Geschützter Begriff? “Ausbildung“
Guten Tag,
Ich schreibe zurzeit einen Businessplan zur Eröffnung einer Nachhilfeschule. Ich möchte mein Personal didaktisch Schulen. Außerdem sollen meine Mitarbeiter eine externe Prüfung ablegen “Zertifizierter Nachhilfelehrer IFWL”
An der Prüfung darf laut IFWL jeder teilnehmen (keine Voraussetzungen).
Nun ist die Frage ob ich damit werben darf, dass meine Mitarbeiter eine Ausbildung zum Nachhilfelehrer durchlaufen und am Ende der Ausbildung eine externe Fachkundeprüfung (für rund 220€) bei der IFWL abgelegt wird. Darf ich also die interne Schulung “Ausbildung” nennen?
Immerhin ist der Begriff Nachhilfelehrer nicht geschützt. Eine Ausbildung zum Barister kann schließlich auch jeder erteilen (soweit ich weiß).
Ich freue mich auf eine Antwort