GmbH -> Haftung eines Gesellschafters bei Einz. 12500 € bei Gründung
Hallo,
es soll eine GmbH mit einem Gesellschafter gegründet werden.
Der Alleinige Gesellschafter zahlt zur Gründung 12500€ auf das Konto der Neu-GmbH in das Stammkapital ein, also 50%.
Mit welchem Betrag / in welcher Höhe ist der Gesellschafter dann in der Folge bis zur kompletten Einzahlung in Höhe von 25.000 € in das Stammkapital im Haftungsfall haftbar?
Nur mit den restlichen 12.500,- € also bis zu den vollen 25.000 oder persönlich und unlimitiert?
b) wie sieht es mit der Haftung des Gesellschafters im Falle einer UG aus
Vielen Dank für eine Rückinfo



