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In diesem Video geht es um den Ausschluss der persönlichen Haftung durch die Gründung einer GmbH, UG oder GmbH & Co.KG. Der Haftungsausschluss ist das wichtigste Ziel der Gründung einer solchen Gesellschaftsform. Dies gilt für alle Verbindlichkeiten, die im ganz normalen Geschäftsbetrieb der Unternehmung begründet werden. Wenn die Gründer dort keine eigene Haftung übernommen haben, dann haften diese nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen.
Das bedeutet für Sie als Gründer, wenn Sie beispielsweise Ware verkaufen und diese ist mangelbehaftet, dann können auf die Gesellschaft viele Regressforderungen zu kommen. Wenn die Gesellschaft diese Forderungen nicht decken kann, werden Sie dafür nicht mit Ihrem privaten Vermögen haften müssen. Oder beispielsweise wenn Sie ein Werk oder eine Dienstleistung erbringen, und dabei vielleicht einen Fehler begangen haben, in diesem Fall ist Ihr privates Vermögen nicht bedroht.
Dabei gibt es einen weit verbreiteten Irrtum, dem Gründer unterliegen. Viele denken nämlich, dass wenn es zu einem Schadensfall kommt, dass sie dann noch mal die Stammeinlage dazu schießen müssen, wenn diese verbraucht ist. Das stimmt so nicht. Wenn Sie einmal die Stammeinlage eingebracht haben, ist damit die juristische Person gegründet. Und auch wenn das Geld schon verbraucht worden ist, sie müssen nichts dazu schießen.
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Hallo!
Ich bin Immobilienmakler / Immobilienvermittler. Zur Enthaftung will ich eine UG gründen. Reicht dazu meine Genehmigung nach § 34c? Oder muss ich sie für die UG beantragen?
Danke schon einmal! Fred F.
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In diesem Video geht es um die UG Stammeinlage. UG Einlage: Stammkapital ausgeben oder auf dem Konto behalten? Die Stammeinlage, auch Einlage oder Stammkapital genannt, ist eine der wichtigsten Gründungsvoraussetzungen. Erst wenn dieser Betrag auf das Gesellschaftskonto eingezahlt worden ist und erst wenn diese Zahlung dem Registergericht nachgewiesen worden ist, trägt das Gericht die UG in das Handelsregister ein. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht die UG juristisch.
Das ist ein sehr symbolischer Betrag. Dieser Betrag soll ausdrücken, dass zumindest irgendein Betrag in Euro als Stammeinlage in der Gesellschaft vorhanden sein soll. Sie sollten als Gründer genug Geld als Einlage einbringen, damit diese in einem bestimmten Zeitraum selbst Umsätze tätigt und sich selbst trägt. Zur Gründung einer UG wird mindestens 1 € Stammkapital benötigt. Allerdings wird eine Gründung mit einem deutlich höherem Stammkapital empfohlen, damit nicht sofort Überschuldung eintritt. Der Kapitalpuffer sichert die Existenz Ihrer UG bis zum sog. „Break-even-point“. Die Verwendung eines höheren Stammkapitals steigert sogar die Reputation der Gesellschaft.
Sie dürfen auch mit der Stammeinlage wirtschaften und diese ausgeben. Aber auch hier gilt: Belassen Sie daher genügend Geld in der UG, so dass Sie damit auch wirtschaften können. Sobald die Gesellschaft zahlungsunfähig ist, sind Sie verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen oder sind in der Situation, Geld in die Gesellschaft nachschießen zu müssen.
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Hallo Herr Kraus,
erstmal vielen Dank für diesen sehr umfassenden und informationsreichen Webauftritt zur UG / GmbH Gründung!
Ich bin seit geraumer Zeit selbstständig als Freelancer im IT-Bereich tätig.
Seit kurzem habe ich einen kleinen Gewerberaum – als “Schaufenster” sozusagen – eingerichtet und einen Mitarbeiter eingestellt.
Meine Firma hat viele “Stammkunden”, aber nun auch “Publikumsverkehr”, seit ich das Büro eingerichtet habe.
Da die Kunden immer weiter zunehmen und ich nicht alle langfristig kenne, überlege ich, eine haftungsbeschränkte Firma aufzumachen. Ich habe an eine UG gedacht. Allerdings könnte ich auch eine GmbH gründen – allerdings kostet dies ja bekanntlich ordentlich. Was würden Sie mir empfehlen? Oder würden Sie mir zu einer Limited raten?
Schönes Wochenende und danke im Voraus!
M. Wolter
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich würde gerne mit Ihnen eine GmbH Gründen. Ich habe ein Busunternehmen. Brauche ich eine besondere Erlaubnis?
Vielen Dank! MfG
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In diesem Video geht es um die Stammeinlage einer GmbH. Wie viel dürfen Sie ausgeben und wie viel müssen Sie in der Gesellschaft belassen. Die Stammeinlage, auch Einlage oder Stammkapital genannt, ist eine der wichtigsten Gründungsvoraussetzungen. Erst wenn dieser Betrag auf das Gesellschaftskonto eingezahlt worden ist und erst wenn diese Zahlung dem Registergericht nachgewiesen worden ist, trägt das Gericht die GmbH in das Handelsregister ein. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die GmbH juristisch konstituiert.
Hier gibt es zwei verschiedene Zahlen die kursieren: 12.500 Euro und 25.000 Euro. Bei einer Stammeinlage von 25.000 Euro sind Sie als Gesellschafter voll und ganz enthaftet.
Auf der anderen Seite können Sie bereits mit einer Einlage von 12.500 Euro gründen. Allerdings haften dann die Gesellschafter der GmbH die Einzahlung der weiteren 12.500 Euro. Wenn die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten geraten sollte, haften die Gesellschafter dann auf die 12.500 Euro und müssen diese nachzahlen. Es kann in einem solchen Fall dazu kommen, dass die Gesellschafter wegen der verspäteten Einlage der zweiten 12.500 Euro Zinsen zahlen müssen.
Sie dürfen auch mit der Stammeinlage wirtschaften und diese ausgeben. Aber auch hier gilt: Belassen Sie daher genügend Geld in der GmbH, so dass Sie damit auch wirtschaften können. Sobald die Gesellschaft zahlungsunfähig ist, sind Sie verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen oder sind in der Situation, Geld in die Gesellschaft nachschießen zu müssen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bin sehr stark interessiert an der schnellstmögliche Gründung einer GmbH.
Ich könnte 12.500 EUR schon mal einlegen. in paar Monaten könnte ich den Rest einlegen.
Wie lange dauert der Prozess der Gründung. Ich habe ein Kunde ab 01.07.2016 und müsste da schon im Vorfeld tätig werden.
Danke für die Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Frisch
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