Sacheinlage als Stammkapital
Guten Tag,
ich möchte zwei GmbH gründen eine Holding und eine vermögensvewaltende Immobilien-GmbH (Tochter). Wenn ich jetzt, in einem Notartermin, das Haus (z.B. 500.000€) erwerbe, es als Stammkapital in die Tochter einbringe und dann diese als Stammkapital in die Holding einbringe, wie hoch sind die Notragebühren?
Ist es ein Problem (Herausfallen der Stammeinlage), wenn die Holding diese erste Tochter verkauft oder die Tochter das erste Haus(ggf. noch Aktien hat um weiter vermögensverwaltend zu sein) verkauft, ausreichende Kassenbestände von mehr als 25000€ vorausgesetzt?
Zahlt die Holding nur auf 5% der Gewinnausschüttung oder bei Verkauf der Holding nur auf 5% des Gewinns Körperschafts- und Gewerbesteuer?
Lässt sich das weiter reduzieren indem die Holding auch ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, sodass sie nur Körperschaftssteuer auf die 5% zahlen muss, auch wenn sie mehrere Töchter pro Jahr aufbaut und verkauft?
Schöne Grüße
Johannes



