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Archiv für die Kategorie: GmbH Gründung

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht2 / GmbH Gründung

Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG

1. März 2017/4 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG – Wann ist die Gründung einer GmbH vorteilhafter?

Die GmbH war lange Zeit der unangefochtene Klassiker unter den deutschen Gesellschaftsformen. Sie glänzt vor allem als haftungsbeschränkende sowie zahlungskräftig eingeschätzte Rechtsform und erfreut sich in Gründerkreisen besonderer Sympathie. In den letzten Jahren bekam sie in ihrer Stellung allerdings Konkurrenz durch ein außergewöhnliches juristisches Konstrukt – die GmbH & Co. KG. Von der einst eher unbekannten Gesellschaftsform, sorgte die Rechtsprechung durch die fortlaufende Bestätigung der Vorteile zu einer immer höheren Wertschätzung in Gründerkreisen. Eine bedeutende Gemeinsamkeit der beiden Gesellschaftsformen besteht in dem persönlichen Haftungsausschluss. Steht Ihnen als Gründer vor dem Hintergrund dieser Bedingung ein höheres Gründungskapital zur Verfügung müssen Sie sich für eine der beiden Gesellschaftsformen entscheiden.

Doch wann ist die GmbH für Ihr Unternehmen die richtige Rechtsform?

Inhalt dieser Seite:

  • Vergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG


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Wahl der richtigen Rechtsform einzelfallabhängig

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform stehen Ihre Präferenzen als Gründer im Vordergrund. Da keine Gründungsvision einer anderen gleicht, lässt sich pauschal nicht festlegen welche Rechtsform die vorteilhaftere ist. Wie so oft kommt es im Ergebnis auf eine Einzelfallbetrachtung Ihres Gründungsvorhabens an.

Anhand der Unterschiedlichkeiten der beiden Gesellschaftsformen lässt sich allerdings eine grundlegende Tendenz bestimmen.

Die GmbH vorteilhaft für kleine inhabergeführte Unternehmen

Grundlegend lässt sich zusammenfassen, dass die GmbH die attraktivere Gesellschaftsform für ein kleines inhabergeführtes Unternehmen ist. Stehen Sie mit Ihrem Vorhaben am Anfang seiner Existenz, ist die GmbH oft vorteilhafter.

Geringerer Gründungsaufwand der GmbH

Bereits im Gründungsprozess verursacht die Rechtsform der GmbH im Vergleich zur GmbH & Co. KG deutlich weniger Aufwand. Während mit einer GmbH ein Unternehmen gegründet wird, bedarf es zur Gründung einer GmbH & Co. KG  die parallele Gründung zweier Gesellschaften:

  • eine GmbH als Komplementärin zur Enthaftung und
  • eine KG als nach außen hin auftretende Gesellschaft.

Laufende Verwaltungskosten und -aufwand der GmbH geringer

Die Kosten und der Aufwand in Bezug auf die Verwaltung des Unternehmens sind bei der GmbH viel geringer. Ausschlaggebend hierfür ist wieder die „Mischform“ der GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG erfordert durch ihre zwei „gemischten“ Unternehmen gesonderte Jahresabschlüsse, IHK-Gebühren, etc..


Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG”? Wir beantworten sie hier kostenlos!



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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-01 17:03:272019-10-24 11:08:27Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG

Ist die Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

1. März 2017/1 Kommentar/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Ist die Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

Die GmbH gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs und ist damit verpflichtet Bücher zu führen und Bilanzen aufzustellen (§ 13 Abs. 3 GmbHG, §§ 238, 6 HGB).

Buchführung und Bilanzaufstellung ist Aufgabe des Geschäftsführers

Für die ordnungsmäßige Buchführung und Bilanzaufstellung der GmbH hat der Geschäftsführer zu sorgen (§ 41 GmbHG). Hierzu hat er eine Handelsbilanz zu erstellen. Neben dieser muss er alle Geschäftsvorfälle mittels von T-Konten dokumentieren und die Buchungen auf den zwei buchhalterischen Konten (Soll- und Habenseite) durchführen (= doppelte Buchführung). Wir empfehlen unseren Mandanten immer tägliche Buchungen vorzunehmen, damit die einzelnen Geschäftsvorfälle (z.B. Ausgaben, Einnahmen, etc.) unverzüglich und präzise berücksichtigt werden.

Die doppelte Buchführung gewährt eine schnelle Überprüfbarkeit der Schulden- und Vermögensstände der GmbH.

Erfahren Sie hier unter dem Punkt „Buchführung“ mehr zu einer anfangs fachlichen Unterstützung durch entsprechende Software oder zu Ihren Möglichkeiten der Ausgliederung der Buchführung an einen Steuerberater.

Keine Pflicht zur GuV und zur Veröffentlichung bei kleinen GmbHs

Kleine GmbHs müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufstellen. Von diesem Vorteil können ins besonders frisch gegründete Gesellschaften profitieren. Für kleine GmbHs ist das Einreichen der Bilanz und des dazugehörigen Anhangs ausreichend. Ferner ist beides beim elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen (§ 267 HGB).

„Kleinstgesellschaften“ von Veröffentlichungspflicht nach §267 HGB befreit

Sog. „Kleinstgesellschaften“ werden sogar von der Veröffentlichungspflicht ihrer Zahlen befreit (§ 276a HGB).

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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-01 13:22:442021-06-16 12:35:37Ist die Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

Wie hoch sollte die Stammeinlage einer GmbH sein?

1. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Wie hoch sollte die Stammeinlage einer GmbH sein?

Gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG muss das Stammkapital der GmbH mindestens 25.000 € betragen.

Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital

Zur Erbringung des Stammkapitals leisten die Gesellschafter jeweils Einlagen, die ihrer Höhe nach unterschiedlich ausfallen können. Die einzeln erbrachten Stammeinlagen ergeben in der Summe das Stammkapital der GmbH.

Zwei Stammkapitalgrößen von 12.500 € / 25.000 € möglich

Bei der GmbH kann die Höhe des Stammkapitals variieren. Neben der Stammkapitalgröße von 25.000 € gibt es eine zweite Größe von 12.500 €. Mit § 7 Abs. 2 GmbHG hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Erbringung eines Stammkapitals von 12.500 € zur Gründung einer GmbH ausreichend ist. Diese Möglichkeit bringt allerdings den Nachteil mit sich, dass die Gesellschafter als Gesamtschuldner persönlich für die Differenz von 12.500 € haften. Diese persönliche Haftung besteht bis zur Erbringung des Mindeststammkapitals von 25.000 €.

Schauen Sie sich hier unser YouTube-Video an, um von Herrn Rechtsanwalt Kraus mehr über das Thema des Stammkapitals einer GmbH zu erfahren.

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Wann sollten die Einlagen erbracht worden sein?

1. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Wann sollten die Einlagen erbracht worden sein?

Die Stammeinlagen der Gesellschafter sollten im Moment der Handelsregistereintragung der GmbH vollständig und nachweisbar erbracht worden sein (§ 7 Abs. 1, 2 GmbHG).

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Besteht die Möglichkeit das Stammkapital als gemischte Einlage aus Bar- und Sachkapital zu erbringen?

1. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
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Besteht die Möglichkeit das Stammkapital als gemischte Einlage aus Bar- und Sachkapital zu erbringen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie können das zur Gründung notwendige Stammkapital Ihrer GmbH mittels einer gemischten Einlage einbringen.

Mit einer gemischten Einlage verbinden Sie die herkömmliche Bareinlage mit Sacheinlagen.

Erfahren Sie hier mehr über die Gründung einer GmbH durch eine gemischte Einlage. Insbesonders der Besonderheiten und Kombinationsmöglichkeiten.

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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-01 12:50:272017-06-16 12:28:33Besteht die Möglichkeit das Stammkapital als gemischte Einlage aus Bar- und Sachkapital zu erbringen?

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Gewerbeanmeldung: Erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten

20. Februar 2017/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
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Reicht zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister eine Einlage von 12.500 € aus?

15. Februar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Dr. V. Ghendler
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Reicht zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister eine Einlage von 12.500 € aus?

Ja. Möchten Sie eine GmbH gründen und in das Handelsregister eintragen, reicht bereits eine Einlage in Höhe von 12.500 € aus (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Für Sie als Gründer sorgt das zunächst für eine deutliche finanzielle Erleichterung. Allerdings birgt diese Vorgehensweise auch ein gewisses Risiko für die Gesellschafter der GmbH – Diese haften gesamtschuldnerisch mit ihrem privaten Vermögen bis das Stammkapital von 25.000 € nachweislich angespart worden ist.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über das hierdurch entstehende Haftungsrisiko und die mögliche Benachteiligung einzelner Gesellschafter.

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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-02-15 20:40:082017-06-16 12:26:21Reicht zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister eine Einlage von 12.500 € aus?

Nehme ich als Gründer eine Gewerbeanmeldung vor?

15. Februar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Nehme ich als Gründer eine Gewerbeanmeldung vor?

Hinter der Betätigung einer GmbH steckt meist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit der Absicht Gewinne zu erzielen – ein sog. Gewerbebetrieb. Aus diesem Grund muss eine GmbH als Gewerbe grundsätzlich bei dem zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung fällt in das Tätigkeitsfeld des Geschäftsführers der GmbH.

Postalische Anmeldung meist ausreichend

Hinter einer Gewerbeanmeldung steckt lediglich eine Anzeige des Gewerbebetriebs gegenüber dem Gewerbeamt. Oftmals reicht eine postalische Mitteilung vollkommen aus. Die Kosten der Gewerbeanmeldung hängen mit dem Standort Ihrer GmbH zusammen. Meist variieren diese zwischen 10 bis 60 €.

Gewerbeanmeldung erst nach Handelsregistereintragung empfehlenswert

Generell können Sie die Gewerbeanmeldung bereits vor der Eintragung zum Handelsregister vornehmen. Einen gesetzlich genau definierten Zeitpunkt gibt es nicht. Allerdings entsteht Ihnen hierdurch ein großer Nachteil. Nehmen Sie die Gewerbeanmeldung vor dem Abschluss des Gründungsvorgangs vor, setzt die persönliche Haftungsbeschränkung aus. Sie sollten die GmbH dann unter dem Zusatz „GmbH i. G.“ (= GmbH in Gründung) führen. Während dieses Zeitraums haften Sie allerdings persönlich. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Mandanten stets die Gewerbeanmeldung einer GmbH erst nach ihrer Handelsregistereintragung vorzunehmen.

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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-02-15 20:32:322017-06-16 12:24:07Nehme ich als Gründer eine Gewerbeanmeldung vor?
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