• Facebook
  • Linkedin
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • Kanzlei
    • Team
    • Büros
      • Büros Köln
      • Büros Berlin
      • Büros Essen
      • Büro Frankfurt
      • Büro Hamburg
      • Büro München
      • Büro Wien
    • Presse und Publikationen
    • Karriere
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      Insolvenzrecht
    • Unternehmensrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Reputationsrecht
      • Vertragsrecht
      • Markenrecht
    • Weitere Tätigkeitsgebiete
      • Banken-, Versicherungs- und
        Schadensersatzrecht
      • Verkehrsrecht
      • Arbeitsrecht
      • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Suche
0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER
  • Büros
  • News
  • Videos
  • Forum
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      und Insolvenzrecht
    • Banken-, Versicherungs-
      und Schadensersatzrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verkehrsrecht
  • Gründung
    • Rechtsformen
      • GmbH gründen
      • UG gründen
      • GmbH-Holding gründen
      • UG-Holding gründen
      • gGmbH gründen
      • gUG gründen
      • Verein gründen
        • CSC gründen
      • AG gründen
      • GmbH & Co. KG gründen
      • UG & Co. KG gründen
      • GbR, OHG oder KG gründen
      • Einzelunternehmen gründen
    • Funktionen
      • vv Gesellschaft gründen
      • Tradinggesellschaft gründen
      • Familienstiftung gründen
      • Stiftung gründen
      • Familiengesellschaft gründen
        • Familien GmbH gründen
        • Familien Holding gründen
      • Immobiliengesellschaft gründen
      • Baugemeinschaft gründen
      • Betriebsstätte gründen
      • Zweigniederlassung gründen
      • Auffanggesellschaft gründen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Unternehmen online gründen
      • Kosten
      • Transparenzregister
      • Mit Auslandsbezug gründen
      • Geschäftsführervertrag
      • Gesellschafterbeschluss
  • Umwandlung
    • Umwandlung
      • Einzelunternehmen in GmbH
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in Holding
        umwandeln
      • GmbH oder UG in Holding
        umwandeln
      • GbR oder OHG in GmbH oder Holding
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in GmbH & Co KG
        umwandeln
      • Verein in gGmbH
        umwandeln
      • UG in GmbH
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in
        GmbH oder Holding einbringen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Methoden
      • Unternehmen umwandeln
  • Marke &
    Design
    • Markenameldung
      • DE Marke anmelden
      • EU Marke anmelden
      • IR Marke anmelden
    • Designanmeldung
      • DE Design anmelden
      • EU Design anmelden
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Marke online anmelden
      • Kosten
      • Markenüberwachung
  • AGB &
    Vertrag
    • AGB
      • Android oder iPhone App AGB
      • Dienstleister AGB
      • Coaching AGB
      • Agentur AGB
      • Händler AGB
      • Onlineshop AGB
      • Handwerker AGB
      • IT Firmen AGB
      • Personalvermittler AGB
      • Vermittlungsportal AGB
      • AGB erstellen
      • AGB prüfen
    • Verträge
      • Stille Beteiligung erstellen
      • Partiarisches Darlehen erstellen
      • Treuhandvertrag erstellen
      • Beteiligungsvertrag erstellen
      • VSOP erstellen
      • Geschäftsführervertrag erstellen
      • Arbeitsvertrag erstellen
      • Freier Mitarbeiter Vertrag erstellen
      • NDA erstellen
      • Dienstleistervertrag erstellen
      • Softwarevertrag erstellen
      • Vertrag erstellen
      • Vertrag prüfen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
  • Bewertungs-
    löschung
    • Portale
      • Google Bewertung
      • Jameda Bewertung
      • Kununu Bewertung
      • Trustpilot Bewertung
      • MyHammer Bewertung
      • Facebook Bewertung
      • Ebay Bewertung
    • Branchen
      • Ärztebewertung
      • Hotelbewertung
      • Restaurantbewertung
    • Mehr
      • Löschbarkeit Bewertung
        kostenfrei online prüfen
      • Kosten
      • Negative Bewertung
  • Pflichten-
    outsourcing
    • Lohnabrechnung
    • Jahresabschluss
    • Buchhaltung
    • Externer
      Datenschutzbeauftragter
  • Beendung
    • GmbH beenden
    • UG beenden
    • GmbH & Co. beenden
    • UG & Co. beenden
    • Firma eines e. K. beenden
    • Durch Umwandlung beenden
    • Mehr
      • Unternehmen online beenden
      • Kosten
  • Menü

Archiv für die Kategorie: Gesellschaftsrecht

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht

Ist bei der UG eine Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist bei der UG eine Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist als Kapitalgesellschaft zur ordnungsgemäßen Buchführung und Aufstellung von Bilanzen verpflichtet. Die Erfüllung dieser Pflicht obliegt dem Geschäftsführer Ihrer Gesellschaft (§ 41 GmbHG).

Doppelte Buchführung und Handelsbilanz erforderlich

Um dieser Pflicht nachzukommen, hat der Geschäftsführer alle geschäftlichen Vorgänge (Einnahmen, Ausgaben, etc.) mittels der sog. „doppelten Buchführung“ aufzuzeichnen. Gemeint ist hiermit die exakte und zeitlich nahe Dokumentierung eines jeden finanziellen Geschäftsereignisses auf zwei buchhalterischen Konten (Soll und Haben). Damit einzelne Vorgänge nicht unbeachtet bleiben, ist eine tägliche Verbuchung zu empfehlen. Darüberhinaus ist der Geschäftsführer dazu verpflichtet eine Handelsbilanz aufzustellen.

Das System der doppelten Buchführung erlaubt einen schnellen Einblick in das Vermögen und die einzelnen Schuldenpositionen der UG.

Kleinere Gesellschaften von GuV und Veröffentlichungen befreit

Der Gesetzgeber sieht für kleinere UGs keine Pflicht zur Erstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) vor. Vielmehr reicht das Vorlegen der Bilanz mit dem entsprechenden Anhang bereits aus. Beides ist beim elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen (§ 267 HGB). „Kleinstgesellschaften“, zu denen sich ins besonders viele Startup-Unternehmen zählen, sind nicht verpflichtet ihre Zahlen zu veröffentlichen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 11:59:582017-03-15 13:16:49Ist bei der UG eine Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

Genügt das Ansparen von 12.500 € Stammkapital bereits zur Umwandlung in eine GmbH?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Reicht das Ansparen von 12.500 € Stammkapital bereits zur Umwandlung in eine GmbH aus?

Ja, zur Umfirmierung einer UG in eine GmbH genügt bereits das Ansparen von 12.500 € Stammkapital. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor (BGH, Beschluss vom 19. 4. 2011 – II ZB 25/10). Sobald das Stammkapital nachweislich angespart worden ist, kann die Umwandlung durch einen Kapitalerhöhungsbeschluss der Gesellschafter erfolgen.

Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründe des Beschlusses.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 11:27:272017-03-08 12:09:22Genügt das Ansparen von 12.500 € Stammkapital bereits zur Umwandlung in eine GmbH?

Ist die Umwandlung der UG in eine GmbH verpflichtend?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist die Umwandlung der UG in eine GmbH verpflichtend?

Nein, die Umwandlung der UG in eine GmbH ist nicht verpflichtend.

Haben Sie erst einmal 12.500 € / 25.000 € Stammkapital mit Ihrer UG angespart, können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Gesellschaft in eine klassische GmbH umwandeln möchten (§ 5a Absatz 3 GmbHG).

Umwandlung der UG zur GmbH: Pflicht zur Umwandlung besteht nicht

Der Gesetzgeber hat die UG als „kleinere“ Variante der GmbH speziell für finanziell schwächere Existenzgründer eingeführt, um diese während ihres Einstiegs in die Selbstständigkeit vor einer zu großen Haftung zu bewahren. Obwohl der Gesetzgeber bereits mit der Einführung der UG den Gedankengang ihrer späteren Umwandlung in eine „richtige“ GmbH verfolgte, besteht eine Pflicht zur Umwandlung nicht. Vielmehr kann die UG dauerhaft als solche bestehen bleiben.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 11:24:262017-03-01 19:23:39Ist die Umwandlung der UG in eine GmbH verpflichtend?

Fremdkapital

6. Januar 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • Akten und ein Stift
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Fremdkapital

    Fremdkapital ist der Teil des Kapitals, der aus fremden Mitteln besteht, die dem Unternehmen von außen durch Fremdkapitalgeber zur Verfügung gestellt werden oder aus den sog. Rückstellungen (z.B. Pensionsrückstellungen) von innen herausgebildet werden.

    Das Gegenstück zum Fremdkapital ist das Eigenkapital. Zusammen bilden die beiden Positionen das Gesamtkapital der Gesellschaft.

    Kennzeichnend für Fremdkapital ist, wenn die Kapitalüberlassung nach den allgemein geltenden schuldrechtlichen Regelungen durch den Fremdkapitalgeber kündbar und befristet ist.

    Die Gläubiger, die der Gesellschaft das Fremdkapital überlassen, werden nicht an dem Unternehmen beteiligt. Im Gegenzug wird durch die Kapitalüberlassung ein in aller Regel erfolgsunabhängiger Anspruch auf Zins und Tilgung begründet.

    Fremdkapital grundsätzlich aus der Außenfinanzierung

    Bis auf die Bildung von Rückstellungen, welche aus der Innenfinanzierung resultieren, stammt Fremdkapital grundsätzlich aus der Außenfinanzierung.

    Typische Fälle von Fremdkapital aus der Außenfinanzierung sind u.a.:

    • Kontokorrentkredite
    • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    • Anleihen
    • Bankdarlehen
    • Kundenkredite

    Fremdkapital in der Bilanz

    Da das Fremdkapital die Ansprüche der Gläubiger, Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter widerspiegelt, wird es auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

    Gemäß § 266 Abs. 3 HGB wird die Verbuchung des Fremdkapitals auf der Passivseite getrennt nach Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen vorgenommen. Durch Addition der entsprechenden Bilanzposten kann das Fremdkapital berechnet werden. Die relative Höhe hingegen wird häufig anhand von Kennzahlen gemessen und bestimmt. In der Praxis spielen hier die Kennzahlen der Fremdkapitalquote und die des Verschuldungsgrades eine wesentliche Rolle.

    Bilanzrechtlich wird bei der Bilanzierung die Laufzeit und die Art der Herkunft des Fremdkapitals verlangt.

    Unterscheidung nach der Fristigkeit des Fremdkapitals

    Das Fremdkapital wird der Gesellschaft von Gläubigern kurz-, mittel- oder langfristig zur Verfügung gestellt. In der Praxis spielt diese Unterscheidung für die Unternehmen mit Blick auf die anstehende Liquiditätsbelastung eine bedeutende Rolle.

    Fremdkapital, das innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden muss, wird als kurzfristiges Fremdkapital bezeichnet. Typische Positionen können Kontokorrentkredite und befristete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sein.

    Als mittelfristiges Fremdkapital wird Fremdkapital mit einer Rückzahlungsfrist von 1 bis 5 Jahren bezeichnet. Beispiel: Die XYZ GmbH schließt mit der X-Bank einen Darlehensvertrag über ein Fälligkeitsdarlehen. Laut Vertrag beläuft sich die Frist der Rückzahlung auf 4 Jahre.

    Langfristiges Fremdkapital ist Fremdkapital, das dem Unternehmen länger als 5 Jahre zur Verfügung steht bzw. gestellt wird. Typische Positionen wären Anleihen und größere Bankdarlehen.

    Die typischen Merkmale von Fremdkapital

    Nicht in allen Fällen lässt sich Fremdkapital so leicht von Eigenkapital unterscheiden. Entscheidend ist die Abgrenzung für Analysten und Gläubiger sowie das Unternehmen selbst dennoch.

    Zur Abgrenzung wird häufig auf das Bestehen einer Rückzahlungsmöglichkeit zurückgegriffen. Besteht auch nur die geringste Möglichkeit einer Rückzahlung, dann gehört die entsprechende Bilanzposition zum Fremdkapital. Aus diesem Grund zählen auch die sog. Rückstellungen zum Fremdkapital. Denn bei Rückstellungen (z. B. Pensionsrückstellungen) besteht zumindest eine 50%-ige Rückzahlungsmöglichkeit.

    Fremdkapital lässt weiterhin u.a. anhand dieser typischen Merkmale erkennen und von Eigenkapital abgrenzen:

    • Die Überlassung von Fremdkapital ist befristet
    • Durch die Kapitalüberlassung wird ein Anspruch auf Zins und Tilgung begründet
    • Die Fremdkapitalgeber werden grundsätzlich nicht am Unternehmen beteiligt und es bestehen in aller Regel keine Mitbestimmungsrechte in der Leitung des Unternehmens
    • Die Gläubiger übernehmen keine Haftung
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-06 18:45:422020-11-30 14:20:12Fremdkapital

    Gemeinnützige GmbH

    6. Januar 2017/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Dr. V. Ghendler
    • Akten und ein Stift
    Telefonische Erstberatung

    KOSTENLOS

    0221 – 6777 00 55

    Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

    Kostenlosen Rückruf anfordern

      Die gGmbH – Die Gründung einer gemeinnützigen GmbH

      Die gemeinnützige GmbH (abgekürzt: gGmbH) ist nach deutschem Recht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die mit Ihren Erträgen und ihrer Tätigkeit gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO verfolgt. Sie stellt eine gemeinnützige, spezielle und begünstigende Form der in Deutschland etablierten GmbH dar.

      Gemeinnützige Gründungen im ansteigenden Trend

      Mit Blick in die Geschichte gemeinnütziger Organisationen wird klar, dass soziales Engagement bereits lange Zeit währt und heutzutage weiterhin ein besonders wichtiges Thema darstellt. Gemeinnützigkeit ist auch längst in Gründerkreisen von besonderer Relevanz. Ausschlaggebend ist oft die Idee mit dem eigenen Unternehmen einen Beitrag zum positiven Wandel der Allgemeinheit durch die gemeinnützige Zweckverfolgung zu leisten. Gründer, die sich dem gemeinnützigen bzw. sozialen Unternehmertum verschrieben haben, werden „Social Entrepreneurs“ genannt. Der Bereich des „Social Entrepreneurship“, zu deutsch soziales Unternehmertum, verzeichnet insbesondere in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg an Neugründungen. Ausschlaggebend ist gewiss auch das breite Repertoire an Tätigkeitsbereichen – vom Umwelt- und Tierschutz, der Flüchtlingshilfe über die Förderung der Gleichberechtigung bis hin zu Sportförderungen sowie Kunst und Kultur ist vieles denkbar.

      gGmbH – Gemeinnützigkeit steht im Mittelpunkt

      Bei der gemeinnützigen GmbH lässt sich bereits anhand der Abkürzung gGmbH ein wesentlicher Unterschied zur „klassischen“ GmbH erahnen – die Gemeinnützigkeit. Während die GmbH primär eigenwirtschaftliche Zwecke fokussiert, steht bei der gGmbH die Gemeinnützigkeit im Mittelpunkt. Gemäß § 4 S. 2 GmbHG kann die Abkürzung gGmbH auch nur so lauten, wenn die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigende Zwecke (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke) nach den §§ 51 bis 68 AO verfolgt.

      Weitere Voraussetzungen bei Gründung einer gGmbH

      Neben den bekannten Voraussetzungen der Gründung einer GmbH sind bei der gGmbH weitere spezielle Bedingungen in Bezug auf die Gemeinnützigkeit zu erfüllen:

      • Die Satzung der gGmbH und die tatsächliche Geschäftsführung muss den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen (iSd. §§ 59 ff. AO)
        • Es gelten zusätzlich die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO (Abgabenordnung)
      • Demnach muss die Gesellschaft einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben (§ 51 Abs. 1 S. 1 AO)
        • Gemeinnützige Zwecke werden verfolgt, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 AO)
        • mildtätige Zwecke werden verfolgt, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu schützen (z.B. Personen, die die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 AO)
        • kirchliche Zwecke werden verfolgt, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu schützen (§ 54 AO)
      • Der verfolgte Zweck darf weiterhin nur selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgt werden
      • Die unternehmerische Tätigkeit muss der Erfüllung des Geschäftszwecks dienen

      Eine ausführliche Aufstellung der für die gGmbH geltenden Gesellschaftszwecke lässt sich den §§ 52 ff. AO entnehmen.

      Steuerliche Vorteile der gGmbH sprechen für sich

      Neben der Haftungsbeschränkung ist die gGmbH für „Social Entrepreneurs“  eine besonders aufgrund ihrer steuerlichen Vorteile attraktive Gesellschaftsform. Sofern die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen, wird die gGmbH von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit (§§ 59 ff. AO) – u.a. von der Körperschafts- und Gewerbesteuer. In puncto Umsatzsteuer kann sie unter gewissen Voraussetzungen komplett befreit werden oder von einem ermäßigten Steuersatz profitieren.

      Erfahren Sie in diesem Beitrag (Verlinkung zu komplettem Artikel) mehr über die steuerlichen Vorteile der gGmbH.

      Annahme von Spendengeldern möglich

      Die gGmbH ist berechtigt Spendengelder anzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen, die sich beim Spender steuerbegünstigend auswirken. In der Praxis profitieren ebenfalls viele gGmbHs von dieser Möglichkeit. Neben dem steuerlichen Vorteil auf Seiten des Spenders, kann die begünstigte gGmbH die Spendengelder zur gemeinnützigen Verwendung annehmen. In puncto Spenden profitiert die gGmbH häufig von ihrer starken Außenwirkung. Projekte, die dem sozialen und gemeinnützigen Bereich zuzuordnen sind, erfreuen sich grundsätzlich über eine starke Berichterstattung in den Medien.

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-06 18:33:242020-11-30 14:23:01Gemeinnützige GmbH

      CEO

      6. Januar 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
      • Akten und ein Stift
      Telefonische Erstberatung

      KOSTENLOS

      0221 – 6777 00 55

      Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

      Kostenlosen Rückruf anfordern

        CEO

        Die Abkürzung CEO steht für „Chief Executive Officer“. Der Begriff entspringt dem US-amerikanischen Raum und bezeichnet den Vorstandsvorsitzenden oder den Geschäftsführer eines Unternehmens. Der Titel CEO wird unabhängig von der Größe und der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens verwendet.

        Der CEO übernimmt

        • die Vertretung der strategischen Orientierung des Unternehmens und
        • legt hierdurch die Ziele für das operative Geschäft fest.

        Die Leitung des operativen Geschäftes übernimmt der CEO in aller Regel nicht selbst.

        Internationalisierung führt zur zunehmenden Verwendung in Deutschland

        Im Zuge der Internationalisierung von Unternehmen wird die Bezeichnung des CEO auch zunehmend im deutschsprachigen Raum als Synonym für den hiesigen Geschäftsführer verwendet. Allerdings handelt es sich hierzulande eher um einen Zusatztitel ohne eigenständige rechtliche Bedeutung. Der Titel des CEO besitzt somit keine handels- oder gesellschaftsrechtliche Relevanz.

        https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-06 18:25:332020-11-30 14:27:27CEO

        Freiberufler oder eingetragener Kaufmann

        26. Dezember 2016/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründung /von Frage Steller

        Sehr geehrtes Team,

        Als allererstes möchte ich mich recht herzlich für den tollen Artikel bedanken. Ich will eine Einzelunternehmung gründen. Ich möchte kleinen Unternehmen bei der Vermarktung im Internet helfen. Dazu will ich Soziale Medien, Internetauftritt, Emailmarketing etc. nutzen.

        Jetzt stellt sich mir eine Frage. Kann ich mir einfach einen Gewerbeschein holen und als Freiberufler loslegen oder muss ich eingetragener Kaufmann werden?

        https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-12-26 21:19:532016-12-26 21:19:53Freiberufler oder eingetragener Kaufmann

        Welche Vor- und Nachteile birgt die Rechtsform des Einzelunternehmers?

        23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, Gesellschaftsrecht /von Dr. V. Ghendler
        • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

        Welche Vor- und Nachteile birgt die Rechtsform des Einzelunternehmens?

        In Deutschland ist das Einzelunternehmen die mit Abstand beliebteste Rechtsform.

        Alles zum Thema Einzelunternehmen Gründung

        Circa 79 % aller Gründer starten mit dieser Rechtsform in ihre Selbstständigkeit und profitieren von den Vorteilen des Einzelunternehmens.

        Die Vorteile im Überblick

        Einer der Hauptvorteile des Einzelunternehmens besteht in der einfachen Gründung. Gegenüber den anderen Rechtsformen ist der Gründungsvorgang relativ einfach abzuwickeln. Es gibt hier keine Hürden und kaum Formalitäten. In den meisten Fällen genügt eine Gewerbeanmeldung. Frei nach dem Motto „Jeder kann ein Einzelunternehmen gründen“ greifen insbesondere Kleingewerbetreibende und Einsteiger auf diese Rechtsform zurück, da sie sich keine besonders großen Gedanken über den rechtlichen Status ihres Unternehmens machen müssen.

        Der finanzielle Aufwand bei der Gründung eines Einzelunternehmens bleibt dabei überschaubar. Grundsätzlich fallen keine Gründungskosten an. Dies gilt zumindest für Kleingewerbetreibende. Lassen Sie sich als Kaufmann eintragen oder vergrößert sich Ihr Betrieb, ist nach § 29 HGB eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich. In diesem Fall können Sie mit Notar- und Gerichtskosten in Höhe von  etwa 200 – 300 € rechnen.

        Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass kein Stammkapital erbracht werden muss. Anders als bei den Kapitalgesellschaften, wie die GmbH beispielsweise eine ist, gibt es bei dem Einzelunternehmen kein erforderliches Mindestkapital.

        In der Praxis profitieren viele Einzelunternehmen von der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Diese kommt für viele Kleingewerbetreibende in Betracht, die durch die Regelung unter gewissen Voraussetzungen steuerliche Vorteile erzielen können. Wenn ein Einzelunternehmen im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit weniger als 17.500 € umsetzt, wird es von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG). Die Befreiung gilt auch für das Folgejahr, wenn ein Umsatz von weniger als 50.000 € erwartet wird.

        Ein weiterer Vorteil liegt in der flexiblen Handhabung mit den erzielten Gewinnen. Anders als bei den Kapitalgesellschaften gibt es keine Gewinnaufteilung unter den Gesellschaftern. Als Einzelunternehmer können Sie frei entscheiden, wie viel Kapital Sie in Ihrem Unternehmen belassen wollen und zu welchem Zweck es entnommen oder eingesetzt werden soll.

        Die Nachteile auf einen Blick

        Das Einzelunternehmen ist zwar eine beliebte, aber auch sehr risikoträchtige Rechtsform.

        Als Einzelunternehmer haften Sie für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Riskante Geschäfte, falsche Entscheidungen oder ungünstige Entwicklungen können durch die persönliche Haftung auch die eigene Existenz bedrohen. Das ist der Hauptnachteil gegenüber den Rechtsformen mit beschränkter Haftung, wie etwa der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt).

        Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass das Einzelunternehmen keine Körperschaftssteuer zu entrichten hat. Während Kapitalgesellschaften der Körperschaftssteuer von derweil 15,6 % unterliegen, haben Einzelunternehmen die Einkommensteuer mit Spitzensteuersätzen von 45 % zu entrichten. Die Steuerersparnisse durch die niedrige Körperschaftssteuer einer GmbH oder UG, können bei einem Einzelunternehmen nicht erreicht werden.

        Nachteilig wirken sich auch die eingeschränkten Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung eines Einzelunternehmens aus. Wer seine Gewinne nicht mit anderen zu teilen braucht, muss sich auch alleine mit Verlusten auseinandersetzen. Benötigt Ihr Einzelunternehmen in finanziellen Schieflagen eine Finanzspritze, können Sie sich nur auf Ihre eigenen Quellen verlassen. In der Kapitalbeschaffung haben Kapitalgesellschaften einen deutlichen Vorteil, da der Kreditgeber immer mehrere Schuldner hat, die er in Anspruch nehmen kann. Die dadurch vorhandene Risikostreuung wirkt sich positiv auf die Geldgeber aus.

        https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 17:00:332017-01-16 17:06:43Welche Vor- und Nachteile birgt die Rechtsform des Einzelunternehmers?

        Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

        23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
        • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

        Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

        Uns ist besonders wichtig, dass die Preise unserer Tätigkeit für unsere Mandanten von Beginn an transparent sind.

        Erfahren Sie hier mehr über unsere Prinzipien.

        Aus diesem Grund handelt es sich bei den Preisen der Gründung einer GmbH & Co. KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), OHG, GbR, Einzelfirma oder Auffanggesellschaft um Pauschalpreise, die auch bei einem Mehr an Arbeitsaufwand oder steigender Komplexität Ihrer Gründung gleich bleiben.

        Damit unsere Preise für Sie von Anfang an kalkulierbar bleiben, richten sie sich nach

        • der anvisierten Gesellschaftsform Ihres Unternehmens,
        • der in Anspruch genommenen Dienstleistung (die Dienstleistungen unterscheiden sich im Umfang) und
        • erst ab dem 4. Gesellschafter nach der Gesellschafterzahl.

        Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Preise und Dienstleistungen. Außerdem können Sie den Kostenrechner zur Berechnung des Honorars nutzen.

        https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:58:382017-02-15 18:39:24Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

        Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH?

        23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
        • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

        Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH?

        Ja, die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH besteht.

        Entscheiden Sie sich als Gründer für die Rechtsform der GmbH, brauchen Sie für die Gründung keine weiteren Gesellschafter. Trotzdem können Sie die Vorzüge einer haftungsbeschränkenden Gesellschaft genießen, die eine private Haftung grundsätzlich ausschließt.

        https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:55:562017-02-15 15:18:27Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH?
        Seite 96 von 108«‹9495969798›»
        Kostenrechner

        Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

        0,– €

        Unser Honorar ist bei Verwendung einer Satzung vollständig von der Steuer absetzbar
        Zufriedene Mandanten

        Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS - GHENDLER - RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

        Bekannt aus:
        Logo von Galileo
        So gehen wir für Sie vor
        1. Anwaltliche Gründungsberatung - individueller Gründungplan
        2. Gesellschaftsvertrag vom Rechtsanwalt - innerhalb von 24h
        3. Gründung Ihrer Firma und Abschlussberatung
        Unsere Prinzipien
        1. Kostenfreie Erstberatung – wir überprüfen Ihr Gründungsvorhaben kostenfrei 
        2. Schnell & einfach – wir kümmern uns um Ihre Gründung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft
        3. Rechtssicher – Ihre Satzung nur nach anwaltlicher Beratung. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG)
        4. Preistransparenz – Ihre Firmengründung zum Festpreis
        5. Spezialisierung – wir betreuen Sie nur in unseren Kerngebieten – dafür zu einem  verhältnismäßig geringen Festhonorar
        6. Langfristigkeit – unser Ziel ist Ihre langfristige Betreuung auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts

        Schnellnavigation

        • Vertrag widerrufen
        • Kontakt
        • Büros
        • Stellenangebote
        • Impressum
        • Datenschutzerklärung

        Insolvenzrecht

        • Privatinsolvenz
        • Regelinsolvenz
        • Außergerichtlicher Vergleich
        • Insolvenzplan
        • P-Konto
        • GmbH Insolvenz
        • Übersicht Insolvenzrecht

        Unternehmensrecht

        • GmbH Gründung
        • UG Gründung
        • GmbH Beendung
        • UG Beendung
        • DE Markenanmeldung
        • Bewertungsentfernung
        • Übersicht Unternehmensrecht

        Mitgliedschaften

        Kontakt

        Telefon: 0221 – 6777 00 55
        E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de

        Social Media

        YouTube
        Twitter
        Facebook
        Instagram

        Hinweis

        KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

        © Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
        KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei 3229 Bewertungen auf ProvenExpert.com
        Nach oben scrollen