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Archiv für die Kategorie: Einzelunternehmen Gründung

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht2 / Einzelunternehmen Gründung

Vinkulierung

26. Mai 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Andre Kraus
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    Vinkulierung

    Die Gründer einer GmbH / UG haben häufig ein Interesse daran, dass ihnen nicht ein unbekannter Dritter oder ein sonstiger Fremder als Mitgesellschafter (gegen ihren Willen) aufgezwungen wird. In der Praxis ist daher häufig ein Schutz vor Überfremdung notwendig. Dieser Schutz kann über eine sog. Vinkulierungsklausel erreicht werden.

    Nach § 15 Abs. 5 GmbHG kann die Satzung die Abtretung des Geschäftsanteils an weitere Voraussetzungen knüpfen. Möglich sind insbesondere die Zustimmung der Gesellschafterversammlung, der Gesellschaft oder sogar einzelner Gesellschafter. Man nennt die Vereinbarung eines Zustimmungsvorbehalts für das Verfügungsgeschäft „Vinkulierung“. Der Begriff Vinkulierung kommt vom Wort „vinculus“ (Fessel). Klauseln über eine Vinkulierung sind in der Praxis vor allem in Familiengesellschaften weit verbreitet.

    In der Satzung sollte bei Vereinbarung einer Vinkulierungsklausel die konkreten Bedingungen für die Erteilung der Genehmigung angegeben werden. Fehlen also Angaben über die Bedingungen der Zustimmung, so wird die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der GmbH / UG getroffen werden.

    Auch nachträglich, also nach der Gründung, heißt während des Geschäftsbetriebs, kann eine Vinkulierungsklausel in die Satzung aufgenommen werden. Die nachträgliche Einfügung einer solchen Klausel schränkt die Rechte der Gesellschafter ein und bedarf daher der Zustimmung aller Gesellschafter einer GmbH / UG.

    In der Praxis ist es daher ratsam, sich bereits bei der Gründung mit einer eventuellen Trennung der Gesellschafter auseinander zusetzen. Eine nachträgliche Vereinbarung einer solchen Klausel bedarf der Zustimmung aller und ist häufig schwer in die Satzung hinein zu verhandeln.

    Foto von Grafik Vinkulierung Unternehmensrecht
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-05-26 15:16:022020-11-30 11:55:16Vinkulierung

    Einzelunternehmensgründung – aus dem Ausland?

    10. März 2017/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründung /von Frage Steller

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mit Interesse die Details auf Ihrer Websetie gelesen, da ich im Begriff bin mich selbständig zu machen. Dazu brauche ich generell nur einen Firmennamen, eine Steuernummer und ein Geschäftskonto.

    Ich bin Deutscher, habe auch in Deutschland noch meinen Wohnsitz angemeldet, aber lebe seit Jahren in Vietnam.

    Nun möchte ich mein eigenes Geschäft eröffnen, Produkte aus Vietnam in Europa und anderen Ländern der Welt via e-Commerce verkaufen. Ich suche nach einer schnellen, einfachen, kostengünstigen Möglichkeit dies in Deutschland zu tun.

    1. Wäre Ihrer Meinung nach ein “Einzelunternehmen” der richtige Start?
    2. Ist es möglich ein Einzelunternehmen in deutschland zu Gründen ohne in Deutschland zu sein (alles online, bzw. durch Familie in Deutschland machen zu lassen)?

    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen aus Vietnam,
    Christian Krüper

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-03-10 09:23:432017-03-10 09:23:43Einzelunternehmensgründung - aus dem Ausland?

    Anmeldung Gewerbe bei Handelsvertretung

    6. März 2017/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründung /von Frage Steller

    Ich übernehme die handelsvertreung für einen österreichischen Hersteller von Verbindungssystemen in Deutschland. Als freier Handelsvertreter führe ich Beratungsgespräche und vermittle Kaufverträge.

    Ich möchte in diesem Zusammenhang der Einfachheit halber eine Einzelunternehmeung beim Gewerbeamt anmelden. Ist dies korrekt

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-03-06 08:32:262017-03-06 08:32:26Anmeldung Gewerbe bei Handelsvertretung

    Gewerbeanmeldung: Erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten

    20. Februar 2017/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
    Weiterlesen
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-02-20 21:02:342021-10-07 10:16:40Gewerbeanmeldung: Erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten

    Gewerbeanmeldung: Das sollten Sie bei der Anmeldung eines Gewerbes beachten

    9. Januar 2017/2 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
    Weiterlesen
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 19:41:482021-10-07 10:55:12Gewerbeanmeldung: Das sollten Sie bei der Anmeldung eines Gewerbes beachten

    Fremdkapital

    6. Januar 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
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      Fremdkapital

      Fremdkapital ist der Teil des Kapitals, der aus fremden Mitteln besteht, die dem Unternehmen von außen durch Fremdkapitalgeber zur Verfügung gestellt werden oder aus den sog. Rückstellungen (z.B. Pensionsrückstellungen) von innen herausgebildet werden.

      Das Gegenstück zum Fremdkapital ist das Eigenkapital. Zusammen bilden die beiden Positionen das Gesamtkapital der Gesellschaft.

      Kennzeichnend für Fremdkapital ist, wenn die Kapitalüberlassung nach den allgemein geltenden schuldrechtlichen Regelungen durch den Fremdkapitalgeber kündbar und befristet ist.

      Die Gläubiger, die der Gesellschaft das Fremdkapital überlassen, werden nicht an dem Unternehmen beteiligt. Im Gegenzug wird durch die Kapitalüberlassung ein in aller Regel erfolgsunabhängiger Anspruch auf Zins und Tilgung begründet.

      Fremdkapital grundsätzlich aus der Außenfinanzierung

      Bis auf die Bildung von Rückstellungen, welche aus der Innenfinanzierung resultieren, stammt Fremdkapital grundsätzlich aus der Außenfinanzierung.

      Typische Fälle von Fremdkapital aus der Außenfinanzierung sind u.a.:

      • Kontokorrentkredite
      • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
      • Anleihen
      • Bankdarlehen
      • Kundenkredite

      Fremdkapital in der Bilanz

      Da das Fremdkapital die Ansprüche der Gläubiger, Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter widerspiegelt, wird es auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

      Gemäß § 266 Abs. 3 HGB wird die Verbuchung des Fremdkapitals auf der Passivseite getrennt nach Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen vorgenommen. Durch Addition der entsprechenden Bilanzposten kann das Fremdkapital berechnet werden. Die relative Höhe hingegen wird häufig anhand von Kennzahlen gemessen und bestimmt. In der Praxis spielen hier die Kennzahlen der Fremdkapitalquote und die des Verschuldungsgrades eine wesentliche Rolle.

      Bilanzrechtlich wird bei der Bilanzierung die Laufzeit und die Art der Herkunft des Fremdkapitals verlangt.

      Unterscheidung nach der Fristigkeit des Fremdkapitals

      Das Fremdkapital wird der Gesellschaft von Gläubigern kurz-, mittel- oder langfristig zur Verfügung gestellt. In der Praxis spielt diese Unterscheidung für die Unternehmen mit Blick auf die anstehende Liquiditätsbelastung eine bedeutende Rolle.

      Fremdkapital, das innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden muss, wird als kurzfristiges Fremdkapital bezeichnet. Typische Positionen können Kontokorrentkredite und befristete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sein.

      Als mittelfristiges Fremdkapital wird Fremdkapital mit einer Rückzahlungsfrist von 1 bis 5 Jahren bezeichnet. Beispiel: Die XYZ GmbH schließt mit der X-Bank einen Darlehensvertrag über ein Fälligkeitsdarlehen. Laut Vertrag beläuft sich die Frist der Rückzahlung auf 4 Jahre.

      Langfristiges Fremdkapital ist Fremdkapital, das dem Unternehmen länger als 5 Jahre zur Verfügung steht bzw. gestellt wird. Typische Positionen wären Anleihen und größere Bankdarlehen.

      Die typischen Merkmale von Fremdkapital

      Nicht in allen Fällen lässt sich Fremdkapital so leicht von Eigenkapital unterscheiden. Entscheidend ist die Abgrenzung für Analysten und Gläubiger sowie das Unternehmen selbst dennoch.

      Zur Abgrenzung wird häufig auf das Bestehen einer Rückzahlungsmöglichkeit zurückgegriffen. Besteht auch nur die geringste Möglichkeit einer Rückzahlung, dann gehört die entsprechende Bilanzposition zum Fremdkapital. Aus diesem Grund zählen auch die sog. Rückstellungen zum Fremdkapital. Denn bei Rückstellungen (z. B. Pensionsrückstellungen) besteht zumindest eine 50%-ige Rückzahlungsmöglichkeit.

      Fremdkapital lässt weiterhin u.a. anhand dieser typischen Merkmale erkennen und von Eigenkapital abgrenzen:

      • Die Überlassung von Fremdkapital ist befristet
      • Durch die Kapitalüberlassung wird ein Anspruch auf Zins und Tilgung begründet
      • Die Fremdkapitalgeber werden grundsätzlich nicht am Unternehmen beteiligt und es bestehen in aller Regel keine Mitbestimmungsrechte in der Leitung des Unternehmens
      • Die Gläubiger übernehmen keine Haftung
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-06 18:45:422020-11-30 14:20:12Fremdkapital

      CEO

      6. Januar 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
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        CEO

        Die Abkürzung CEO steht für „Chief Executive Officer“. Der Begriff entspringt dem US-amerikanischen Raum und bezeichnet den Vorstandsvorsitzenden oder den Geschäftsführer eines Unternehmens. Der Titel CEO wird unabhängig von der Größe und der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens verwendet.

        Der CEO übernimmt

        • die Vertretung der strategischen Orientierung des Unternehmens und
        • legt hierdurch die Ziele für das operative Geschäft fest.

        Die Leitung des operativen Geschäftes übernimmt der CEO in aller Regel nicht selbst.

        Internationalisierung führt zur zunehmenden Verwendung in Deutschland

        Im Zuge der Internationalisierung von Unternehmen wird die Bezeichnung des CEO auch zunehmend im deutschsprachigen Raum als Synonym für den hiesigen Geschäftsführer verwendet. Allerdings handelt es sich hierzulande eher um einen Zusatztitel ohne eigenständige rechtliche Bedeutung. Der Titel des CEO besitzt somit keine handels- oder gesellschaftsrechtliche Relevanz.

        https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-06 18:25:332020-11-30 14:27:27CEO

        Freiberufler oder eingetragener Kaufmann

        26. Dezember 2016/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründung /von Frage Steller

        Sehr geehrtes Team,

        Als allererstes möchte ich mich recht herzlich für den tollen Artikel bedanken. Ich will eine Einzelunternehmung gründen. Ich möchte kleinen Unternehmen bei der Vermarktung im Internet helfen. Dazu will ich Soziale Medien, Internetauftritt, Emailmarketing etc. nutzen.

        Jetzt stellt sich mir eine Frage. Kann ich mir einfach einen Gewerbeschein holen und als Freiberufler loslegen oder muss ich eingetragener Kaufmann werden?

        https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-12-26 21:19:532016-12-26 21:19:53Freiberufler oder eingetragener Kaufmann

        Welche Vor- und Nachteile birgt die Rechtsform des Einzelunternehmers?

        23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, Gesellschaftsrecht /von Dr. V. Ghendler
        • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

        Welche Vor- und Nachteile birgt die Rechtsform des Einzelunternehmens?

        In Deutschland ist das Einzelunternehmen die mit Abstand beliebteste Rechtsform.

        Alles zum Thema Einzelunternehmen Gründung

        Circa 79 % aller Gründer starten mit dieser Rechtsform in ihre Selbstständigkeit und profitieren von den Vorteilen des Einzelunternehmens.

        Die Vorteile im Überblick

        Einer der Hauptvorteile des Einzelunternehmens besteht in der einfachen Gründung. Gegenüber den anderen Rechtsformen ist der Gründungsvorgang relativ einfach abzuwickeln. Es gibt hier keine Hürden und kaum Formalitäten. In den meisten Fällen genügt eine Gewerbeanmeldung. Frei nach dem Motto „Jeder kann ein Einzelunternehmen gründen“ greifen insbesondere Kleingewerbetreibende und Einsteiger auf diese Rechtsform zurück, da sie sich keine besonders großen Gedanken über den rechtlichen Status ihres Unternehmens machen müssen.

        Der finanzielle Aufwand bei der Gründung eines Einzelunternehmens bleibt dabei überschaubar. Grundsätzlich fallen keine Gründungskosten an. Dies gilt zumindest für Kleingewerbetreibende. Lassen Sie sich als Kaufmann eintragen oder vergrößert sich Ihr Betrieb, ist nach § 29 HGB eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich. In diesem Fall können Sie mit Notar- und Gerichtskosten in Höhe von  etwa 200 – 300 € rechnen.

        Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass kein Stammkapital erbracht werden muss. Anders als bei den Kapitalgesellschaften, wie die GmbH beispielsweise eine ist, gibt es bei dem Einzelunternehmen kein erforderliches Mindestkapital.

        In der Praxis profitieren viele Einzelunternehmen von der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Diese kommt für viele Kleingewerbetreibende in Betracht, die durch die Regelung unter gewissen Voraussetzungen steuerliche Vorteile erzielen können. Wenn ein Einzelunternehmen im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit weniger als 17.500 € umsetzt, wird es von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG). Die Befreiung gilt auch für das Folgejahr, wenn ein Umsatz von weniger als 50.000 € erwartet wird.

        Ein weiterer Vorteil liegt in der flexiblen Handhabung mit den erzielten Gewinnen. Anders als bei den Kapitalgesellschaften gibt es keine Gewinnaufteilung unter den Gesellschaftern. Als Einzelunternehmer können Sie frei entscheiden, wie viel Kapital Sie in Ihrem Unternehmen belassen wollen und zu welchem Zweck es entnommen oder eingesetzt werden soll.

        Die Nachteile auf einen Blick

        Das Einzelunternehmen ist zwar eine beliebte, aber auch sehr risikoträchtige Rechtsform.

        Als Einzelunternehmer haften Sie für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Riskante Geschäfte, falsche Entscheidungen oder ungünstige Entwicklungen können durch die persönliche Haftung auch die eigene Existenz bedrohen. Das ist der Hauptnachteil gegenüber den Rechtsformen mit beschränkter Haftung, wie etwa der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt).

        Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass das Einzelunternehmen keine Körperschaftssteuer zu entrichten hat. Während Kapitalgesellschaften der Körperschaftssteuer von derweil 15,6 % unterliegen, haben Einzelunternehmen die Einkommensteuer mit Spitzensteuersätzen von 45 % zu entrichten. Die Steuerersparnisse durch die niedrige Körperschaftssteuer einer GmbH oder UG, können bei einem Einzelunternehmen nicht erreicht werden.

        Nachteilig wirken sich auch die eingeschränkten Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung eines Einzelunternehmens aus. Wer seine Gewinne nicht mit anderen zu teilen braucht, muss sich auch alleine mit Verlusten auseinandersetzen. Benötigt Ihr Einzelunternehmen in finanziellen Schieflagen eine Finanzspritze, können Sie sich nur auf Ihre eigenen Quellen verlassen. In der Kapitalbeschaffung haben Kapitalgesellschaften einen deutlichen Vorteil, da der Kreditgeber immer mehrere Schuldner hat, die er in Anspruch nehmen kann. Die dadurch vorhandene Risikostreuung wirkt sich positiv auf die Geldgeber aus.

        https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 17:00:332017-01-16 17:06:43Welche Vor- und Nachteile birgt die Rechtsform des Einzelunternehmers?

        Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

        23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
        • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

        Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

        Uns ist besonders wichtig, dass die Preise unserer Tätigkeit für unsere Mandanten von Beginn an transparent sind.

        Erfahren Sie hier mehr über unsere Prinzipien.

        Aus diesem Grund handelt es sich bei den Preisen der Gründung einer GmbH & Co. KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), OHG, GbR, Einzelfirma oder Auffanggesellschaft um Pauschalpreise, die auch bei einem Mehr an Arbeitsaufwand oder steigender Komplexität Ihrer Gründung gleich bleiben.

        Damit unsere Preise für Sie von Anfang an kalkulierbar bleiben, richten sie sich nach

        • der anvisierten Gesellschaftsform Ihres Unternehmens,
        • der in Anspruch genommenen Dienstleistung (die Dienstleistungen unterscheiden sich im Umfang) und
        • erst ab dem 4. Gesellschafter nach der Gesellschafterzahl.

        Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Preise und Dienstleistungen. Außerdem können Sie den Kostenrechner zur Berechnung des Honorars nutzen.

        https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:58:382017-02-15 18:39:24Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?
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