Möglichst früh vor der Insolvenz wird von einer Vertrauensperson des Schuldners eine Auffanggesellschaft gegründet. Der Schuldner wird von der Auffanggesellschaft eingestellt. Als Arbeitnehmer beantragt der Schuldner dann Privatinsolvenz. Dies erspart dem Schuldner eine Menge Frust und macht seine Einnahmen kalkulierbar.