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Archiv für die Kategorie: GmbH Gründung

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht2 / GmbH Gründung

Sachgründung und Sacheinlage

13. Dezember 2016/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
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    Sachgründung und Sacheinlage

    Die Sachgründung ist der Gegenentwurf zur Bargründung. Während bei der Bargründung die Gesellschafter ihren Beitrag durch die Einzahlung des vereinbarten Stammkapitals leisten, wird im Rahmen einer Sachgründung im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die Gesellschafter ihren Beitrag durch werthaltige Sachen oder Rechte leisten, die sogenannte Sacheinlage. Dies ersetzt somit die Einzahlung des Stammkapitals.

    Klassische übertragbare Sachen oder Rechte im Rahmen einer Sachgründung sind beispielsweise:

    • Fahrzeuge,
    • Büroausstattung,
    • Maschinen,
    • Immobilien und Grundstücke,
    • Forderungen gegen Dritte
    • sowie Beteiligungen an Marken-, Urheber- und Patentrechten

    Ein Problem, welches den Gründungsvorgang bei der Sachgründung verzögern kann, ist oftmals die Bewertung der Sacheinlage. Eine Sachgründung setzt zur Bewertung der eingebrachten Sachen und Rechte einen Sachgründungsbericht voraus. Dieser kann zu erhöhten Kosten der Gründung führen. Der Sachgründungsbericht dient als Nachweis darüber, dass der Wert der eingebrachten Sachen und Rechte das aufzubringende Stammkapital tatsächlich deckt. Er muss zwingend die Bestätigung eines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers enthalten, der die Deckung des Stammkapitals belegt.

    Der entscheidende Zeitpunkt für die Erbringung der Einlagen ist die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister. Die Sachgründung unterscheidet sich im Umfang der erbrachten Einlagen im Zeitpunkt der Handelsregistereintragung von der Bargründung. Bei der Bargründung müssen die Bareinlagen nicht in voller Höhe eingezahlt worden sein. Es genügt  bereits die Einbringung der Hälfte des Stammkapitals im maßgeblichen Zeitpunkt. Sacheinlagen hingegen müssen bei einer Sachgründung im Zeitpunkt der Handelsregistereintragung vollständig erbracht werden.

    Eine Sachgründung ist nicht bei jeder Gesellschaftsform möglich. Beispielsweise sieht § 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG vor, dass eine UG nur mittels einer Bargründung errichtet werden kann. Sacheinlagen sind somit gesetzlich ausgeschlossen.

    Wichtiger Hinweis: Möchten Sie eine Sachgründung vornehmen, muss diese im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden sein. Entschließen Sie sich zu einer Gründung mit dem Musterprotokoll, so ist eine Sachgründung ausgeschlossen.



    Sachgründungsbericht PKW - Beispiel zum Download

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-13 13:18:062020-11-30 15:18:52Sachgründung und Sacheinlage

    Musterprotokoll

    13. Dezember 2016/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
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      Musterprotokoll

      Das Musterprotokoll dient, wie auch der Gesellschaftsvertrag, zur vertraglichen Festlegung der Rechtsgrundlagen durch die Gesellschafter für die Gründung der Gesellschaft.

      Hierbei beinhaltet das Musterprotokoll die Mindestbestandteile eines Gesellschaftsvertrags inklusive Gesellschafterliste.

      Zu den wesentlichen Basisangaben zählen u.a.

      • solche zu den Gesellschaftern und dem zuständigen Notar,
      • der Unternehmensname und -sitz,
      • der Gegenstand des Unternehmens,
      • Angaben zum Stammkapital,
      • die Kosten der Gründung als auch
      • Angaben zur Geschäftsführung.

      Bei der Gründung mit einem Musterprotokoll ist die Nutzung gewisser Vorlagen zu empfehlen, da die Regulierungen streng und Änderungen sowie Ergänzungen nicht gestattet sind.

      Das Musterprotokoll – „schlanke“ Alternative zum Gesellschaftsvertrag

      Bei einem Musterprotokoll handelt es sich um ein schriftliches Dokument, das alle Kerndaten der Gründung – sprich den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Bestellung des Geschäftsführers – im Erforderlichen abdeckt.

      Das Musterprotokoll stellt eine „schlanke“ Alternative zum „klassischen“ Gesellschaftsvertrag dar.

      Einen Spielraum für weiterführende Regelungen und Anpassungen, wie der Gesellschaftsvertrag es den Gründern ermöglicht, besteht in einem Musterprotokoll nicht. Gesichtspunkte wie etwa

      • Vertretungsregelungen,
      • Regelungen zur Gesellschafterversammlung,
      • Regelungen zum Jahresabschluss und zur Gewinnausschüttung,
      • Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters durch Kündigung oder Tod,
      • Regelungen zu einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr und
      • Regelungen zu den Rechten und Pflichten zwischen den Gesellschaftern

      können im Musterprotokoll beispielsweise nicht festgehalten werden.

      Nur mit einem Gesellschaftervertrag besteht für Sie die Möglichkeit, wichtige Regelungen und Aspekte insbesondere in Streitfällen verbindlich und individuell zu treffen. Bei komplexeren Gründungen empfiehlt sich daher der „klassische“ individuell erarbeitete Gesellschaftsvertrag. Insbesondere wenn die oben aufgeführten Aspekte für Sie von Bedeutung sind.

      Das Musterprotokoll als „schlanke“ Alternative zum Gesellschaftsvertrag bietet Ihnen im Gründungsprozess allerdings auch einige Vorzüge und kann durchaus sinnvoll sein.

      Das Musterprotokoll als „vereinfachtes Gründungsverfahren“

      In der Praxis wird das Musterprotokoll für schnelle und kostengünstige Gründungsvorgänge in einfachen Standardfällen bevorzugt. Und genau hier liegen die großen Vorteile der Gründung mit einem Musterprotokoll: Es macht die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer GmbH für Sie als Gründer leichter, schneller und günstiger.

      Die Gründung eines Unternehmens mit dem Musterprotokoll wird aus diesem Grund auch als „vereinfachtes Gründungsverfahren“ bezeichnet.

      Im Gegensatz zu dem „normalen Verfahren“ mit dem Gesellschaftsvertrag, liegt einer der großen Vorteile des Musterprotokolls in der gesetzlichen Ermäßigung der Kosten für den Notar. Die Kosten eines Gesellschaftsvertrags, der grundsätzlich mit anwaltlicher Unterstützung erstellt wird, werden ebenfalls eingespart.

      Weiterhin ermöglicht die Gründung mit einem Musterprotokoll eine wesentliche Verkürzung der Dauer des Gründungsvorgangs beim Notar als auch beim Registergericht, wenn Sie das Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen.

      Voraussetzungen für die Gründung mit dem Musterprotokoll

      Ziehen Sie die Gründung mit einem Musterprotokoll in Erwägung, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      1. Das Unternehmen darf maximal drei Gesellschafter haben.
      2. Die Gesellschaft darf nur einen Geschäftsführer haben.
      3. Das Geschäftsjahr muss sich am Kalenderjahr orientieren und ist somit nicht flexibel.

      Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Gründung mit dem Musterprotokoll ausgeschlossen.

      Musterprotokoll bei Ein-Personen-Gründungen empfehlenswert

      Wenn Sie alleine als Gesellschafter und Geschäftsführer fungieren möchten, kann eine Gründung mit dem Musterprotokoll bei Ein-Personen-Gründungen empfehlenswert sein. Insbesondere wenn Sie nichts gegen ein Geschäftsjahr haben, das dem Kalenderjahr entspricht.

      Nicht empfehlenswert hingegen ist die Gründung mit einem Musterprotokoll, wenn Sie den Vorgang gemeinsam mit mehreren Personen vornehmen möchten. Hier empfiehlt sich die Gründung mit dem „klassischen“ Gesellschaftsvertrag, da das Musterprotokoll keine Möglichkeit für Sonderreglungen bietet. Ein individueller Gesellschaftsvertrag bietet Ihnen mehr Sicherheit, insbesondere in Streitfällen.



      UG Musterprotokoll - Beispiel zum Download

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-13 13:17:262020-11-30 15:21:30Musterprotokoll

      GmbH / UG Gewinnausschüttung: So wird die Entnahme einer GmbH oder UG besteuert

      13. Dezember 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-13 10:57:092021-10-05 12:21:44GmbH / UG Gewinnausschüttung: So wird die Entnahme einer GmbH oder UG besteuert

      Zwei typische Fehler bei der Wahl eines neuen Firmennamens

      7. Dezember 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-07 17:19:272021-09-23 10:33:59Zwei typische Fehler bei der Wahl eines neuen Firmennamens

      Auszahlungen an Gesellschafter durch eine UG oder GmbH

      30. November 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Dr. V. Ghendler
      • Auszahlungen an Gesellschafter

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      Auszahlungen an Gesellschafter


      In diesem Video geht es um Auszahlung an Gesellschafter einer UG oder GmbH. Es gibt zwei Möglichkeiten den Gewinn einer UG oder GmbH an die Gesellschafter auszuzahlen.

      Zum einen gibt es die Möglichkeit der Entnahme. Was ist eine Entnahme? Bei einer Entnahme entscheidet der Gesellschafterbeschluss ob ein Teil oder der ganze Gewinn an die Gesellschafter ausgezahlt wird. Dies geschieht in Höhe der Anteile an der Gesellschaft. Wenn nur ein Gesellschafter da ist, entscheidet dieser alleine.

      Was ist der Nachteil dieser Vorgehensweise? Der Gewinn muss bei der Auszahlung besteuert werden. Der Gewinn der Gesellschaft wird daher doppelt besteuert. Zum einen fällt bei der UG oder GmbH die Körperschaftssteuer an und zusätzlich zahlen die einzelnen Gesellschafter Kapitalertragssteuer bei Ausschüttung der Gewinne.

      Was macht man dann? Sie können die Gewinne in der Gesellschaft belassen und müssen diese so lange auch nicht besteuern. Das ist ein steuerlicher Vorteil der Kapitlagesellschaften.

      Die meisten Gesellschafter (als natürliche Person) bringen ihre Gewinne letztendlich als Geschäftsführergehalt zur Auszahlung. Bei diesem darf keine “verdeckte Entnahme” vorliegen, es muss angepasst sein und es darf nicht zu hoch sein.

      Man könnte diese Problematik auch durch die Gründung einer GmbH & Co. KG umgehen. Hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft. Diese ist steuerlich attraktiv und die Haftung kann ausgeschlossen werden, indem eine GmbH die haftende Komplementärin der GmbH & Co. KG ist. Diese Rechtsform ist besonders investorenfreundlich, da ein Gesellschafterwechsel einfacher vollzogen werden kann.


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      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-11-30 21:00:292021-10-14 14:14:11Auszahlungen an Gesellschafter durch eine UG oder GmbH

      Sitz der GmbH oder UG – wie wähle ich die “Adresse” meiner Gesellschaft?

      30. November 2016/2 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2016-11-30 17:20:442021-10-05 10:47:31Sitz der GmbH oder UG - wie wähle ich die "Adresse" meiner Gesellschaft?

      Gastbeiträge von RA Andre Kraus bei “Selbständig im Netz”

      16. November 2016/0 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-11-16 15:25:062021-03-03 16:26:54Gastbeiträge von RA Andre Kraus bei "Selbständig im Netz"

      GmbH oder GmbH & Co. KG für Ingenieure

      7. November 2016/1 Kommentar/in GmbH Gründung /von Frage Steller

      Hallo Herr Kraus,

      wir sind 4 Ingenieure und wollen ein bestimmtes entwickeln und verkaufen. Dafür brauchen wir eine passende Gesellschaft. Passt eine GmbH oder eine GmbH& Co. KG?

      Danke Ihnen vorab!

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-11-07 16:43:332016-11-07 16:43:33GmbH oder GmbH & Co. KG für Ingenieure

      Gründung Vertriebs-GmbH

      28. Oktober 2016/1 Kommentar/in GmbH Gründung /von Frage Steller

      Hallo Herr Kraus,

      danke erstmal für die Möglichkeit, Ihnen Fragen zur Gründung stellen zu können.

      Ich will alleine eine GmbH gründen, um mich selbst zu enthaften. Ist dies mit einer Stammeinlage von 15.000 € möglich? Ich habe bei Ihnen gelesen, dass eine Gründung ab 12.500 € möglich ist.
      Kann ich mit Musterprotokoll gründen?
      Ich will mit der GmbH Vertriebsdienstleistungen anbieten und ggf. später Mitarbeiter an andere Unternehmen “vermieten”. Brauche ich besondere Genehmigungen dafür?

      Vielen Dank!
      Thomas Paulus

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-10-28 07:14:252016-10-28 10:32:23Gründung Vertriebs-GmbH

      Gründe ich meine GmbH mit einer individuellen Satzung oder mit einem Musterprotokoll?

      24. Oktober 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2016-10-24 19:10:282021-10-05 11:09:30Gründe ich meine GmbH mit einer individuellen Satzung oder mit einem Musterprotokoll?
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