Onlineshop und Hausmeisterservice mit einer UG möglich? Oder zwei UG gründen?
Hallo,
ich habe einen Hausmeisterservice und einen Onlineshop. Kann ich für die beiden eine UG gründen? Oder muss man zwei UGs eintragen lassen?
Vielen Dank
K. Lassbeck
Ja, können Sie. Neben den unterschiedlichen Größen des Stammkapitals gibt es auch unterschiedliche Formen der Stammkapitaleinbringung. Neben der klassischen Bargründung ist ebenfalls die Sachgründung einer GmbH möglich. Eine solche setzt allerdings eine individuelle Regelung in der GmbH-Satzung voraus.
Die Sachgründung einer GmbH wird durch sog. Sacheinlagen vorgenommen. Sacheinlagen sind werthaltige Sachen oder Rechte, die der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern übertragen werden. Typische Sacheinlagen reichen von Kraftfahrzeugen über Ausstattungsgegenstände für die Büroräume der GmbH bis hin zu Immobilien und Grundstücken. Die Sacheinlagen müssen vor der Sachgründung im Rahmen eines Sachgründungsberichts bewertet werden und sind vollständig bis zur Handelsregistereintragung der GmbH einzubringen.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlagen. Insbesondere den Umfang der Sacheinlagen, das Erfordernis der Bewertung von Sacheinlagen sowie der individuellen Satzungsregelung.
Während des Gründungsprozesses einer GmbH fallen Ihnen als Gründer folgende Kosten an:
Grundsätzlich ist Ihre persönliche Haftung als Gesellschafter einer GmbH ausgeschlossen und Ihr Privatvermögen somit geschützt. Für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet den Gläubigern gegenüber die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen selbst (§ 13 Abs. 2 GmbHG).
Schließt also die GmbH z. B. einen Kaufvertrag, muss sich der Verkäufer mit seinen Zahlungsaufforderungen an die Gesellschaft wenden, die als alleiniger Vertragspartner auftritt. Selbst im Falle einer Insolvenz der GmbH ändert sich an dem Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter in aller Regel nichts.
Bei dem Grundsatz des Ausschlusses der persönlichen Haftung gibt es Ausnahmekonstellationen. Unter gewissen Umständen müssen Sie als Gesellschafter dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Beispielsweise
Bekannt unter dem Begriff der „Durchgriffshaftung“ entsteht eine persönliche Haftung insbesondere durch
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die einzelnen Möglichkeiten der Durchgriffshaftung.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine nach deutschem Recht altbekannte Rechtsform. Sie ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person des Privatrechts und als solche selbstständig mit Rechten und Pflichten ausgestattet. Sie tritt unter ihrem eigenen Namen auf und schließt autonom Verträge ab. So kann sie beispielsweise Kauf-, Miet- und Pachtverträge schließen und Eigentum sowie andere Rechte an Grundstücken erwerben. Des Weiteren tritt sie selbst als Arbeitgeber auf und schließt die Arbeitsverträge mit den Arbeitnehmern der Gesellschaft.
Als altbewährte Rechtsform ist die GmbH in Deutschland die mit Abstand am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften.
Weltweit war die deutsche GmbH die erste Form einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft. Durch sie wurde den Gesellschaftern erstmals die Möglichkeit eröffnet, ihr privates Vermögen vor einer persönlichen Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zu schützen.
Obwohl der persönliche Haftungsausschluss einen negativen Aspekt aus Sicht der Gläubiger darstellt, ist die GmbH hoch angesehen und eine vertrauensvolle Gesellschaftsform im Geschäftsverkehr. Grund hierfür ist das hohe Stammkapital von 25.000 €. Die Erbringung des Stammkapitals ist zwingende Voraussetzung um eine GmbH zu errichten. Durch diese stabile finanzielle Ausstattung der Gesellschaft verfügt sie über eine sehr gute Bonität und wird allgemein als sehr zahlungsfähig eingeschätzt.
Während der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) können durchaus Fehler unterlaufen, deren Behebung unvorhersehbare Unkosten mit sich bringen. Aus diesem Grund sind Gründungsfehler lästig und unerwünscht. Sie entstehen meist durch eine unzureichende Vorbereitung oder eine übereilte Gründung.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die typischen Gründungsfehler aufzeigen und Möglichkeiten zur Vermeidung näherbringen.
Die in der Gründungspraxis überwiegend auftretenden Gründungsfehler sind
Die überwiegende Mehrzahl der Gründungsfehler entspringt dem betriebswirtschaftlichen Bereich. Ausschlaggebend für die Entstehung solcher Fehler können insbesondere die folgenden Punkte sein:
Um Gründungsfehler im betriebswirtschaftlichen Bereich zu verhindern, sollten Sie als Gründer sich möglichst früh auf den Gründungsprozess Ihrer Unternehmung vorbereiten.
Für eine vorausschauende eigene Vorbereitung sollten Sie diese vier wichtigen Schritte berücksichtigen.
Schon während Ihrer eigenen Vorbereitung kommen zahlreiche rechtliche Fragen bzgl. Ihres Gründungsunterfangens auf. Offene Rechtsfragen erschweren es dem Laien rechtliche Gründungsfehler selbst zu verhindern. Entstehen dann solche Rechtsfehler, besteht in ihnen ein hohes finanzielles Risiko.
Die häufigsten rechtlichen Gründungsfehler schleichen sich insbesondere auf diesen Rechtsgebieten ein:
Rechtliche Fehler lassen sich durch eine ausführliche Gründungsberatung mit einem spezialisierten Rechtsanwalt vermeiden. Anders als bei den betriebswirtschaftlichen Gründungsfehlern geht es nicht um die individuelle Kompetenz eines Gründers ein Unternehmen zu leiten. Vielmehr sind es naturgemäß fehlende Rechtskenntnisse, die Rechtsfehler entstehen lassen. Mit einer ausführlichen Gründungsberatung machen Sie diesen Umstand wett und können auf die Erfahrungen des beratenden Anwalts zurückgreifen.
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