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Archiv für die Kategorie: Gesellschaftsrecht

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht

Welche Vorteile bietet mir die GmbH & Co. KG als Gründer?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Welche Vorteile bietet mir die GmbH & Co. KG als Gründer?

Die Gründung einer GmbH & Co. KG bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Wir haben Ihnen folgend die wichtigsten zehn Vorteile ausführlich zusammengestellt.

1. Vorteil: Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter

Der größte Vorteil der Gründung einer GmbH & Co. KG besteht in der Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung als Gesellschafter. Für die Gesellschaftsverbindlichkeiten steht grundsätzlich nur die GmbH & Co. KG selbst mit ihrem Vermögen ein. Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG wie auch die Gesellschafter der Komplementär-GmbH haften in aller Regel nur in Höhe der erbrachten Stammeinlagen und nicht mit dem privaten Vermögen.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die persönliche Haftungsbeschränkung.

2. Vorteil: Ausgezeichnetes Ansehen

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG entscheiden Sie sich für eine renommierte Gesellschaftsform, die im Geschäftsverkehr einen sehr guten Ruf genießt. Als gemischte Gesellschaftsform, bestehend aus einer KG und einer GmbH, vereinen Sie durch die Gründung zwei sehr anerkannte Rechtsformen der Geschäftswelt.

Inhalt dieser Seite:

  • Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter
  • Ausgezeichnetes Ansehen
  • Steuerliche Vorteile durch den Gewerbesteuerfreibetrag und günstige Staffelung
  • Steuerlich günstige Entnahmemöglichkeit
  • Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden
  • Neue Gesellschafter und Investoren sind leicht aufzunehmen
  • Zentrierung der Unternehmensleitung möglich
  • Einfache Veräußerungsmöglichkeit
  • Abschreibungspotenzial führt zu höheren Kaufpreisen
  • Hohe Fungibilität


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3. Vorteil: Steuerliche Vorteile durch den Gewerbesteuerfreibetrag und günstige Staffelung

Die GmbH & Co. KG unterliegt regelmäßig der Gewerbesteuer. Als Personengesellschaft kommt ihr diesbezüglich ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 24.500 € zugute. In den folgenden Geschäftsjahren profitiert sie zudem von einer günstigen Staffelungsregelung.

Hierneben kann es zu weiteren Entlastungen in gewerbesteuerlicher Hinsicht kommen. Kommt es zu einer tatsächlichen Entrichtung der Gewerbesteuer durch die Kommanditisten, wird die anfallende Gewerbesteuer in Höhe des vom Hebesatz losgelösten Pauschalbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet.

4. Vorteil: Steuerlich günstige Entnahmemöglichkeit

Ein weiterer steuerlicher Vorteil tritt in Bezug auf die Entnahmen der Gesellschafter auf. Die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG unterliegen bei Entnahmen lediglich ihrem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer. Bei den Gesellschaftern einer GmbH beispielsweise würde grundsätzlich die Körperschaft- und Kapitalertragsteuer erhoben werden.

5. Vorteil: Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden

Der rechtliche Status als Personengesellschaft und die individuelle Besteuerung der Gesellschafter, verschafft der GmbH & Co. KG einen weiteren deutlichen Vorteil. Verluste der Gesellschafter der KG können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.

6. Vorteil: Neue Gesellschafter und Investoren sind leicht aufzunehmen

Zur Aufnahme von neuen Gesellschaftern und Investoren reicht die Änderung der Satzung der KG völlig aus. Eine erneute Beurkundung durch einen Notar ist nicht notwendig. Gemäß § 162 HGB müssen die diesbezüglich vorgenommen Satzungsänderungen nur zum Handelsregister angemeldet werden.


7. Vorteil: Zentrierung der Unternehmensleitung möglich

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG haben Sie den Vorteil, dass Sie die gesamte Unternehmensleitung bei den ursprünglichen Gründungsmitgliedern zentrieren können.

Eröffnet wird Ihnen diese Möglichkeit durch die Gestaltung der Geschäftsführung. Grundsätzlich wird die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG durch die Komplementär-GmbH übernommen. Gesteuert durch die Gesellschafter der Komplementär-GmbH, die zumeist auch die Gründungsmitglieder der gesamten GmbH & Co. KG sind, wird die Geschäftsführung somit auf die Gründungsmitglieder gebündelt.

Diese Vorgehensweise ermöglicht Ihnen die Beteiligung vieler Kommanditisten, die z.B. als “sachfremde dritte Personen” oder “rein zwecks Außenfinanzierung” auftreten.

Daher ist die GmbH & Co. KG besonders bei Familienunternehmen und stark investitionsbedürftigen Gesellschaften beliebt. Sie als Gründer können Ihre Familienmitglieder oder zahlreiche Investoren als Kommanditisten am Unternehmen beteiligen, ohne Ihr unternehmerisches Entscheidungsgeschick aus der Hand zu geben.

8. Vorteil: Einfache Veräußerungsmöglichkeit

Ein weiterer Vorteil besteht in der einfachen Gestaltung einer Veräußerung Ihres Unternehmens. Zum Verkauf Ihrer GmbH & Co. KG reicht die Abtretung Ihrer Anteile an den Käufer aus.

9. Vorteil: Abschreibungspotenzial führt zu höheren Kaufpreisen

Neben der einfachen Veräußerungsmöglichkeit, bietet die GmbH & Co. KG weitere Vorteile für den Käufer und den Verkäufer. Auf der Seite des Käufers schafft die GmbH & Co. KG Abschreibungspotenzial. Er kann den Kaufpreis abschreiben. Der nette Nebeneffekt für den Verkäufer besteht in den daraus resultierenden höheren Kaufpreisen.

10. Vorteil: Hohe Fungibilität

Die GmbH & Co. KG ermöglicht es Ihnen Wirtschaftsgüter buchwertneutral zu übertragen und verfügt somit über eine hohe Fungibilität. Insbesondere bei der Übertragung von Anteilen wirkt es sich vorteilhaft aus, da an Stelle Ihrer Anteile auch Wirtschaftsgüter übertragbar sind.

Erfahren Sie in unserem YouTube-Beitrag von Herrn RA Andre Kraus mehr über die Vorteile der Gründung einer GmbH & Co. KG.


Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.


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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Welche Vorteile bietet mir die GmbH & Co. KG als Gründer”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 22:37:152020-12-03 13:01:24Welche Vorteile bietet mir die GmbH & Co. KG als Gründer?

Ist meine persönliche Haftung ausgeschlossen?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist meine persönliche Haftung ausgeschlossen?

Grundsätzlich ja.

Als Gesellschafter einer GmbH & Co. KG haften Sie grundsätzlich nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die im geschäftlichen Betrieb entstandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten. Ausnahmen von diesem Grundsatz können insbesondere in Fällen der sog. „Durchgriffshaftung“ eintreten.

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG entscheiden Sie sich für eine haftungsbeschränkende Gesellschaftsform. Die GmbH & Co. KG haftet in aller Regel für ihre Verbindlichkeiten selbst und in voller Höhe aus ihrem Gesellschaftsvermögen heraus.

In dem persönlichen Haftungsausschluss der Gesellschafter ist eines der wichtigsten Ziele sowie gleichermaßen einer der größten Vorteile der Gründung einer GmbH & Co. KG zu sehen.

Großer Nachteil der herkömmlichen Kommanditgesellschaft (KG) unschädlich gemacht

Bei der herkömmlichen KG bestand einer der größten Nachteile in der unbeschränkten privaten Haftung des Komplementärs. Mit der gemischten Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG wurde dieser Nachteil unschädlich gemacht. In die Position des Komplementärs der GmbH & Co. KG wird eine GmbH eingesetzt. Diese haftet als sog. Komplementär-GmbH nur beschränkt in Höhe ihrer Stammeinlagen.

Die Gesellschafter der GmbH in der Komplementärrolle haften nach der vollständigen Erbringung ihrer Stammeinlagen in die GmbH grundsätzlich nicht mehr persönlich. Die Kommanditisten der GmbH & Co. KG haften ebenfalls ab der vollständigen Erbringung nur in der Höhe ihrer Kommanditeinlagen.

Damit das Ziel der privaten Haftungsbeschränkung aller Gesellschafter erreicht wird, kommt es bei der Gründung einer GmbH & Co. KG zu einer zeitlich übereinstimmenden Einlageneinbringung aller Gesellschafter.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 22:26:222017-03-24 18:53:05Ist meine persönliche Haftung ausgeschlossen?

Was ist eine GmbH & Co. KG?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 22:19:132021-08-08 11:42:01Was ist eine GmbH & Co. KG?

Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie vermeide ich sie?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie vermeide ich sie?

Fehler während einer Gründung sind besonders unerfreulich und nicht erwünscht. Sie schlagen sich finanziell nieder und ihre Behebung kostet Zeit. Aufgrund dessen ist es wichtig Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und die sog. „Gründungsfehler“ durch entsprechendes Handeln zu vermeiden.

Die Entstehung von Gründungsfehlern

In der Praxis entstehen Gründungsfehler meist im Zuge der überstürzten Vornahme der GmbH-Gründung oder sind auf eine nicht ausreichende eigene Vorbereitung zurückzuführen.

Die zwei gängigsten Bereiche, in denen Gründungsfehler während der GmbH-Gründung entstehen, sind welche des

  • betriebswirtschaftlichen Bereichs oder des
  • rechtlichen Bereichs.

Betriebswirtschaftliche Gründungsfehler erkennen und vermeiden

Die allgemein bekannten und am weitesten verbreiteten Gründungsfehler sind betriebswirtschaftlicher Natur.

Typische Gründungsfehler sind hier immer wieder auf

  • Qualifikationsdefizite – Insbesondere das Fehlen von kaufmännischem Know-how
  • Mangelnde branchen-, markt- und wettbewerbsspezifische Sachkenntnisse
  • Brüchige Finanzierungskonzepte
  • Lückenhafte Konzeption des Marketings
  • Schwache Gründungsstrukturierung und -planung

zurückzuführen.

Betriebswirtschaftliche Gründungsfehler können Sie durch eine frühzeitige und vorausschauende eigene Vorbereitung als Gründer vermeiden.

Erfahren Sie anhand der in diesem Beitrag vorhandenen Schritt-für-Schritt-Anleitung welche eigenen Vorbereitungsmaßnahmen Sie im Vorfeld einer GmbH-Gründung treffen sollten.

Rechtliche Gründungsfehler erkennen und vermeiden

Mit den ersten Gedanken der Planung der eigenen Selbstständigkeit kommen vielen Gründern bereits unzählige Rechtsfragen auf. Offene rechtliche Fragen machen es dem Laien schwer rechtliche Gründungsfehler selbst zu vermeiden. Während die betriebswirtschaftlichen Gründungsfehler mit einer gründlichen eigenen Vorbereitung vermieden werden können, gestaltet es sich bei den rechtlichen Fehlern etwas schwieriger. Hier kommt es nicht auf Ihre persönliche Fähigkeit als Unternehmer an die GmbH aufzubauen und zu führen. Vielmehr bedarf es eingehender juristischer Kenntnisse, die es Ihnen ermöglichen Ihre GmbH rechtssicher zu gründen.

In der Praxis verkennen viele Gründer als rechtliche Laien die mit der GmbH-Gründung einhergehenden rechtlichen Risiken und das daraus resultierende sehr hohe finanzielle Risiko.

Theoretisch gesehen können Sie die Gründung Ihrer GmbH ohne die Begleitung eines Anwalts vollziehen. Charakteristisch für rechtliche Gründungsfehler ist allerdings, dass sie durch eine gute anwaltliche Gründungsberatung vermieden werden können.

In der Praxis häufig vorkommende Gründungsfehler rechtlicher Natur entspringen insbesondere den folgenden Gebieten, auf die wir Sie gerne aufmerksam machen möchten:

  • Verzögerungen der Eintragung zum Handelsregister – Wie vermeiden Sie Verzögerungen in Bezug auf die Handelsregistereintragung Ihrer GmbH?
  • Wettbewerbsrecht – Wie werben Sie rechtssicher und vermeiden überflüssigen und kostenintensiven Ärger mit der Konkurrenz? Wie werben Sie ohne Abmahnungsgefahr?
  • Urheberrecht – Wie vermeiden Sie Verstöße gegen fremdes Eigentum? Wie erstellen Sie rechtlich sichere Homepages sowie Flyer, Texte, Logos, etc. zu Werbezwecken?
  • Auf Startup-Unternehmen spezialisierte Betrüger – Wie erkennen Sie auf Startup-Unternehmen und Gründungen spezialisierte Betrüger? Wie erkennen Sie kriminelle Finessen und zweifelhafte Aufforderungen zur Zahlung? Wie vermeiden Sie, dass Betrüger die Eintragung Ihrer GmbH zum Handelsregister behindern?
  • Nachfolgehaftung (§ 25 Abs. 1 HGB) – Wie vermeiden Sie die Nachfolgehaftung bei der Unternehmensübernahme?

Mehr zur GmbH Gründung
  • GmbH Gründung - das sollten Sie wissen
  • Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 13:11:012017-06-16 12:39:33Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie vermeide ich sie?

Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer GmbH vor?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung – Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer GmbH vor?

In der Praxis kommt es immer wieder zu übereilten Gründungen einer GmbH, die zu Gründungsfehlern und nachträglichen Änderungen führen können. Die Behebung solcher Fehler und die Vornahme nachträglicher Änderungsmaßnahmen kostet Sie viel Zeit und Geld. Aus diesem Grund sollten Sie sich als Gründer bereits im Vorfeld einer GmbH-Gründung ausreichend Zeit für die eigene sorgfältige Vorbereitung einplanen, durch die Sie Gründungsfehler und nachträgliche Änderungen vermeiden können.

Bei den Vorbereitungen auf die jeweiligen Gründungen handelt es sich nicht um Standardprozesse. Geprägt durch die jeweiligen Umstände, Wünsche und Vorstellungen der Gründer sticht jeder Vorbereitungsvorgang durch besondere Individualität hervor.

Trotz dieser Individualität gibt es vier wichtige Schritte, die wir unseren Mandanten stets für eine eigene vorausschauende Vorbereitung empfehlen:

  • Schritt 1: Erstellen Sie einen Business- bzw. Geschäftsplan
  • Schritt 2: Sorgen Sie für die Sicherstellung der Finanzierung und gestalten Sie Marketingkonzepte
  • Schritt 3: Sammeln und befassen Sie sich mit den grundlegenden juristischen Fragestellungen Ihrer GmbH-Gründung
  • Schritt 4: Suchen Sie den Unternehmensnamen für Ihre GmbH aus

Ausführliche Informationen zu den vier Schritten Ihrer eigenen Vorbereitung auf eine erfolgreiche GmbH-Gründung haben wir für Sie in diesem Beitrag bereitgestellt.

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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 12:22:212017-06-16 12:38:14Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer GmbH vor?

Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

Unmittelbar nach den vier Schritten Ihrer eigenen Vorbereitung beginnt der eigentliche Gründungprozess Ihrer GmbH. Beeinflusst durch die zukünftige Vorstellung der eigenen Selbstständigkeit eines jeden Gründers, handelt es sich bei sämtlichen Gründungen um unverwechselbare und einmalige Vorgänge.

Um den individuellen Details jeder Gründung Rechnung zu tragen und unseren Mandanten eine rechtssichere Gründung zu gewährleisten, gliedert sich die Gründung einer GmbH bei uns in die folgenden 8 bedeutenden Schritte:

  1. Die kostenfreie Erstberatung zur Interessenabwägung und gemeinsamen Erörterung, ob die GmbH für Sie die richtige Rechtsformwahl ist
  2. Die ausführliche anwaltliche Gründungsberatung mit dem Ziel Ihnen eine rechtssichere Gründung zu gewährleisten
  3. Die Prüfung des von Ihnen erwünschten Firmennamens im Rahmen einer Unbedenklichkeitsabfrage bei der IHK
  4. Die Ausarbeitung des GmbH-Gesellschaftsvertrags – Entsprechend Ihren Wünschen angepasste Satzung oder zugeschnittenes Musterprotokoll
  5. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins und die notarielle Beurkundung
  6. Die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Bank Ihrer Wahl und die anschließende Einzahlung des beschlossenen Mindeststammkapitals
  7. Die Eintragung Ihrer GmbH in das Handelsregister
  8. Die Abschlussberatung

Ausführliche Informationen zu den 8 Schritten Ihrer GmbH-Gründung erhalten Sie in der in diesem Beitrag bereitgestellten Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 11:43:372017-06-16 12:38:37Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

Wozu dient die Gesellschafterversammlung?

10. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die Gesellschafterversammlung – Wozu dient sie?

In der GmbH laufen nahezu alle Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung zusammen. Sie ist ein zwingendes und besonders wichtiges Organ der GmbH. Die Gesellschafterversammlung ist die Gesamtheit der GmbH-Gesellschafter und wird grundsätzlich wiederkehrend durch diese gebildet.

Oberstes Willensbildungsorgan der GmbH

Da die GmbH den Gesellschaftern als Anteilseignern „gehört“, bündelt sich eine besonders gewichtige Entscheidungskompetenz in ihr. Durch die Organisation der Gesellschaftergesamtheit ist in der Gesellschafterversammlung das oberste Willensbildungsorgan einer GmbH zu sehen.

Hauptaufgabe ist die Willensbildung durch Beschlussfassung

Als Willensbildungsorgan besteht die Hauptaufgabe der Gesellschafterversammlung in der Willensbildung der GmbH. Als „Wille“ definiert wird in ihr festgelegt wie die Tätigkeit der GmbH gestaltet und geführt wird.   Der definierte Gesellschaftswille ist anschließend vom Geschäftsführer auszuführen.

In der Gesellschafterversammlung kann jeder Gesellschafter durch die Ausübung seines Stimmrechts die Entscheidungen der GmbH beeinflussen. Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen zur Willensbildung erfolgen durch Beschlussfassung grundsätzlich nach der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt dem Gesellschafter eine Stimme (§ 47 Abs. 1 und 2 GmbHG). Die Gesamtanzahl der Stimmen richtet sich nach den jeweils vereinnahmten Geschäftsanteilen des Gesellschafters.

In dem Gesellschaftsvertrag der GmbH können von der einfachen Mehrheit abweichende Regelungen bestimmt werden. In der Praxis entscheiden sich die Gesellschafter häufig für die Einstimmigkeit in einzelnen Entscheidungsbereichen.

Satzungsänderungen und die Umwandlung oder Auflösung der GmbH bedürfen zwingend einer ¾ Mehrheit.

Weitere Aufgaben der Gesellschafterversammlung

Weitere Kernaufgaben der Gesellschafterversammlung sieht das Gesetz in § 46 GmbHG vor. Der Gesetzgeber räumt ihr jedoch eine weitgehende Autonomie ein. In der Satzung können weitere, freie und konkretisierende Regelungen getroffen werden.

Weitere Kompetenzbereiche der Gesellschafterversammlung sind unter anderem:

  • Gesellschaftsvertrag – insbesondere Festlegung des Unternehmensgegenstands und -zwecks sowie Satzungsänderungen
  • Finanzierung – Verantwortung über die finanzielle Ausstattung der GmbH insbesondere der Beschluss von Kapitalerhöhungen, Festlegung der Rahmenbedingungen der einzubringenden Einlagen, Bestimmung von Nachschüssen
  • Weisung, Kontrolle und Bestellung der Geschäftsführung – unter anderem Überwachung und -prüfung der Geschäftsführung, die Bestellung der einzelnen Geschäftsführer und anschließende Weisungsbefugnis
  • Beschlussfassung – unter anderem über die Umwandlung oder Auflösung der GmbH
  • Gewinne – insbesondere die Gewinnverwendung

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Gesellschafterversammlung und über ihren konkreten Aufgabenkreis.

Mehr zur GmbH Gründung
  • GmbH Gründung - das sollten Sie wissen
  • Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-10 16:31:142017-06-16 12:37:26Wozu dient die Gesellschafterversammlung?

Ist die Bildung eines Aufsichtsrats sinnvoll?

10. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Der Aufsichtsrat – Ist die Bildung eines Aufsichtsrats sinnvoll?

Der Aufsichtsrat ist ein Organ, welches als Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften eingesetzt wird. Seine Kernkompetenz liegt in der Kontrolle der Geschäftsführung. Die Errichtung eines GmbH-Aufsichtsrates ist zum Teil im Gesetz vorgeschrieben, sie kann aber auch freiwillig im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.

Einrichtung eines GmbH-Aufsichtsrats grundsätzlich freiwillig

Während bei Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) die Pflicht zur Errichtung eines Aufsichtsrats besteht, gehört er bei einer GmbH grundsätzlich nicht zu den zwingend vorgeschriebenen Organen. Vielmehr können Sie den Aufsichtsrat bei Ihrer GmbH freiwillig einrichten. In diesem Fall finden die Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) entsprechend Anwendung (§ 52 GmbHG).

Pflicht zur Einrichtung bei in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern

Von dem Grundsatz der freiwilligen Errichtung eines GmbH-Aufsichtsrats gibt es allerdings eine Ausnahme. Beschäftigen Sie mit Ihrer GmbH in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer, steht die Gesellschaft in der gesetzlichen Pflicht einen Aufsichtsrat als kontrollierendes Organ zu installieren (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG).

Bildung eines Aufsichtsrats bei erhöhtem Kontrollbedürfnis sinnvoll

Unter Umständen kann die freiwillige Bildung eines Aufsichtsrats für Ihre GmbH durchaus sinnvoll sein.

Zum einen kann durch seine Einrichtung ein optimales Zusammenspiel unterschiedlicher Organkompetenzen erreicht werden. Durch die relativ freien Möglichkeiten des Zusammenspiels kann durch den Aufsichtsrat ein wertvolles unterstützendes Organ geschaffen werden.

Zum anderen kann die Errichtung eines Aufsichtsrats als Kontrollgremium angepasst an die Bedürfnisse Ihrer GmbH sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte für ein erhöhtes Kontrollbedürfnis über die Geschäftsführung bestehen. Verfügt Ihre GmbH über einen geringen Bestand an Gesellschaftern, so stellt diese Empfehlung allerdings eher eine Ausnahme dar.

In der Praxis bleibt es dabei, dass in der Bildung eines Aufsichtsrats bei kleineren und mittelständischen GmbHs in der Regel keine Notwendigkeit besteht.

Mehr zur GmbH Gründung
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  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-10 14:02:432017-06-16 12:37:46Ist die Bildung eines Aufsichtsrats sinnvoll?

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?

10. März 2017/3 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Der Gesellschafter – Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?

Der einzelne Inhaber eines Geschäftsanteils (=Anteilseigner) einer GmbH wird als Gesellschafter bezeichnet (§ 16 Abs. 3 GmbHG, § 2 MitbestG).

In die Stellung eines GmbH-Gesellschafters gelangen Sie durch die Beteiligung an ihrer Gründung oder durch den späteren Eintritt in Form von Beteiligungen am Kapital. Neben natürlichen Personen sind auch juristische Personen in der Funktion eines Gesellschafters denkbar (zum Beispiel eine GmbH als Komplementärin einer GmbH & Co. KG).

Inhalt dieser Seite:

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich?


Der Rechte- und Pflichtenkreis eines GmbH-Gesellschafters

Als Inhaber von GmbH-Geschäftsanteilen sind Sie als Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, deren Rechtsform in Deutschland am weitesten verbreitet ist. Als GmbH-Gesellschafter werden Ihnen zahlreiche Rechte zugestanden, aber auch einige Pflichten aufgetragen.

Im Einzelnen sind die Rechte und Pflichten im Gesetz und in den Regelungen der GmbH zugrunde liegenden Satzung zu finden.

Die Rechte und Pflichten, die Ihnen als Gesellschafter zustehen und obliegen, können grundlegend in zwei Kategorien unterteilt werden:

  1. Vermögensrechte und Vermögenspflichten
  2. Verwaltungsrechte und Verwaltungspflichten

Die Vermögensrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters

Die Vermögensrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters ergeben sich an der zuvor erfolgten Beteiligung am Gesellschaftskapital.

Die wichtigsten Vermögensrechte sind unter anderem:

  • Der Gewinnanspruch auf den erzielten Reingewinn der GmbH entsprechend Ihrer jeweiligen Gesellschaftsanteile (§ 29 Abs. 1 GmbHG)
  • Bezugsrechte – Im Falle von Kapitalerhöhungen haben Sie als Gesellschafter ein Anrecht auf die „frisch“ herausgegebenen Anteile der GmbH
  • Ein anteiliges Beteiligungsrecht am Liquidationserlös der GmbH

Die wichtigsten Vermögenspflichten umfassen unter anderem:

  • Die Einlagepflicht – Diese Pflicht sieht insbesondere die Pflicht zur Einbringung der vereinbarten Stammeinlage vor
  • Die Pflicht Verluste der Gesellschaft auszugleichen

Die Verwaltungsrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters

Neben den Vermögensrechten und -pflichten bestehen für Sie als GmbH-Gesellschafter auch Verwaltungsrechte und -pflichten.

Die wichtigsten Verwaltungsrechte sind insbesondere:

  • Das Teilnahmerecht an Gesellschafterversammlungen
  • Das Stimm- und Rederecht (§ 47 GmbHG)
  • Das Recht auf Information und Kontrolle über die Angelegenheiten Ihrer GmbH. Gemeint sind vor allem Auskunfts- und Einsichtsrechte in die Bücher, den schriftlichen Verkehr, die Verträge, etc. der GmbH (§ 51a Abs. 1 GmbHG)

Die wichtigste Verwaltungspflicht ist die allgemeine Pflicht zur Treue gegenüber Ihrer GmbH.

Die Treuepflicht umfasst unter anderem die Pflicht

  • zur Interessenwahrung der GmbH,
  • zur Rücksichtnahme auf die Gesamtheit der Gesellschafter,
  • zum Unterlassen von Handlungen die der GmbH schaden sowie
  • zur Stimmabgabe auf der Gesellschafterversammlung.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Rechte, Pflichten und Haftungsmöglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters.

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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-10 12:18:112020-04-06 10:29:08Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?

Einzelunternehmensgründung – aus dem Ausland?

10. März 2017/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründung /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mit Interesse die Details auf Ihrer Websetie gelesen, da ich im Begriff bin mich selbständig zu machen. Dazu brauche ich generell nur einen Firmennamen, eine Steuernummer und ein Geschäftskonto.

Ich bin Deutscher, habe auch in Deutschland noch meinen Wohnsitz angemeldet, aber lebe seit Jahren in Vietnam.

Nun möchte ich mein eigenes Geschäft eröffnen, Produkte aus Vietnam in Europa und anderen Ländern der Welt via e-Commerce verkaufen. Ich suche nach einer schnellen, einfachen, kostengünstigen Möglichkeit dies in Deutschland zu tun.

1. Wäre Ihrer Meinung nach ein “Einzelunternehmen” der richtige Start?
2. Ist es möglich ein Einzelunternehmen in deutschland zu Gründen ohne in Deutschland zu sein (alles online, bzw. durch Familie in Deutschland machen zu lassen)?

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen aus Vietnam,
Christian Krüper

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-03-10 09:23:432017-03-10 09:23:43Einzelunternehmensgründung - aus dem Ausland?
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