Geschützter Begriff? “Ausbildung“

Guten Tag,
Ich schreibe zurzeit einen Businessplan zur Eröffnung einer Nachhilfeschule. Ich möchte mein Personal didaktisch Schulen. Außerdem sollen meine Mitarbeiter eine externe Prüfung ablegen “Zertifizierter Nachhilfelehrer IFWL”
An der Prüfung darf laut IFWL jeder teilnehmen (keine Voraussetzungen).
Nun ist die Frage ob ich damit werben darf, dass meine Mitarbeiter eine Ausbildung zum Nachhilfelehrer durchlaufen und am Ende der Ausbildung eine externe Fachkundeprüfung (für rund 220€) bei der IFWL abgelegt wird. Darf ich also die interne Schulung “Ausbildung” nennen?
Immerhin ist der Begriff Nachhilfelehrer nicht geschützt. Eine Ausbildung zum Barister kann schließlich auch jeder erteilen (soweit ich weiß).
Ich freue mich auf eine Antwort

Zweite Unternehmensgründung/Erweiterung der Dienstleistungen

Einen schönen guten Tag,

ich bin derzeit in Form eines Kleinunternehmens als DJ unterwegs und möchte in naher Zukunft auch Musikproduktion im Tonstudio anbieten. Letzteres möchte ich gern unter einem anderen Label/Firmennamen/Logo anbieten. Lassen sich diese zwei Tätigkeiten, welche unter verschieden Labels laufen und entsprechend verschiedene öffentliche Darstellungen haben, in einer Steuererklärung verbinden?

Vielen Dank im Voraus!

Bäckerei gründen und betreiben

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