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Archiv für die Kategorie: Gesellschaftsrecht

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht

Ist die Leitung durch eine gesellschaftsfremde dritte Person möglich?

24. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist die Leitung durch eine gesellschaftsfremde dritte Person möglich?

Ja, die Leitung der GmbH & Co. KG kann grundsätzlich durch eine der Gesellschaft fremden dritten Person übernommen werden.

Geschäftsführung und Vertretung fällt in Aufgabenkreis des Komplementärs

Wie bei der klassischen KG auch, übernimmt der Komplementär die Aufgabe der Geschäftsführung und Vertretung bei der GmbH & Co. KG. Das Besondere an der GmbH & Co. KG ist, dass die Komplementärstellung durch eine GmbH ausgefüllt wird – die Komplementär-GmbH.

Die Komplementär-GmbH ist eine juristische Person, deren Geschäftsführung wiederum durch das notwendige Vertretungsorgan übernommen wird – den GmbH-Geschäftsführer. Er verleiht ihr als juristischer Person die entsprechende Handlungsfähigkeit eigenständig im Geschäftsverkehr agieren zu können.

Durch die enge Verflechtung der GmbH und der KG bei der GmbH & Co. KG übernimmt faktisch der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die Leitung der gesamten GmbH & Co. KG.

Fremdgeschäftsführung bei der Komplementär-GmbH möglich

Die Organstellung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH kann durch die Gesellschafter eigenhändig übernommen werden. Möglich ist aber auch die sog. „Fremdorganschaft“. Die Aufgabe der Geschäftsführung wird dann durch den sog. „Fremdgeschäftsführer“ – also einer gesellschaftsfremden dritten Person – wahrgenommen (§ 6 Abs. 3 GmbHG).

Mischform der GmbH & Co. KG macht Leitung durch gesellschaftsfremde dritte Person möglich

Dem reinen KG-Recht folgend wäre die Bestellung einer gesellschaftsfremden dritten Person zur Gesellschaftsleitung nicht denkbar. Das GmbH-Recht hingegen sieht die Möglichkeit der Fremdgeschäftsführung vor. Die Besonderheit der GmbH & Co. KG besteht darin, dass sie das KG-Recht mit dem GmbH-Recht verbindet. Diese Kombination ermöglicht die Bestellung eines Fremdgeschäftsführers zur Leitung der Komplementär-GmbH, die wiederum die Geschicke der GmbH & Co. KG bestimmt. Im Endergebnis wird die Leitung der gesamten GmbH & Co. KG durch eine gesellschaftsfremde dritte Person übernommen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-24 18:43:022017-03-24 18:43:02Ist die Leitung durch eine gesellschaftsfremde dritte Person möglich?

Wie hoch sind die Notarkosten einer UG Gründung?

24. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Andre Kraus
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Die Notarkosten einer UG Gründung

Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist in der Praxis sehr verbreitet. Viele Gründer können zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit das hohe Stammkapital in Höhe von 12.500 Euro bzw. 25.000 Euro nicht aufbringen und finden in der Unternehmergesellschaft eine äquivalente Alternative. Die UG wird auch häufig als “kleine Schwester” der GmbH bezeichnet, was sich auch in der Vergleichbarkeit der Voraussetzungen bei der Gründung deutlich zeigt.

Die Gründung der UG bedarf der der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, der auch Satzung genannt wird. Für die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister ist die Anmeldung beim zuständigen Registergericht in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Das Vorgehen unterscheidet sich in diesem Punkt nicht von dem der Gründung einer GmbH.

Aus diesem Grunde ist der Weg zum Notar unvermeidlich. Viele Gründer fragen sich deshalb, wie hoch die Gebühren für den Notar sind und wie man diese möglichst geringhalten kann.

Gründung mit Musterprotokoll günstiger

Die Höhe der Gebühren richtet sich entscheidend nach der Art der Gründung: Wenn Sie die UG unter Zuhilfenahme eines Musterprotokolls gründen, dann sinken die Kosten entscheidend. Individuelle Regelungen sind jedoch leider nicht möglich bei der Gründung mit einem Musterprotokoll. Daher sollten sich Gründer vorher genau über die Vor- und Nachteile informieren.

Wenn Sie eine Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern gründen möchten oder ein höheres Stammkapital haben, kann die Tätigkeit des Notars teurer werden. Außerdem kommt es vor, dass der Notar den Gründern noch andere Tätigkeiten in Rechnung stellen möchte, die nicht unbedingt nötig sind oder nicht durch einen Notar durchgeführt werden müssen. Nicht von diesen Kosten umfasst sind die Gebühren für die Eintragung beim Handelsregister für das Registergericht, die gesondert gezahlt werden müssen.

Vorsteuer geltend machen

Clevere Gründer können die Kosten der Gründung von der Steuer absetzen und so bares Geld sparen. Voraussetzung hierfür ist, dass in der (individuellen) Satzung die Übernahme der gesamten Gründungskosten durch die zu gründende Gesellschaft geregelt ist.

Bei der Gründung über ein Musterprotokoll sollten Gründer ebenfalls auf eine Steueroptimierung wert legen, die in diesem Fall etwas anders aussieht. Bei der Gründung mit einem Musterprotokoll dürfen keine Abweichungen vom Musterprotokoll vorgenommen werden. Eine Regelung, in der die Kosten der Gründung von der Gesellschaft übernommen werden, ist daher nicht möglich. Insgesamt dürfen bei der Musterprotokoll-Gründung die administrativen Gründungskosten nur in Höhe von 300,00 Euro von der neuen Gesellschaft geltend gemacht werden. Alle weiteren Kosten müssen die Gründer selber tragen. Um die Vorsteuer, die bei den Notarkosten zusätzlich anfällt, nicht zu verlieren, sollten die Gründer die Gebühren des Registergerichts (enthalten keine Umsatzsteuer) eventuell privat tragen und die Notargebühren bis zu einem Betrag von 300 Euro über die neue Gesellschaft abrechnen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-24 13:40:422017-03-24 13:40:42Wie hoch sind die Notarkosten einer UG Gründung?

Wie hoch sind die Notarkosten einer GmbH Gründung?

24. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die Notarkosten einer GmbH Gründung

Viele Gründer möchten gerne eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Die GmbH ist sehr beliebt und hat genießt eine hervorragende Reputation im Geschäftsverkehr. Die Vorteile der GmbH liegen auf der Hand: Die Haftung des Geschäftsführers und der Gesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn das Stammkapital vollständig in die Gesellschaft eingebracht wurde. Außerdem bietet die GmbH steuerliche Vorteile.

Die Gründung der Gesellschaft kann nur durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, der sogenannten Satzung, wirksam errichtet werden. Für die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister ist die Anmeldung beim zuständigen Registergericht in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Aus diesem Grunde ist der Weg zum Notar unvermeidlich. Viele Gründer fragen sich deshalb, wie hoch die Gebühren für den Notar sind und wie man diese möglichst geringhalten kann.

Für die Tätigkeit des Notars fallen bei einer GmbH Gründung mit einem Gesellschafter und regulärem Stammkapital in Höhe von 25.000,00 Euro folgende Gebühren an:

  • Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages: eine einfache Gebühr gem. KV Nr. 21200 GNotKG in Höhe von 125,00 Euro
  • Entwurf der Anmeldung nebst Beglaubigung der Unterschrift: eine halbe Gebühr gem. KV Nr. 24102 GNotKG in Höhe von 62,50 Euro
  • Übermittlung strukturierter Daten: eine 0,3 Gebühr gem. KV Nr. 22114 GNotKG in Höhe von 37,50 Euro

Hinzu kommen die Auslagen wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Wenn Sie eine Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern gründen möchten oder ein höheres Stammkapital haben, kann die Tätigkeit des Notars teurer werden. Außerdem kommt es vor, dass der Notar den Gründern noch andere Tätigkeiten in Rechnung stellen möchte, die nicht unbedingt nötig sind oder nicht durch einen Notar durchgeführt werden müssen. Nicht von diesen Kosten umfasst sind die Gebühren für die Eintragung beim Handelsregister für das Registergericht, die gesondert gezahlt werden müssen. Diese Gebühren können gesenkt werden, wenn man mit einem “Musterprotokoll” gründet.

Mehr zur GmbH Gründung
  • GmbH Gründung - das sollten Sie wissen
  • Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-24 13:32:392017-06-16 12:40:57Wie hoch sind die Notarkosten einer GmbH Gründung?

GmbH für familiengeführten Hochzeits- und Eventfotographiebetrieb

21. März 2017/1 Kommentar/in GmbH Gründung /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,

seit Jahren führen wir mit meiner Ehefrau einen erfolgreichen Hochzeits- und Eventfotographiebetrieb, der als GBR organisiert ist. Nun wollen wir gerne unter einen Firmennamen auftreten und auch unsere persönliche Haftung ausschließen. Würden Sie uns dabei zu einer GmbH raten?

Wir haben außer einer teuren Fotoausrüstung zahlreiche Requisiten. Der Gesamtwert der Ausstattung beträgt in etwa 10000 Euro. Würden Sie uns in dem Fall zu einer Sachgründung raten, damit wir nur noch eine Einlage von 15000 € aufbringen sollten?

Wir planen nach Gründung die Anschaffung eines Autos für die Firma. Können wir das über die Einlage machen?

Danke im Voraus!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-03-21 17:11:262017-03-21 17:11:26GmbH für familiengeführten Hochzeits- und Eventfotographiebetrieb

Allgemeine Geschäftsbedingungen – individueller Vertrag: Was hat Vorrang?

20. März 2017/2 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-20 18:49:012021-10-12 14:26:51Allgemeine Geschäftsbedingungen - individueller Vertrag: Was hat Vorrang?

Gründung und Umsatzsteuer

20. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-20 18:24:592021-09-28 14:01:46Gründung und Umsatzsteuer

Wie sehr dürfen sich Markennamen ähneln?

20. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-20 17:55:182021-09-23 10:15:56Wie sehr dürfen sich Markennamen ähneln?

UG gründen – Steuerfrage zu Geschäftsführergehalt bei Einmannfirma

20. März 2017/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage Steller

Hallo Herr Kraus,

ich würde gerne bei Ihnen eine UG zum Verkauf von Waren über Amazon und Ebay gründen. Verstehe ich richtig, dass es am günstigsten ist, dass ich mir ein Geschäftsführergehalt auszahle, damit kein Gewinn in der Firma verbleibt? Fallen dann keine Unternehmenssteuern an, sondern nur Einkommenssteuer?

Danke Ihnen!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-03-20 15:27:192017-03-21 19:12:07UG gründen - Steuerfrage zu Geschäftsführergehalt bei Einmannfirma

Der Grundsatz der Kapitalerhaltung nach § 30 GmbHG

17. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-17 19:49:212021-10-05 12:02:59Der Grundsatz der Kapitalerhaltung nach § 30 GmbHG

Welche Vorteile bietet mir die GmbH & Co. KG als Gründer?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Welche Vorteile bietet mir die GmbH & Co. KG als Gründer?

Die Gründung einer GmbH & Co. KG bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Wir haben Ihnen folgend die wichtigsten zehn Vorteile ausführlich zusammengestellt.

1. Vorteil: Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter

Der größte Vorteil der Gründung einer GmbH & Co. KG besteht in der Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung als Gesellschafter. Für die Gesellschaftsverbindlichkeiten steht grundsätzlich nur die GmbH & Co. KG selbst mit ihrem Vermögen ein. Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG wie auch die Gesellschafter der Komplementär-GmbH haften in aller Regel nur in Höhe der erbrachten Stammeinlagen und nicht mit dem privaten Vermögen.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die persönliche Haftungsbeschränkung.

2. Vorteil: Ausgezeichnetes Ansehen

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG entscheiden Sie sich für eine renommierte Gesellschaftsform, die im Geschäftsverkehr einen sehr guten Ruf genießt. Als gemischte Gesellschaftsform, bestehend aus einer KG und einer GmbH, vereinen Sie durch die Gründung zwei sehr anerkannte Rechtsformen der Geschäftswelt.

Inhalt dieser Seite:

  • Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter
  • Ausgezeichnetes Ansehen
  • Steuerliche Vorteile durch den Gewerbesteuerfreibetrag und günstige Staffelung
  • Steuerlich günstige Entnahmemöglichkeit
  • Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden
  • Neue Gesellschafter und Investoren sind leicht aufzunehmen
  • Zentrierung der Unternehmensleitung möglich
  • Einfache Veräußerungsmöglichkeit
  • Abschreibungspotenzial führt zu höheren Kaufpreisen
  • Hohe Fungibilität


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3. Vorteil: Steuerliche Vorteile durch den Gewerbesteuerfreibetrag und günstige Staffelung

Die GmbH & Co. KG unterliegt regelmäßig der Gewerbesteuer. Als Personengesellschaft kommt ihr diesbezüglich ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 24.500 € zugute. In den folgenden Geschäftsjahren profitiert sie zudem von einer günstigen Staffelungsregelung.

Hierneben kann es zu weiteren Entlastungen in gewerbesteuerlicher Hinsicht kommen. Kommt es zu einer tatsächlichen Entrichtung der Gewerbesteuer durch die Kommanditisten, wird die anfallende Gewerbesteuer in Höhe des vom Hebesatz losgelösten Pauschalbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet.

4. Vorteil: Steuerlich günstige Entnahmemöglichkeit

Ein weiterer steuerlicher Vorteil tritt in Bezug auf die Entnahmen der Gesellschafter auf. Die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG unterliegen bei Entnahmen lediglich ihrem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer. Bei den Gesellschaftern einer GmbH beispielsweise würde grundsätzlich die Körperschaft- und Kapitalertragsteuer erhoben werden.

5. Vorteil: Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden

Der rechtliche Status als Personengesellschaft und die individuelle Besteuerung der Gesellschafter, verschafft der GmbH & Co. KG einen weiteren deutlichen Vorteil. Verluste der Gesellschafter der KG können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.

6. Vorteil: Neue Gesellschafter und Investoren sind leicht aufzunehmen

Zur Aufnahme von neuen Gesellschaftern und Investoren reicht die Änderung der Satzung der KG völlig aus. Eine erneute Beurkundung durch einen Notar ist nicht notwendig. Gemäß § 162 HGB müssen die diesbezüglich vorgenommen Satzungsänderungen nur zum Handelsregister angemeldet werden.


7. Vorteil: Zentrierung der Unternehmensleitung möglich

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG haben Sie den Vorteil, dass Sie die gesamte Unternehmensleitung bei den ursprünglichen Gründungsmitgliedern zentrieren können.

Eröffnet wird Ihnen diese Möglichkeit durch die Gestaltung der Geschäftsführung. Grundsätzlich wird die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG durch die Komplementär-GmbH übernommen. Gesteuert durch die Gesellschafter der Komplementär-GmbH, die zumeist auch die Gründungsmitglieder der gesamten GmbH & Co. KG sind, wird die Geschäftsführung somit auf die Gründungsmitglieder gebündelt.

Diese Vorgehensweise ermöglicht Ihnen die Beteiligung vieler Kommanditisten, die z.B. als “sachfremde dritte Personen” oder “rein zwecks Außenfinanzierung” auftreten.

Daher ist die GmbH & Co. KG besonders bei Familienunternehmen und stark investitionsbedürftigen Gesellschaften beliebt. Sie als Gründer können Ihre Familienmitglieder oder zahlreiche Investoren als Kommanditisten am Unternehmen beteiligen, ohne Ihr unternehmerisches Entscheidungsgeschick aus der Hand zu geben.

8. Vorteil: Einfache Veräußerungsmöglichkeit

Ein weiterer Vorteil besteht in der einfachen Gestaltung einer Veräußerung Ihres Unternehmens. Zum Verkauf Ihrer GmbH & Co. KG reicht die Abtretung Ihrer Anteile an den Käufer aus.

9. Vorteil: Abschreibungspotenzial führt zu höheren Kaufpreisen

Neben der einfachen Veräußerungsmöglichkeit, bietet die GmbH & Co. KG weitere Vorteile für den Käufer und den Verkäufer. Auf der Seite des Käufers schafft die GmbH & Co. KG Abschreibungspotenzial. Er kann den Kaufpreis abschreiben. Der nette Nebeneffekt für den Verkäufer besteht in den daraus resultierenden höheren Kaufpreisen.

10. Vorteil: Hohe Fungibilität

Die GmbH & Co. KG ermöglicht es Ihnen Wirtschaftsgüter buchwertneutral zu übertragen und verfügt somit über eine hohe Fungibilität. Insbesondere bei der Übertragung von Anteilen wirkt es sich vorteilhaft aus, da an Stelle Ihrer Anteile auch Wirtschaftsgüter übertragbar sind.

Erfahren Sie in unserem YouTube-Beitrag von Herrn RA Andre Kraus mehr über die Vorteile der Gründung einer GmbH & Co. KG.


Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 22:37:152020-12-03 13:01:24Welche Vorteile bietet mir die GmbH & Co. KG als Gründer?
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