• Facebook
  • Linkedin
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • Kanzlei
    • Team
    • Büros
      • Büros Köln
      • Büros Berlin
      • Büros Essen
      • Büro Frankfurt
      • Büro Hamburg
      • Büro München
      • Büro Wien
    • Presse und Publikationen
    • Karriere
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      Insolvenzrecht
    • Unternehmensrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Reputationsrecht
      • Vertragsrecht
      • Markenrecht
    • Weitere Tätigkeitsgebiete
      • Banken-, Versicherungs- und
        Schadensersatzrecht
      • Verkehrsrecht
      • Arbeitsrecht
      • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Suche
0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER
  • Büros
  • News
  • Videos
  • Forum
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      und Insolvenzrecht
    • Banken-, Versicherungs-
      und Schadensersatzrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verkehrsrecht
  • Gründung
    • Rechtsformen
      • GmbH gründen
      • UG gründen
      • GmbH-Holding gründen
      • UG-Holding gründen
      • gGmbH gründen
      • gUG gründen
      • Verein gründen
        • CSC gründen
      • AG gründen
      • GmbH & Co. KG gründen
      • UG & Co. KG gründen
      • GbR, OHG oder KG gründen
      • Einzelunternehmen gründen
    • Funktionen
      • vv Gesellschaft gründen
      • Tradinggesellschaft gründen
      • Familienstiftung gründen
      • Stiftung gründen
      • Familiengesellschaft gründen
        • Familien GmbH gründen
        • Familien Holding gründen
      • Immobiliengesellschaft gründen
      • Baugemeinschaft gründen
      • Betriebsstätte gründen
      • Zweigniederlassung gründen
      • Auffanggesellschaft gründen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Unternehmen online gründen
      • Kosten
      • Transparenzregister
      • Mit Auslandsbezug gründen
      • Geschäftsführervertrag
      • Gesellschafterbeschluss
  • Umwandlung
    • Umwandlung
      • Einzelunternehmen in GmbH
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in Holding
        umwandeln
      • GmbH oder UG in Holding
        umwandeln
      • GbR oder OHG in GmbH oder Holding
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in GmbH & Co KG
        umwandeln
      • Verein in gGmbH
        umwandeln
      • UG in GmbH
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in
        GmbH oder Holding einbringen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Methoden
      • Unternehmen umwandeln
  • Marke &
    Design
    • Markenameldung
      • DE Marke anmelden
      • EU Marke anmelden
      • IR Marke anmelden
    • Designanmeldung
      • DE Design anmelden
      • EU Design anmelden
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Marke online anmelden
      • Kosten
      • Markenüberwachung
  • AGB &
    Vertrag
    • AGB
      • Android oder iPhone App AGB
      • Dienstleister AGB
      • Coaching AGB
      • Agentur AGB
      • Händler AGB
      • Onlineshop AGB
      • Handwerker AGB
      • IT Firmen AGB
      • Personalvermittler AGB
      • Vermittlungsportal AGB
      • AGB erstellen
      • AGB prüfen
    • Verträge
      • Stille Beteiligung erstellen
      • Partiarisches Darlehen erstellen
      • Treuhandvertrag erstellen
      • Beteiligungsvertrag erstellen
      • VSOP erstellen
      • Geschäftsführervertrag erstellen
      • Arbeitsvertrag erstellen
      • Freier Mitarbeiter Vertrag erstellen
      • NDA erstellen
      • Dienstleistervertrag erstellen
      • Softwarevertrag erstellen
      • Vertrag erstellen
      • Vertrag prüfen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
  • Bewertungs-
    löschung
    • Portale
      • Google Bewertung
      • Jameda Bewertung
      • Kununu Bewertung
      • Trustpilot Bewertung
      • MyHammer Bewertung
      • Facebook Bewertung
      • Ebay Bewertung
    • Branchen
      • Ärztebewertung
      • Hotelbewertung
      • Restaurantbewertung
    • Mehr
      • Löschbarkeit Bewertung
        kostenfrei online prüfen
      • Kosten
      • Negative Bewertung
  • Pflichten-
    outsourcing
    • Lohnabrechnung
    • Jahresabschluss
    • Buchhaltung
    • Externer
      Datenschutzbeauftragter
  • Beendung
    • GmbH beenden
    • UG beenden
    • GmbH & Co. beenden
    • UG & Co. beenden
    • Firma eines e. K. beenden
    • Durch Umwandlung beenden
    • Mehr
      • Unternehmen online beenden
      • Kosten
  • Menü

Archiv für die Kategorie: GmbH Gründung

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht2 / GmbH Gründung

Allgemeine Geschäftsbedingungen – individueller Vertrag: Was hat Vorrang?

20. März 2017/2 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-20 18:49:012021-10-12 14:26:51Allgemeine Geschäftsbedingungen - individueller Vertrag: Was hat Vorrang?

Gründung und Umsatzsteuer

20. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-20 18:24:592021-09-28 14:01:46Gründung und Umsatzsteuer

Wie sehr dürfen sich Markennamen ähneln?

20. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-20 17:55:182021-09-23 10:15:56Wie sehr dürfen sich Markennamen ähneln?

Der Grundsatz der Kapitalerhaltung nach § 30 GmbHG

17. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-17 19:49:212021-10-05 12:02:59Der Grundsatz der Kapitalerhaltung nach § 30 GmbHG

Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie vermeide ich sie?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie vermeide ich sie?

Fehler während einer Gründung sind besonders unerfreulich und nicht erwünscht. Sie schlagen sich finanziell nieder und ihre Behebung kostet Zeit. Aufgrund dessen ist es wichtig Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und die sog. „Gründungsfehler“ durch entsprechendes Handeln zu vermeiden.

Die Entstehung von Gründungsfehlern

In der Praxis entstehen Gründungsfehler meist im Zuge der überstürzten Vornahme der GmbH-Gründung oder sind auf eine nicht ausreichende eigene Vorbereitung zurückzuführen.

Die zwei gängigsten Bereiche, in denen Gründungsfehler während der GmbH-Gründung entstehen, sind welche des

  • betriebswirtschaftlichen Bereichs oder des
  • rechtlichen Bereichs.

Betriebswirtschaftliche Gründungsfehler erkennen und vermeiden

Die allgemein bekannten und am weitesten verbreiteten Gründungsfehler sind betriebswirtschaftlicher Natur.

Typische Gründungsfehler sind hier immer wieder auf

  • Qualifikationsdefizite – Insbesondere das Fehlen von kaufmännischem Know-how
  • Mangelnde branchen-, markt- und wettbewerbsspezifische Sachkenntnisse
  • Brüchige Finanzierungskonzepte
  • Lückenhafte Konzeption des Marketings
  • Schwache Gründungsstrukturierung und -planung

zurückzuführen.

Betriebswirtschaftliche Gründungsfehler können Sie durch eine frühzeitige und vorausschauende eigene Vorbereitung als Gründer vermeiden.

Erfahren Sie anhand der in diesem Beitrag vorhandenen Schritt-für-Schritt-Anleitung welche eigenen Vorbereitungsmaßnahmen Sie im Vorfeld einer GmbH-Gründung treffen sollten.

Rechtliche Gründungsfehler erkennen und vermeiden

Mit den ersten Gedanken der Planung der eigenen Selbstständigkeit kommen vielen Gründern bereits unzählige Rechtsfragen auf. Offene rechtliche Fragen machen es dem Laien schwer rechtliche Gründungsfehler selbst zu vermeiden. Während die betriebswirtschaftlichen Gründungsfehler mit einer gründlichen eigenen Vorbereitung vermieden werden können, gestaltet es sich bei den rechtlichen Fehlern etwas schwieriger. Hier kommt es nicht auf Ihre persönliche Fähigkeit als Unternehmer an die GmbH aufzubauen und zu führen. Vielmehr bedarf es eingehender juristischer Kenntnisse, die es Ihnen ermöglichen Ihre GmbH rechtssicher zu gründen.

In der Praxis verkennen viele Gründer als rechtliche Laien die mit der GmbH-Gründung einhergehenden rechtlichen Risiken und das daraus resultierende sehr hohe finanzielle Risiko.

Theoretisch gesehen können Sie die Gründung Ihrer GmbH ohne die Begleitung eines Anwalts vollziehen. Charakteristisch für rechtliche Gründungsfehler ist allerdings, dass sie durch eine gute anwaltliche Gründungsberatung vermieden werden können.

In der Praxis häufig vorkommende Gründungsfehler rechtlicher Natur entspringen insbesondere den folgenden Gebieten, auf die wir Sie gerne aufmerksam machen möchten:

  • Verzögerungen der Eintragung zum Handelsregister – Wie vermeiden Sie Verzögerungen in Bezug auf die Handelsregistereintragung Ihrer GmbH?
  • Wettbewerbsrecht – Wie werben Sie rechtssicher und vermeiden überflüssigen und kostenintensiven Ärger mit der Konkurrenz? Wie werben Sie ohne Abmahnungsgefahr?
  • Urheberrecht – Wie vermeiden Sie Verstöße gegen fremdes Eigentum? Wie erstellen Sie rechtlich sichere Homepages sowie Flyer, Texte, Logos, etc. zu Werbezwecken?
  • Auf Startup-Unternehmen spezialisierte Betrüger – Wie erkennen Sie auf Startup-Unternehmen und Gründungen spezialisierte Betrüger? Wie erkennen Sie kriminelle Finessen und zweifelhafte Aufforderungen zur Zahlung? Wie vermeiden Sie, dass Betrüger die Eintragung Ihrer GmbH zum Handelsregister behindern?
  • Nachfolgehaftung (§ 25 Abs. 1 HGB) – Wie vermeiden Sie die Nachfolgehaftung bei der Unternehmensübernahme?

Mehr zur GmbH Gründung
  • GmbH Gründung - das sollten Sie wissen
  • Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 13:11:012017-06-16 12:39:33Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie vermeide ich sie?

Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer GmbH vor?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung – Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer GmbH vor?

In der Praxis kommt es immer wieder zu übereilten Gründungen einer GmbH, die zu Gründungsfehlern und nachträglichen Änderungen führen können. Die Behebung solcher Fehler und die Vornahme nachträglicher Änderungsmaßnahmen kostet Sie viel Zeit und Geld. Aus diesem Grund sollten Sie sich als Gründer bereits im Vorfeld einer GmbH-Gründung ausreichend Zeit für die eigene sorgfältige Vorbereitung einplanen, durch die Sie Gründungsfehler und nachträgliche Änderungen vermeiden können.

Bei den Vorbereitungen auf die jeweiligen Gründungen handelt es sich nicht um Standardprozesse. Geprägt durch die jeweiligen Umstände, Wünsche und Vorstellungen der Gründer sticht jeder Vorbereitungsvorgang durch besondere Individualität hervor.

Trotz dieser Individualität gibt es vier wichtige Schritte, die wir unseren Mandanten stets für eine eigene vorausschauende Vorbereitung empfehlen:

  • Schritt 1: Erstellen Sie einen Business- bzw. Geschäftsplan
  • Schritt 2: Sorgen Sie für die Sicherstellung der Finanzierung und gestalten Sie Marketingkonzepte
  • Schritt 3: Sammeln und befassen Sie sich mit den grundlegenden juristischen Fragestellungen Ihrer GmbH-Gründung
  • Schritt 4: Suchen Sie den Unternehmensnamen für Ihre GmbH aus

Ausführliche Informationen zu den vier Schritten Ihrer eigenen Vorbereitung auf eine erfolgreiche GmbH-Gründung haben wir für Sie in diesem Beitrag bereitgestellt.

Mehr zur GmbH Gründung
  • GmbH Gründung - das sollten Sie wissen
  • Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 12:22:212017-06-16 12:38:14Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer GmbH vor?

Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

Unmittelbar nach den vier Schritten Ihrer eigenen Vorbereitung beginnt der eigentliche Gründungprozess Ihrer GmbH. Beeinflusst durch die zukünftige Vorstellung der eigenen Selbstständigkeit eines jeden Gründers, handelt es sich bei sämtlichen Gründungen um unverwechselbare und einmalige Vorgänge.

Um den individuellen Details jeder Gründung Rechnung zu tragen und unseren Mandanten eine rechtssichere Gründung zu gewährleisten, gliedert sich die Gründung einer GmbH bei uns in die folgenden 8 bedeutenden Schritte:

  1. Die kostenfreie Erstberatung zur Interessenabwägung und gemeinsamen Erörterung, ob die GmbH für Sie die richtige Rechtsformwahl ist
  2. Die ausführliche anwaltliche Gründungsberatung mit dem Ziel Ihnen eine rechtssichere Gründung zu gewährleisten
  3. Die Prüfung des von Ihnen erwünschten Firmennamens im Rahmen einer Unbedenklichkeitsabfrage bei der IHK
  4. Die Ausarbeitung des GmbH-Gesellschaftsvertrags – Entsprechend Ihren Wünschen angepasste Satzung oder zugeschnittenes Musterprotokoll
  5. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins und die notarielle Beurkundung
  6. Die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Bank Ihrer Wahl und die anschließende Einzahlung des beschlossenen Mindeststammkapitals
  7. Die Eintragung Ihrer GmbH in das Handelsregister
  8. Die Abschlussberatung

Ausführliche Informationen zu den 8 Schritten Ihrer GmbH-Gründung erhalten Sie in der in diesem Beitrag bereitgestellten Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Mehr zur GmbH Gründung
  • GmbH Gründung - das sollten Sie wissen
  • Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 11:43:372017-06-16 12:38:37Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

Wozu dient die Gesellschafterversammlung?

10. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die Gesellschafterversammlung – Wozu dient sie?

In der GmbH laufen nahezu alle Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung zusammen. Sie ist ein zwingendes und besonders wichtiges Organ der GmbH. Die Gesellschafterversammlung ist die Gesamtheit der GmbH-Gesellschafter und wird grundsätzlich wiederkehrend durch diese gebildet.

Oberstes Willensbildungsorgan der GmbH

Da die GmbH den Gesellschaftern als Anteilseignern „gehört“, bündelt sich eine besonders gewichtige Entscheidungskompetenz in ihr. Durch die Organisation der Gesellschaftergesamtheit ist in der Gesellschafterversammlung das oberste Willensbildungsorgan einer GmbH zu sehen.

Hauptaufgabe ist die Willensbildung durch Beschlussfassung

Als Willensbildungsorgan besteht die Hauptaufgabe der Gesellschafterversammlung in der Willensbildung der GmbH. Als „Wille“ definiert wird in ihr festgelegt wie die Tätigkeit der GmbH gestaltet und geführt wird.   Der definierte Gesellschaftswille ist anschließend vom Geschäftsführer auszuführen.

In der Gesellschafterversammlung kann jeder Gesellschafter durch die Ausübung seines Stimmrechts die Entscheidungen der GmbH beeinflussen. Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen zur Willensbildung erfolgen durch Beschlussfassung grundsätzlich nach der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt dem Gesellschafter eine Stimme (§ 47 Abs. 1 und 2 GmbHG). Die Gesamtanzahl der Stimmen richtet sich nach den jeweils vereinnahmten Geschäftsanteilen des Gesellschafters.

In dem Gesellschaftsvertrag der GmbH können von der einfachen Mehrheit abweichende Regelungen bestimmt werden. In der Praxis entscheiden sich die Gesellschafter häufig für die Einstimmigkeit in einzelnen Entscheidungsbereichen.

Satzungsänderungen und die Umwandlung oder Auflösung der GmbH bedürfen zwingend einer ¾ Mehrheit.

Weitere Aufgaben der Gesellschafterversammlung

Weitere Kernaufgaben der Gesellschafterversammlung sieht das Gesetz in § 46 GmbHG vor. Der Gesetzgeber räumt ihr jedoch eine weitgehende Autonomie ein. In der Satzung können weitere, freie und konkretisierende Regelungen getroffen werden.

Weitere Kompetenzbereiche der Gesellschafterversammlung sind unter anderem:

  • Gesellschaftsvertrag – insbesondere Festlegung des Unternehmensgegenstands und -zwecks sowie Satzungsänderungen
  • Finanzierung – Verantwortung über die finanzielle Ausstattung der GmbH insbesondere der Beschluss von Kapitalerhöhungen, Festlegung der Rahmenbedingungen der einzubringenden Einlagen, Bestimmung von Nachschüssen
  • Weisung, Kontrolle und Bestellung der Geschäftsführung – unter anderem Überwachung und -prüfung der Geschäftsführung, die Bestellung der einzelnen Geschäftsführer und anschließende Weisungsbefugnis
  • Beschlussfassung – unter anderem über die Umwandlung oder Auflösung der GmbH
  • Gewinne – insbesondere die Gewinnverwendung

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Gesellschafterversammlung und über ihren konkreten Aufgabenkreis.

Mehr zur GmbH Gründung
  • GmbH Gründung - das sollten Sie wissen
  • Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-10 16:31:142017-06-16 12:37:26Wozu dient die Gesellschafterversammlung?

Ist die Bildung eines Aufsichtsrats sinnvoll?

10. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Der Aufsichtsrat – Ist die Bildung eines Aufsichtsrats sinnvoll?

Der Aufsichtsrat ist ein Organ, welches als Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften eingesetzt wird. Seine Kernkompetenz liegt in der Kontrolle der Geschäftsführung. Die Errichtung eines GmbH-Aufsichtsrates ist zum Teil im Gesetz vorgeschrieben, sie kann aber auch freiwillig im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.

Einrichtung eines GmbH-Aufsichtsrats grundsätzlich freiwillig

Während bei Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) die Pflicht zur Errichtung eines Aufsichtsrats besteht, gehört er bei einer GmbH grundsätzlich nicht zu den zwingend vorgeschriebenen Organen. Vielmehr können Sie den Aufsichtsrat bei Ihrer GmbH freiwillig einrichten. In diesem Fall finden die Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) entsprechend Anwendung (§ 52 GmbHG).

Pflicht zur Einrichtung bei in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern

Von dem Grundsatz der freiwilligen Errichtung eines GmbH-Aufsichtsrats gibt es allerdings eine Ausnahme. Beschäftigen Sie mit Ihrer GmbH in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer, steht die Gesellschaft in der gesetzlichen Pflicht einen Aufsichtsrat als kontrollierendes Organ zu installieren (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG).

Bildung eines Aufsichtsrats bei erhöhtem Kontrollbedürfnis sinnvoll

Unter Umständen kann die freiwillige Bildung eines Aufsichtsrats für Ihre GmbH durchaus sinnvoll sein.

Zum einen kann durch seine Einrichtung ein optimales Zusammenspiel unterschiedlicher Organkompetenzen erreicht werden. Durch die relativ freien Möglichkeiten des Zusammenspiels kann durch den Aufsichtsrat ein wertvolles unterstützendes Organ geschaffen werden.

Zum anderen kann die Errichtung eines Aufsichtsrats als Kontrollgremium angepasst an die Bedürfnisse Ihrer GmbH sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte für ein erhöhtes Kontrollbedürfnis über die Geschäftsführung bestehen. Verfügt Ihre GmbH über einen geringen Bestand an Gesellschaftern, so stellt diese Empfehlung allerdings eher eine Ausnahme dar.

In der Praxis bleibt es dabei, dass in der Bildung eines Aufsichtsrats bei kleineren und mittelständischen GmbHs in der Regel keine Notwendigkeit besteht.

Mehr zur GmbH Gründung
  • GmbH Gründung - das sollten Sie wissen
  • Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-10 14:02:432017-06-16 12:37:46Ist die Bildung eines Aufsichtsrats sinnvoll?

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?

10. März 2017/3 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Der Gesellschafter – Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?

Der einzelne Inhaber eines Geschäftsanteils (=Anteilseigner) einer GmbH wird als Gesellschafter bezeichnet (§ 16 Abs. 3 GmbHG, § 2 MitbestG).

In die Stellung eines GmbH-Gesellschafters gelangen Sie durch die Beteiligung an ihrer Gründung oder durch den späteren Eintritt in Form von Beteiligungen am Kapital. Neben natürlichen Personen sind auch juristische Personen in der Funktion eines Gesellschafters denkbar (zum Beispiel eine GmbH als Komplementärin einer GmbH & Co. KG).

Inhalt dieser Seite:

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich?


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren

Der Rechte- und Pflichtenkreis eines GmbH-Gesellschafters

Als Inhaber von GmbH-Geschäftsanteilen sind Sie als Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, deren Rechtsform in Deutschland am weitesten verbreitet ist. Als GmbH-Gesellschafter werden Ihnen zahlreiche Rechte zugestanden, aber auch einige Pflichten aufgetragen.

Im Einzelnen sind die Rechte und Pflichten im Gesetz und in den Regelungen der GmbH zugrunde liegenden Satzung zu finden.

Die Rechte und Pflichten, die Ihnen als Gesellschafter zustehen und obliegen, können grundlegend in zwei Kategorien unterteilt werden:

  1. Vermögensrechte und Vermögenspflichten
  2. Verwaltungsrechte und Verwaltungspflichten

Die Vermögensrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters

Die Vermögensrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters ergeben sich an der zuvor erfolgten Beteiligung am Gesellschaftskapital.

Die wichtigsten Vermögensrechte sind unter anderem:

  • Der Gewinnanspruch auf den erzielten Reingewinn der GmbH entsprechend Ihrer jeweiligen Gesellschaftsanteile (§ 29 Abs. 1 GmbHG)
  • Bezugsrechte – Im Falle von Kapitalerhöhungen haben Sie als Gesellschafter ein Anrecht auf die „frisch“ herausgegebenen Anteile der GmbH
  • Ein anteiliges Beteiligungsrecht am Liquidationserlös der GmbH

Die wichtigsten Vermögenspflichten umfassen unter anderem:

  • Die Einlagepflicht – Diese Pflicht sieht insbesondere die Pflicht zur Einbringung der vereinbarten Stammeinlage vor
  • Die Pflicht Verluste der Gesellschaft auszugleichen

Die Verwaltungsrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters

Neben den Vermögensrechten und -pflichten bestehen für Sie als GmbH-Gesellschafter auch Verwaltungsrechte und -pflichten.

Die wichtigsten Verwaltungsrechte sind insbesondere:

  • Das Teilnahmerecht an Gesellschafterversammlungen
  • Das Stimm- und Rederecht (§ 47 GmbHG)
  • Das Recht auf Information und Kontrolle über die Angelegenheiten Ihrer GmbH. Gemeint sind vor allem Auskunfts- und Einsichtsrechte in die Bücher, den schriftlichen Verkehr, die Verträge, etc. der GmbH (§ 51a Abs. 1 GmbHG)

Die wichtigste Verwaltungspflicht ist die allgemeine Pflicht zur Treue gegenüber Ihrer GmbH.

Die Treuepflicht umfasst unter anderem die Pflicht

  • zur Interessenwahrung der GmbH,
  • zur Rücksichtnahme auf die Gesamtheit der Gesellschafter,
  • zum Unterlassen von Handlungen die der GmbH schaden sowie
  • zur Stimmabgabe auf der Gesellschafterversammlung.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Rechte, Pflichten und Haftungsmöglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters.

Alle Informationen zur GmbH Gründung auf einen Blick:


Alles zur GmbH-Gründung


Unternehmensgründung vom Rechtsanwalt



✔ GÜNSTIG  ✔ SCHNELL   ✔ RECHTSSICHER

Über


20000

geprüfte Fälle


JETZT ONLINE GRÜNDEN

Oder Beauftragung herunterladen

Offene Fragen? – Einfach anrufen:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-10 12:18:112020-04-06 10:29:08Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?
Seite 15 von 25«‹1314151617›»
Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

0,– €

Unser Honorar ist bei Verwendung einer Satzung vollständig von der Steuer absetzbar
Zufriedene Mandanten

Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS - GHENDLER - RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Bekannt aus:
Logo von Galileo
So gehen wir für Sie vor
  1. Anwaltliche Gründungsberatung - individueller Gründungplan
  2. Gesellschaftsvertrag vom Rechtsanwalt - innerhalb von 24h
  3. Gründung Ihrer Firma und Abschlussberatung
Unsere Prinzipien
  1. Kostenfreie Erstberatung – wir überprüfen Ihr Gründungsvorhaben kostenfrei 
  2. Schnell & einfach – wir kümmern uns um Ihre Gründung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft
  3. Rechtssicher – Ihre Satzung nur nach anwaltlicher Beratung. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG)
  4. Preistransparenz – Ihre Firmengründung zum Festpreis
  5. Spezialisierung – wir betreuen Sie nur in unseren Kerngebieten – dafür zu einem  verhältnismäßig geringen Festhonorar
  6. Langfristigkeit – unser Ziel ist Ihre langfristige Betreuung auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts

Schnellnavigation

  • Kontakt
  • Büros
  • Stellenangebote
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Insolvenzrecht

  • Privatinsolvenz
  • Regelinsolvenz
  • Außergerichtlicher Vergleich
  • Insolvenzplan
  • P-Konto
  • GmbH Insolvenz
  • Übersicht Insolvenzrecht

Unternehmensrecht

  • GmbH Gründung
  • UG Gründung
  • GmbH Beendung
  • UG Beendung
  • DE Markenanmeldung
  • Bewertungsentfernung
  • Übersicht Unternehmensrecht

Mitgliedschaften

Kontakt

Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de

Social Media

YouTube
Twitter
Facebook
Instagram

Hinweis

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

© Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei 3225 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Nach oben scrollen