Google Bewertung von Sanders Hoffmann ist eine Frustbewertung

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Googlee Rezension wurde in meinem My Business Eintrag von einer Sanders Hoffmann geschrieben.
Unter Sanders Hoffmann versteckt sich eine ehemalige Mitarbeiterin von dem Portal. Sie musste gekündigt werden, weil sie selber Bewertungen unter einem falschen Kundenaccount hat schreiben lassen, von Gesprächen, die nicht stattgefunden haben und da sie sich weigerte, an Werbemaßnahmen teilzunehmen.
Seit ihrer Kündigung schreibt sie immer wieder Rezensionen, indem sie ihren Text laufend ändert. Sämtlich Hinweise per E-Mail, diese beleidigende Frustbewertung heraus zu nehmen haben nichts gebracht.
Ich bitte um Prüfung der Rezension und würde gerne auf Schadensersatz klagen, da ich seither deutlich weniger Umsatz verbuchen kann.

https://www.google.com/maps/contrib/116849182316734296617/place/ChIJY1b84YnsmUcRfnXCcScjBVI/@48.4792576,9.3879849,10z/data=!4m6!1m5!8m4!1e1!2s116849182316734296617!3m1!1e1?hl=de-DE

Freundliche Grüße
Petra Fischer

Löschen der Googe-Rezession

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Prüfung der Google Bewertung ob diese gelöscht werden kann, da dies Rezession des Herrn unwahr ist und er Herr kein Kunde meines Geschäfts ist.

Mit Abstand das schlechteste Sanitätshaus der Gegend! Chefin beschimpft Kunden! Schlechte Kundenbetreuung! !Achtung! Finger weg!

Bitte geben Sie mir bescheid ob eine Erfolgsaussicht besteht. EILT SEHR !!
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Zaglauer-Segl

Sanitätshaus Zaglauer
Schwarzmaierstr. 9
94481 Grafenau
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Vergleich

Hallo, mein Bruder hat über die Schuldnerberatung einen Vergleich abgeschlossen. Er hat mon. 10 euro bezahlt ( seid 2013 ). Leider ist mein Bruder verstorben und nun schreibt mich ein Inkassounternehmen an und will etwas über 4000 Euro von mir als Erben. Meine Frage: ist der Vergleich durch den Tod meines Bruders ausser Kraft. Die Restsumme des Vergleichs dürfte nur noch wenige Hundert Euro betragen.

Meldefrist von Gläubigern

Hallo,
bei mir ist die Situation wie folgt.
Angemeldete private Insolvenz am 23.06.2012. Danach ging es zu dem zuständigen Gericht. Dieses hat dann einen Insolvenzverwalter bestimmt. Das Verfahren wurde dann (hat kleinere Verzögerungen gegeben) im November 2012 eröffnet. Die letzte Meldefrist für Gläubiger, war nach Aussage der Insolvenzverwalterin, der 01.06.2015.

Im Juni 2012 hat ein anderes Amtsgericht ein Urteil gegen mich gesprochen wo eine Kündigung bei einer privaten Krankheitskostenversicherung nicht zu dem Wechseltermin (Feb. 2010) anerkannt wurde und die vollständigen Beiträge bezahlt werden sollen (weit über 3.000,- Euro). Die zweite private Krankheitskostenversicherung wurde nicht aufgehoben so dass diese auch Forderungen stellen. Die Forderungen sind also von vor 2012, während 2012 und auch darüber hinaus (2013, 2014, bis zum heutigen Tag).

In 2015 haben mich dann beide (getrennt von einander) vor Gericht gezogen und wollen Beiträge für den Zeitraum 2012 bis 2014 haben. Der Gerichtsprozess läuft immer noch. Um es deutlich zu schreiben, damit hier kein Missverständnis auftritt, es wurde nix an die Insolvenztabelle gemeldet stattdessen ist man vor Gericht wo die volle Höhe und alle Rückstände eingeklagt werden.

Hier meine Fragen:
1) Dürfen die eigentlich eine Insolvenz so unterwandern in dem man dort nix meldet und einen anderen Weg einschlägt um an Geld zu kommen?
2) Welcher Termin ist der relevante? Ist es die Anmeldung der Insolvenz (Juni 2012), oder der erste Gerichtstermin (Nov. 2012) oder die Meldefrist (Juni 2015)? Bis wohin geht dies bei einem laufenden Vertrag in dem man gefangen ist und nicht rauskommt?
3) § 256 a SGB V – Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen vom 01.07.2013. Lt. Aussage des Richters trifft dieses Gesetz nur auf gesetzliche Versicherte ein und nicht für private Krankheitskostenversicherungen. Ist dies so Richtig?

Es wäre sehr nett und hilfreich wenn Sie mir grob den § nennen würden.
Vielen Dank.

MfG
M.Rohe

Insolvenz auf 3 Jahre verkürzt

Meine Insolvenz/ Wohlverhaltensphase läuft demnächst 3 Jahre.
Eventuell wäre ich in der Lage, den noch fehlenden Betrag (35% zzgl.Verwaltungs -und Gerichtskosten) an den Insolvenzverwalter zu bezahlen.
Ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, mir den genauen Gesamtbetrag zu nennen, den ich zu zahlen hätte, um die Insolvenz nach 3 Jahren zu beenden?
Wenn ja, ist er an diese Aussage gebunden, oder kann er danach dann doch noch Forderungen stellen und die Insolvenz dadurch nicht beenden?

Mit freundlichen Grüßen

Verbraucherinsolvenz

Sehr geehrter Herr Ghendler
Meine Verbraucherinsolvenz wurde am 21.03.18 mit Beschluss eröffnet. Jetzt habe ich folgendes Problem, ich verdiene wirklich sehr wenig Geld bin aber soz.versichert. Mein Auto so wurde mir gesagt darf ich für Zwecke der Arbeit nutzen wird somit nicht in die Insomasse genommen,jetzt ist mein Auto kaputt laut Werkstatt 15-2000€. Reperatur kosten. Ohne Auto werde ich höchstwahrschl. meine Arbeit verlieren, mit dem Fahrrad und öfftl. VM ist es für mich zeitlich nicht schaffbar da ich wegen Kind an Schul/Hort Zeiten gebunden bin, und meine Arbeitsstelle 25km entfernt ist. Familiär habe ich niemand der mich finanziell unterstützen kann. Das nächste ist ich lebe mit meinem Freund zusammen,wo das Gehalt seinerseits grad so reicht um seine Kredit Belastungen Haus zu tilgen. Da mir seit 09/17 das KG von der FamKasse derzeit gesperrt wurde, weil noch geprüft werden muß vom Finanzgericht wer berechtigter Elternteil ist, habe ich zum Leben mit 2 Kindern derzeit nur 513€ im Monat. Gibt es irgend eine Möglichkeit bzw. was würden Sie mir raten? Ich brauche das Auto, habe aber kein Geld für die Reperatur. ALGII steht mir laut Amt nicht zu weil mein Freund zuviel verdient sprich Bedarfsgemeinschaft, zum leben bleibt uns aber nichts.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank……

Google-Bewertung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe auf der Google Plattform eine negative Bewertung erhalten dir doch überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. Diese Person war auch nicht meine Patientin.
Hiermit möchte ich Sie bitten mir zu helfen die Bewertung aus der Plattform zu entfernen.
Gehe weiteren Fragen stehe ich jederzeit unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: ### oder ###.

Mit freundlichen Grüßen M. Jablonski

Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnen aber in England arbeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich Ende des Jahres in Deutschland meinen Job verloren habe und eine Möglichkeit hatte in England zu arbeiten, bin ich umgezogen.

Bereits vorher war ich auf der Warteliste der Caritas für mein Insolvenzverfahren.

Nun würde ich gerne in Erfahrung bringen, wie ich vorgehen soll, da meine Schuldner mir nach wie vor Schreiben zukommen lassen und ich gerne trotzdem eine Insolvenz beantragen möchte.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Katarina M.

Ablauf insolvenz nach 6 Jahren,bekomme ich vom Insolvenzgericht eine Schriftlichen bescheid?

Siehe oben,Bescheid vom Insolvenzgericht?

Strafgeld + Gerichtskosten

Ich habe eine allgemeine Frage:
Muss man bei einer Privatinsolvenz bei einer Strafe das Strafgeld und die Gerichtskosten selber tragen?