Insolvenz von Freundin

Hallo,

meine Freundin hat Insolvenz angemeldet. Ich war bei ihr als Minijobberin beschäftigt und habe die letzten 3 Monate kein Gehalt mehr bekommen.
Nun bekam ich einen Antrag, um die Forderung über einen Insolvenzverwalter geltend machen zu können.
Muss ich diesen Antrag ausfüllen oder kann ich ihr privat auf freundschaftlicher Basis darauf vertrauen, dass ich von ihr die ausstehende Schuld von ihr persönlich bekomme ohne Insolvenzverwalter?

Ich weiß nicht, inwiefern das rechtlich machbar ist und ob man das so machen kann.

Hauratsschaden-Insolvenz

Nach einem Wasserschaden hat mir meine Versicherung 6000€ überwiesen. Da ich aber ein P-Konto habe komme ich nicht an des Geld ran. Mein Insolvenzverwalter vertröstet mich immer auf “morgen”. Wie kann ich das Geld Bekommen. Kann ich gegen meinen Insolvenzverwalter vorgehen. Soll ich das Gericht benachrichtigen?

Unternehmergesellschaft zum Verkauf von Musikinstrumenten

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich führe seit einigen Jahren ein Musikgeschäft und verkaufe Instrumente über Ebay und Amazon. seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiv mit der Frage, eine juristische Person in Form einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, um privat nicht zu haften.

Ich habe gelesen, dass bei UG eine Sachgründung nicht möglich ist. Ich kann also meine Einrichtung und Instrumente aus dem Lager nicht auf diese Weise übertragen?

Kann ich sie denn an die UG verkaufen? Das hat mir eine Steuerberaterin empfohlen, aber ich wollte es nochmal bestätigt haben. Wie hoch darf ich den Kaufpreis ansetzen? Und wie weise ich überhaupt den Wert meiner Einrichtung nach?

Vielen Dank im Voraus

Anna Färber

Prüfung EbayShop

Hallo, ich möchte gerne meinen Ebay Shop (vertragspapst2016) Prüfen lassen was die Kompletten AGB’s betrifft und natürlich mit der neuen Datenschutzverordnung, es ist alles vorhanden nur wollte ich es gerne genau wissen ob wir mit dem Shop auf der grünen Seite sind!
Können Sie uns da Helfen?

M.F.G. Ali Zabihi

Eigentum nach PI

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau und ich befinden uns derzeit in einer PI. Eröffnet im Juli ’17.
Wir sind aktuell 27 und 24 Jahre alt und haben 2 Kinder, diese sind 7 und 4.
Leider haben wir viel Pech und null finanziellen Rückhalt gehabt.
Ich vediene aktuell 2700€ Brutto und meine Frau beendet voraussichtlich im Juni ihre
Ausbildung zur Altenpflegerin und verdient dann ~ 2000-2200€ Brutto.

Nun zu meiner Frage,
wir würden gerne irgendwann ein Eigenheim besitzen und fragen uns wie wir das nach Ablauf der WVP am ehesten realisieren können.
Dürfen wir generell in dieser Zeit alles Geld das wir irgendwie entbehren können Bar ansparen um dieses als Eigenkapital nutzen zu können?
Und ist es prinzipiell überhaupt möglich anschließend bei einer Bank eine Finanzierung zu bekommen?

Mit freundlichem Gruß
P.Kohlen

Webshops und bestehendes Unternehmen in Holding zusammenfassen

Hallo,

mit einem Partner betreiben wir bereits ein Unternehmen. Wir betreiben Affiliate Seiten und generieren Einkünfte über Werbung und auch eigene Produkte, die wir auf thematisch passenden Webseiten über unseren Amazon Shop vertreiben. Dazu nutzen wir eine UG.

Nun wollen wir eine Reihe von thematisch abgestimmten Onlineshops online setzen. Jeder der Shops soll einen ganz eigenen Auftritt, eine eigene Marke und auch eine eigene Firma haben.

Wir können uns durch die Einnahmen die Gründung einer GmbH bereits leisten. Würden Sie uns empfehlen, für jeden einzelnen Shop und auch für die Affilliate Sparte eine eigene GmbH zu gründen und alles unter einer Holding GmbH zu bündeln? Oder sollen wir die Anteile an jeder neuen GmbH einfach 50/50 splitten und die bestehende UG in eine GmbH umwandeln?

Danke im Voraus!

Verwertung einer Ferienimmobilie im Privatinsolvenzverfahren

Meine Lebensgefährtin und ich sind zu je 1/2 Eigentümer eines Ferienhauses auf einem Pachtgrundstück. Das Objekt hat einen Wert von ca. 100.000,00 EUR. Das Objekt wurde durch von mir alleine aufgenommene Darlehensmittel in gleicher Höhe finanziert. Das Objekt wurde an die Bank sicherungsübereignet. Allerdings wurde diese Sicherungsübereignung auch nur von mir als Miteigentümer (also 1/2-Anteil) unterschrieben. Darlehenshöhe und Wert der Immobilie sind aktuell nahezu identisch.

Nun von mir die eigentlichen Fragen:
– was passiert mit dieser Immobilie im Falle meiner Privatinsolvenz.
– kann der Insolvenzverwalter auch auf den meiner Lebensgefährtin gehörenden 1/2-Anteil der Immobilie zugreifen und wie?
– welche Verwertungsmöglichkeit hat die Bank für den Fall, dass der InsO-Verwalter die Immobilie aus dem Insolvenzbeschlag freigibt?

Gerichtskosten

Hallo; meine Privatinsolvenz ist seit 2016 vorbei , von meiner Seite sind auch die Gerichtskosten bezahlt . Da meine Frau mit in die Insolvenz gegangen ist , bekam sie ebenso eine gesonderte “Rechnung” der Gerichtskosten , die dann auf Antrag gestundet wurden, der Verdienst meiner Frau ist zu gering um eine Rückzahlung der Gerichtskosten zu gewährleisten. Dies ist nun seit 2016 ; Frage : kann man auf Antrag einen vorzeitigen Erlass beantragen, der die gestundeten Gerichtskosten beendet und die Sache nun endlich beendet, oder muss bis 2020 gewartet werden bis der erlassbescheid kommt ?

Planinsolvenz

Liebes Team, kann man bei Ihnen auch eine Planinsolvenz (schulden liegen bei ca 20 k) durchführen und wie bezahlt man Ihre Rechnung ? Die Frage ist ob man diese auch in Raten zahlen kann oder komplett in einem Betrag denn dann muss ich noch was sparen :/
Ich bedanke mich für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen

Mandy Heß

Auflösung UG ohne Sperrfrist

Hallo zusammen,

mein Geschäftspartner und ich haben im November eine UG gegründet.
Da die Geschäfte nicht wie erwartet laufen und sich berufliche Veränderungen ergeben haben, möchten wir die UG gerne wieder loswerden um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt mit einer GbR wieder starten zu kömmen.
Nach der noch ausstehenden Rechung unseres Steuerberaters erwarten wir ein Bankguthaben in der Höhe von etwa 800€. Konkrete Verbindlichkeiten bestehen, neben den monatlichen Konoführungsgebühren, nicht.
Mit dem verbleibenden Guthaben wäre es kaum möglich, die Formalien einer weiterführung oder Liquidation zu stemmen.
Im Gesellschaftervertrag ist eine 6-Monatige Frist zum Ende eines Geschäftsjahres für die Kündigung der Gesellschaft vorgesehen, der sich die anderen Gesellschafter anschließen können.

Nun meine Fragen:
Kommt eine Auflösung ohne Sperrjahr für uns in Frage?
Ist die Kündigungsfrist zu beachten oder kann die Auflösung auch ohne einhaltung dieser Frist von den Gesellschaftern beschlossen werden?
Welche Erklärungen (Steuer/Bilanzen) müssen bei der Auflösung ohne Sperrjahr erstellt werden? (Im laufenden Jahr gab es Vorsteuer-Erstattungen vom Finanzamt)

Vielen Danke vorab
Gruß
Timo Armbruster