Grundsätzlich ist Ihre persönliche Haftung als Gesellschafter einer GmbH ausgeschlossen und Ihr Privatvermögen somit geschützt. Für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet den Gläubigern gegenüber die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen selbst (§ 13 Abs. 2 GmbHG).
Schließt also die GmbH z. B. einen Kaufvertrag, muss sich der Verkäufer mit seinen Zahlungsaufforderungen an die Gesellschaft wenden, die als alleiniger Vertragspartner auftritt. Selbst im Falle einer Insolvenz der GmbH ändert sich an dem Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter in aller Regel nichts.
Bei dem Grundsatz des Ausschlusses der persönlichen Haftung gibt es Ausnahmekonstellationen. Unter gewissen Umständen müssen Sie als Gesellschafter dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Beispielsweise
Bekannt unter dem Begriff der „Durchgriffshaftung“ entsteht eine persönliche Haftung insbesondere durch
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die einzelnen Möglichkeiten der Durchgriffshaftung.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine nach deutschem Recht altbekannte Rechtsform. Sie ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person des Privatrechts und als solche selbstständig mit Rechten und Pflichten ausgestattet. Sie tritt unter ihrem eigenen Namen auf und schließt autonom Verträge ab. So kann sie beispielsweise Kauf-, Miet- und Pachtverträge schließen und Eigentum sowie andere Rechte an Grundstücken erwerben. Des Weiteren tritt sie selbst als Arbeitgeber auf und schließt die Arbeitsverträge mit den Arbeitnehmern der Gesellschaft.
Als altbewährte Rechtsform ist die GmbH in Deutschland die mit Abstand am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften.
Weltweit war die deutsche GmbH die erste Form einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft. Durch sie wurde den Gesellschaftern erstmals die Möglichkeit eröffnet, ihr privates Vermögen vor einer persönlichen Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zu schützen.
Obwohl der persönliche Haftungsausschluss einen negativen Aspekt aus Sicht der Gläubiger darstellt, ist die GmbH hoch angesehen und eine vertrauensvolle Gesellschaftsform im Geschäftsverkehr. Grund hierfür ist das hohe Stammkapital von 25.000 €. Die Erbringung des Stammkapitals ist zwingende Voraussetzung um eine GmbH zu errichten. Durch diese stabile finanzielle Ausstattung der Gesellschaft verfügt sie über eine sehr gute Bonität und wird allgemein als sehr zahlungsfähig eingeschätzt.
Hallo,
ich will für diverse Onlineshops Internetplattformen aufbauen. Derzeit bin ich ein Gesellschafter. Ich stehe aber in Verhandlungen mit Investoren, die ich aber erst später ins Boot holen will, wenn ich etwas vorzuweisen haben.
Kann ich dazu zunächst eine GmbH gründen und später daraus eine GmbH & Co KG machen, wenn sich herausstellt, dass es gut läuft?
Vielen Dank schon Mal!
BridgesM
Hallo Herr RA Kraus,
wie Sie sicher wissen, muss ein UG/GmbH Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge berappen, wenn er nicht selbst die Firma gegründet hat. Kann man es umgehen, wenn er sich als freier Mitarbeiter beschäftigen lässt? Geht das überhaupt?
Die besten Grüße
Ein Geschäftsführer