Ja, Sie sollten Ihre GmbH frühzeitig und schnell beim zuständigen Finanzamt steuerlich anmelden.
Ihre GmbH ist grundsätzlich als Gewerbebetrieb durch eine entsprechende Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt anzumelden. Durch diese Mitteilung findet automatisch die steuerliche Erfassung Ihrer GmbH beim Finanzamt statt.
Sobald Ihre GmbH steuerlich erfasst wurde, sollten Sie die steuerliche Anmeldung innerhalb eines Monats mittels des sog. Steuerfragebogens selbst vornehmen (§ 137 AO). Hierbei haben Sie dem Finanzamt alle Umstände anzuzeigen, die für die steuerliche Erfassung Ihrer GmbH von Bedeutung sind.
Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über den Steuerfragebogen. Ferner finden Sie in diesem Beitrag eine Checkliste für die von Ihnen mit dem Steuerfragebogen einzureichenden Unterlagen und Informationen.
Sobald Sie Ihre GmbH beim Finanzamt steuerlich angemeldet haben, teilt dieses Ihrem Unternehmen eine Steuernummer zu. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen beanspruchen.
Bereits vor der Erteilung der Steuernummer können Sie Ihre GmbH eingeschränkt betreiben. Allerdings verleiht ihr erst die Steuernummer die volle Funktionsfähigkeit. Ohne Steuernummer können Sie weder
Aufgrund dieser Umstände raten wir unseren Mandanten stets zur zügigen Selbstvornahme der steuerlichen Anmeldung.
Hallo,
ich bin Deutscher, lebe aber seit vielen Jahren in Asien und habe ein IT/Softwareunternehmen. Nun benötige ich eine deutsche GmbH. Kann ich sie aus China eröffnen, ohne dass ich nach Deutschland fliegen muss? Was würde das kosten und wie würde es ablaufen?
Sehr geehrter Herr Kraus,
mit einem Partner wollen wir eine GmbH anmelden, um einen Amazon-Shop zu betreiben. Wir wollen eine eigene Marke etablieren und dabei Produkte verkaufen, vertreiben und ggf. später selber herstellen. Die Produktarten sollen extrem variieren. Eigentlich wollen wir uns gar nicht festlegen. Können wir eine GmbH gründen, ohne uns dabei am Anfang festzulegen, welche Produkte wir über Amazon vertreiben und wie sie hergestellt bzw. angeschafft werden?
Mit herzlichen Grüßen und einem Dank im Voraus
Frictus Musc
Ja, können Sie. Neben den unterschiedlichen Größen des Stammkapitals gibt es auch unterschiedliche Formen der Stammkapitaleinbringung. Neben der klassischen Bargründung ist ebenfalls die Sachgründung einer GmbH möglich. Eine solche setzt allerdings eine individuelle Regelung in der GmbH-Satzung voraus.
Die Sachgründung einer GmbH wird durch sog. Sacheinlagen vorgenommen. Sacheinlagen sind werthaltige Sachen oder Rechte, die der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern übertragen werden. Typische Sacheinlagen reichen von Kraftfahrzeugen über Ausstattungsgegenstände für die Büroräume der GmbH bis hin zu Immobilien und Grundstücken. Die Sacheinlagen müssen vor der Sachgründung im Rahmen eines Sachgründungsberichts bewertet werden und sind vollständig bis zur Handelsregistereintragung der GmbH einzubringen.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlagen. Insbesondere den Umfang der Sacheinlagen, das Erfordernis der Bewertung von Sacheinlagen sowie der individuellen Satzungsregelung.
Während des Gründungsprozesses einer GmbH fallen Ihnen als Gründer folgende Kosten an:
Grundsätzlich ist Ihre persönliche Haftung als Gesellschafter einer GmbH ausgeschlossen und Ihr Privatvermögen somit geschützt. Für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet den Gläubigern gegenüber die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen selbst (§ 13 Abs. 2 GmbHG).
Schließt also die GmbH z. B. einen Kaufvertrag, muss sich der Verkäufer mit seinen Zahlungsaufforderungen an die Gesellschaft wenden, die als alleiniger Vertragspartner auftritt. Selbst im Falle einer Insolvenz der GmbH ändert sich an dem Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter in aller Regel nichts.
Bei dem Grundsatz des Ausschlusses der persönlichen Haftung gibt es Ausnahmekonstellationen. Unter gewissen Umständen müssen Sie als Gesellschafter dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Beispielsweise
Bekannt unter dem Begriff der „Durchgriffshaftung“ entsteht eine persönliche Haftung insbesondere durch
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die einzelnen Möglichkeiten der Durchgriffshaftung.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine nach deutschem Recht altbekannte Rechtsform. Sie ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person des Privatrechts und als solche selbstständig mit Rechten und Pflichten ausgestattet. Sie tritt unter ihrem eigenen Namen auf und schließt autonom Verträge ab. So kann sie beispielsweise Kauf-, Miet- und Pachtverträge schließen und Eigentum sowie andere Rechte an Grundstücken erwerben. Des Weiteren tritt sie selbst als Arbeitgeber auf und schließt die Arbeitsverträge mit den Arbeitnehmern der Gesellschaft.
Als altbewährte Rechtsform ist die GmbH in Deutschland die mit Abstand am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften.
Weltweit war die deutsche GmbH die erste Form einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft. Durch sie wurde den Gesellschaftern erstmals die Möglichkeit eröffnet, ihr privates Vermögen vor einer persönlichen Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zu schützen.
Obwohl der persönliche Haftungsausschluss einen negativen Aspekt aus Sicht der Gläubiger darstellt, ist die GmbH hoch angesehen und eine vertrauensvolle Gesellschaftsform im Geschäftsverkehr. Grund hierfür ist das hohe Stammkapital von 25.000 €. Die Erbringung des Stammkapitals ist zwingende Voraussetzung um eine GmbH zu errichten. Durch diese stabile finanzielle Ausstattung der Gesellschaft verfügt sie über eine sehr gute Bonität und wird allgemein als sehr zahlungsfähig eingeschätzt.
Hallo,
ich will für diverse Onlineshops Internetplattformen aufbauen. Derzeit bin ich ein Gesellschafter. Ich stehe aber in Verhandlungen mit Investoren, die ich aber erst später ins Boot holen will, wenn ich etwas vorzuweisen haben.
Kann ich dazu zunächst eine GmbH gründen und später daraus eine GmbH & Co KG machen, wenn sich herausstellt, dass es gut läuft?
Vielen Dank schon Mal!
BridgesM