Sie alleine als Gesellschafter und Geschäftsführer fungieren möchten, kann eine Gründung mit dem Musterprotokoll bei Ein-Personen-Gründungen empfehlenswert sein. Insbesondere wenn Sie nichts gegen ein Geschäftsjahr haben, das dem Kalenderjahr entspricht.
Nicht empfehlenswert hingegen ist die Gründung mit einem Musterprotokoll, wenn Sie den Vorgang gemeinsam mit mehreren Personen vornehmen möchten. Hier empfiehlt sich die Gründung mit dem „klassischen“ Gesellschaftsvertrag, da das Musterprotokoll keine Möglichkeit für Sonderreglungen bietet. Ein individueller Gesellschaftsvertrag bietet Ihnen mehr Sicherheit, insbesondere in Streitfällen.
Guten Tag,
ich bin derzeit in einer Fortgeschrittenen Maßnahme zur Existenzgründung. Momentan schreibe ich einen Businessplan der auf Tragfähigkeit geprüft wird und Ausschlaggebend für ein anschließendes Darlehen ist.
Es geht um ein Speiselokal in einer Sporthalle welchem dem GbR-Partner gehört.
Mein Existenzgründungsberater verlangt von mir einen rechtssicheren Vertrag über die Umstände der GbR, da ich nicht für die Schulden für z.B. der Halle haftbar gemacht werden möchte.
Ist das überhaupt vertraglich regelbar, gibt es die Möglichkeit auf Beratungshilfe oder Ähnliches dazu?
Vielen Dank im Voraus
M. Jackson
Hallo,
wir sind 2 Studenten und möchten eine OHG gründen und kommen aus Mosbach. Wie würden die Gesamtkosten für die Gründung heißen? Welche Kosten kommen zu den 200€ ihres Startup Angebots noch hinzu? Es ist mehrfach die Rede von einem “Gründungsfestpreis”, aber das klingt alles sehr variabel nach oben hin. Da die Gründung hier in Mosbach 239€ kostet, war die Frage ob diese 239€ noch auf die 200€ draufgerechnet werden müssen..
Mit freundlichen Grüßen,
Mats Bauer
Das Hauptziel einer Gründung einer GmbH oder UG ist der vollständige Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung. Dazu bedarf es einer rechtssicheren Gründung. Während des Gründungsprozesses gilt es deshalb, rechtliche Fehler zu vermeiden, die Sie später viel Zeit und Aufwand kosten könnten. Dazu wird die Gründung erst nach einer ausführlichen Gründungsberatung vorgenommen.
Jede Gründung ist individuell. Durch eine Gründungsberatung wird den Details einer jeden Gründung Rechnung getragen. Zudem wird dadurch sichergestellt, dass alle Gründungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag/Musterprotokoll) von demselben Anwalt erstellt werden, der Sie vorher individuell beraten hat. So erhalten Gründer speziell angepasste Unterlagen, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.
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