Fragen zur UG Gründung
/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage StellerHallo, ich habe zwei Fragen rund um die UG Gründung.
1. Nehmen wir an es werden zu Beginn mehr Kosten als die Höhe des Stammkapitals auf. Wie können die Gesellschafter Geld auf einfache Weise nachschießen (ohne Notar usw.)
2. Da zu Beginn keine oder nur wenig Gewinne zu erwarten sind möchte ich als GV auf ein Gehalt verzichten. Hierzu habe ich auch schon mal einen Mustervertrag gesehen. Ist dies statthaft?
UG Gründung
/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich eine 1 Mann UG gründen möchte mit 100 Euro Eigeneinlage , muss ich ein Gewerbe anmelden über meine Person ? weil ich ja dann Geschäftsführer bin..
oder ist die UG dann selbst als Gewerbe zu sehen…egal wer Geschäftsführer..
Danke Ihnen für die Aufklärung.
Ich habe ein Gewerbe schon seit Jahren, möchte aber nicht das dies dann als UG Gewerbe gilt..
Fragen
/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage StellerIch strebe eine U gmbh online gründen, deshalb ich habe ein Paar fragen:
1. Über die Tätigkeit: ich bin anwalt in spanien, dürfte Ich ein U gmbh als anwalt als gewerbliche tätigkeit oder verlangt man anderer Voraussetzung
2. Über anschrift: Dürfte ein spanisches anschrift abgeben oder sollte ein Deutsche anschrift abgeben (als geschäftliche Miete)
3. Insgesamt kosten: die Honorar in die Formular sind klar (displayed and calculated with the options available) aber gibt es andere kosten hinzugefügt ?
UG Gründung Anfrage
/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage StellerGuten Tag,
Wir sind eine internationale Firma mit Sitz in London. Wir haben vor, eine UG in München zu gründen.
Können Sie mir bitte ein paar Infos diesbezüglich mitteilen – vor allem Kosten, Gründungsablauf vom Ausland usw.
Mit freundlichen Grüßen,
Rob McKenzie
Beteiligungs-UG: bestehende private Beteiligungen an Startups in neue UG einbringen
/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage StellerIch möchte eine Beteiligungs-/Business-Angel-UG gründen, also eine UG mit Geschäftszweck „Eingehen und Halten von Beteiligungen, Vermögensverwaltung”, über die ich in Start-ups investiere. Insbesondere aus steuerlichen Gründen (Exit-Gewinne weitgehend steuerfrei, solange diese reinvestiert und nicht ausgeschüttet werden). Ich habe bereits einige Beteiligungen als Privatperson an Start-ups. Kann ich diese in die UG einbringen, und habe ich dafür dann auch die steuerlichen Vorteile? Wie erfolgt die Einbringung der bestehenden Beteiligungen formal, muss ich da wieder zum Notar? Ist es vorteilhafter, direkt bei Gründung der UG die bestehenden Beteiligungen einzubringen, oder besser in Ruhe zu einem späteren Zeitpunkt?
Neuerungen des UG Rechts
/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung /von RA Andre KrausSteuer und Gewerbeanmeldung
/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung /von RA Andre KrausVerwendung Ansammlung Stammkapital UG
/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage StellerGuten Tag,
das angesammelte Stammkapital kann entsprechend dem Zweck der Gesellschaft eingesetzt werden.
Hierzu meine weitergehende Frage:
Und wenn der Satzungszweck eine VVG ist -> dann auch als Invest z.B in ein Depot?
Hintergrund ist, ich möchte eine UG Holdingstruktur/oder UG als VVG aufbauen die mein „Vermögen“ verwaltet. Die kümmert sich nur um mich und deshalb ist mir der potentielle Renomee-Vorteil einer GmbH im Grunde egal – jedoch wäre es ja nicht so schön, wenn die 25k nicht für mich arbeiten würden, ab einen gewissen Zeitpunkt.
Vielen Dank
Alexander O.
Die Ziele der UG-Gründung
/0 Kommentare/von RA Andre KrausZiele der UG Gründung
Die Gründung einer UG gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Ihre persönliche Haftung ausschließende Gesellschaftsform zu wählen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Gesellschaft mit einem guten Ruf. Die wichtigsten Ziele einer UG Gründung sind:
- Kostengünstige Gründung
- Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
- Rechtssicherer Gesellschaftsvertrag und Gründungsprozess
- Aufwandersparnis: Keine unnötigen Formalitäten
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Das sind die Ziele der UG-Gründung
Ziel1
Geringe Gründungskosten
Aufgrund des niedrigen Stammkapitals von nur 1,- € ist die Gründung einer UG gegenüber der GmbH mit einer notwendigen Stammeinlage von 12.500,- € bzw. 25.000,- € bedeutend günstiger.
Ziel2
Keine private Haftung
Das wirtschaftliche Risiko der Gründer wird verringert. Grundsätzlich haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen.
Ziel2
Ziel3
Rechtssicherheit
Ihre Gründung erfolgt nach einer ausführlichen anwaltlichen Rechtsberatung. Der Gesellschaftsvertrag wird von unserem erfahrenen Anwalt auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Ziel4
Kaum Formalitäten
Wir befreien Sie von den Formalitäten des Gründungsprozesses. Sie können sich vollständig auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Ziel4
UG Gründung mit Rechtsanwalt
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Über
geprüfte Fälle im
Unternehmensrecht.
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Ziel 1: Kostengünstige Gründung
Als Gründer profitieren Sie von den enorm günstigeren Kosten der UG-Gründung. Zur Gründung einer GmbH ist eine Stammeinlage von 25.000,- € oder 12.500,- € bei hälftiger Einzahlung notwendig. Für die Gründung einer UG hingegen müssen Sie nur ein Stammkapital von 1,- € aufweisen, um die Gesellschaft eintragen lassen zu können. Wir empfehlen dennoch eine Gründung mit mindestens 200-300,- € Stammkapital. So können Sie sichergehen, dass Sie nicht bereits bei der ersten Rechnung in die Insolvenz gehen müssen, sondern sind von beginn an mit Ihrer UG liquide. Natürlich können Sie auch ein höheres Stammkapital aufbringen, dies richtet sich ganz nach Ihren Wünschen.
Die Vorteile der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Ziel 2: Beschränkung der persönlichen Haftung
Die UG bietet Ihnen als Kapitalgesellschaft den Vorteil der privaten Enthaftung. Als Gesellschafter der UG haften Sie nicht mit Ihrem Vermögen für Schulden, sondern nur die Gesellschaft. Dies unterscheidet sich enorm von der Haftung als e.K. oder GbR, wo etwaige Haftungsfälle direkt auf Ihr Privatvermögen durchgreifen. Als Gründer liegt der Vorteil auf der Hand: Sie können das von Ihnen eingegangene unternehmerische Risiko genauestens abschätzen. Nur das in die Gesellschaft eingezahlte Vermögen unterliegt der Gefahr der Insolvenz.
Etwas anderes Gilt nur wenn Sie eine Privatbürgschaft eingehen oder sich als Geschäftsführer strafbar machen.
Ziel 3: Rechtssichere Gründung vom Anwalt
Um den Haftungsausschluss vollständig zu erreichen und keine Fehler bei den Gründungsunterlagen einzugehen bedarf es einer rechtssicheren Gründung. Dazu wird der gesamte Gründungsprozess vom Anwalt übernommen – von der Gründungsberatung, über die Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis hin zu Handelsregistereintragung. So wird sichergestellt, dass rechtliche Fehler vermieden werden, die Sie später viel Zeit und Aufwand kosten können. Wir helfen Ihnen bei der Gründung – zum Festpreis.
Ziel 4: Kaum Formalitäten
Eine Gründung mit unserer Hilfe entbindet Sie von nahezu allen Formalitäten des Gründungsprozesses. Unser in Gründungsfragen erfahrenes Kanzleiteam steht Ihnen dabei während des gesamten Gründungsprozesses zur Verfügung. Wir übernehmen die Erstellung der Unterlagen, die Organisation des Notartermins und die nötigen abfragen – Sie konzentrieren sich ganz auf Ihr Geschäft.
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Die Ziele der UG-Gründung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
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