Löschung ohne Sperrjahr
Meine UG ist hat seit dem 28.02.2016 den Geschäftsbetrieb eingestellt. Ein kürzlich durchgeführtes Insolvenzverfahren wurde vom Amtsgericht Stralsund mangels Masse abgewiesen. Laut Insolvenzgutachten ist die UG vermögenslos und überschuldet weil die Deutsche Rentenversicherung unberechtigte Sozialforderungen seit 2015 gegen die UG hat (ich sei nicht selbstständig)
Das Amtsgericht hat jetzt die Gesellschaft aufgelöst und vom Amtswegen eingetragen .
Können Sie die UG ohne Sperrjahr vom Amtsgericht Stralsund löschen lassen ? (Glaubhaft mit Insolvenzgutachten dem Amtsgericht die Vermögenslosigkeit darlegen.
mfg
GF Ingo Knobloch