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Archiv für die Kategorie: GmbH & Co. KG Gründung

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht2 / GmbH & Co. KG Gründung

Wie läuft die Gründung einer GmbH & Co. KG Schritt für Schritt ab?

30. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Alle Informationen

Die Gründung einer GmbH & Co. KG Schritt für Schritt

In der Gründungspraxis hebt sich jedes Vorhaben durch besondere Details ab. Kein Gründungsprozess gleicht einem anderen. Vielmehr handelt es sich bei jeder Gründung um einen einzigartigen und nicht zu verwechselnden Prozess, der durch die unterschiedlichen Zukunftsbilder der eigenen Selbstständigkeiten der Gründer beeinflusst wird.

Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG kommt hinzu, dass sich der Gründungsprozess durch eine gewisse Komplexität auszeichnet. Als juristische Konstruktion, bestehend aus

  • einer Komplementär-GmbH und
  • einer KG

sorgt die parallele Gründung und anschließende Verbindung zweier Gesellschaften für erhöhten Beratungsbedarf.

Grobe Unterteilung in 3 Abschnitte

Die Gründung der GmbH & Co. KG lässt sich grob gesprochen zunächst in drei Abschnitte zusammenfassen:

  • Abschnitt 1: Die Gründung der Komplementär-GmbH
  • Abschnitt 2: Die Gründung der Kommanditgesellschaft (KG)
  • Abschnitt 3: ggf. die Einbringung der GmbH-Anteile in die Kommanditgesellschaft

Die 9 Schritte Ihrer Gründung

Die anschließend „kleinschrittige“ Gründung muss sorgfältig geplant und durchdacht angegangen werden, damit kosten- und zeitintensive Änderungen verhindert werden können. Um den Feinheiten einer Gründung gerecht zu werden, haben wir für unsere Mandanten den Gründungsprozess einer GmbH & Co. KG in diese 9 Schritte unterteilt:

  • Schritt 1: Das kostenfreie Erstberatungsgespräch

Während der kostenfreien Erstberatung steht eine Abwägung Ihrer Interessen zur gemeinsamen Erörterung, ob die GmbH & Co. KG für Ihr Unternehmen die richtige Rechtsform darstellt, im Mittelpunkt.

  • Schritt 2: Die umfassende Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt

Vor dem Hintergrund Ihnen eine rechtssichere Gründung zu gewähren, erarbeitet Ihr spezialisierter Rechtsanwalt einen detailgetreuen Gründungsplan. Die hierdurch geschaffene Struktur soll nachträgliche Änderungen verhindern. In diesem zweiten Schritt werden durch Gespräche offene Fragen Ihrerseits gemeinsam besprochen, sodass die individuellen Feinheiten Ihres Gründungsprozesses umfangreich berücksichtigt werden können.

  • Schritt 3: Die Überprüfung der Firmennamen

Im Rahmen von Abfragen bei der zuständigen IHK und HWK überprüfen wir die Firmennamen der Komplementär-GmbH und der GmbH & Co. KG auf ihre Unbedenklichkeit hin. Durch die Unbedenklichkeitsabfragen werden Verzögerungen bei der Eintragung der Gesellschaften zum Handelsregister und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen vermieden.

  • Schritt 4: Die Ausarbeitung und Abstimmung individueller Gesellschaftsverträge

Auf Basis der anwaltlichen Gründungsberatung umfasst der vierte Schritt Ihrer Gründung die Ausarbeitung individueller Gesellschaftssatzungen für die Komplementär-GmbH und die KG. Beide Gesellschaftsverträge werden bis ins Detail aufeinander abgestimmt, damit Ihre GmbH & Co. KG als Gesamtbetrieb umstandslos funktionsfähig betrieben werden kann.

  • Schritt 5: Die Beurkundung durch einen Notar

Sobald die jeweiligen Gesellschaftsunterlagen der GmbH & Co. KG und der Komplementär-GmbH zu Ihrer Zufriedenheit vorliegen, vereinbaren wir einen Termin für deren notarielle Beurkundung.

  • Schritt 6: Die Geschäftskonten eröffnen und das festgelegte Stammkapital einzahlen

Im sechsten Schritt eröffnen wir für beide Gesellschaften zeitgleich jeweils ein Geschäftskonto bei einem Geldinstitut Ihrer Wahl. Das festgelegte Stammkapital wird dann auf die Gesellschaftskonten eingezahlt. Den Termin bei der Bank bereiten wir für Sie vor (Checkliste, Vollmacht).

  • Schritt 7: Die Handelsregistereintragung

In diesem Schritt erstellen wir Ihre Anmeldungen zum Handelsregister für die Komplementär-GmbH und die GmbH & Co. KG. Durch die erfolgreiche Handelsregistereintragung der KG kommt es zur rechtlich wirksamen Entstehung Ihrer Gesellschaft. Die Bearbeitung vorheriger Beanstandungen übernehmen wir für Sie.

  • Schritt 8: Die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Anmeldung

Nach der Handelsregistereintragung beider Gesellschaften folgt die notwendige Gewerbeanmeldung. Zudem sollten Sie sich als Gründer mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, um die Steuernummer zeitnah in Erfahrung zu bringen. Mit der Steuernummer kann der Betrieb Ihrer GmbH & Co. KG voll funktionsfähig aufgenommen werden.

  • Schritt 9: Die Abschlussberatung

Der letzte Schritt besteht in einer umfassenden Abschlussberatung. Diese wird im Rahmen eines Abschlusstermins mit Ihrem spezialisierten Rechtsanwalt geführt. Die Abschlussberatung dient der Klärung Ihrer noch offenen Fragen, die Ihnen während des Gründungsprozesses entstanden sind. Nach der Abschlussberatung erhalten unsere Mandanten bei Bedarf zahlreiche Musterverträge (z.B. Arbeits-, Geschäftsführer-, Miet-, Treuhandvertäge, etc.). Auch zu diesen Musterverträgen können Sie Ihre offenen Fragen in der Abschlussberatung aufbringen, sodass Sie eine individuelle Anpassung der Musterverträge vornehmen können.

Erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer GmbH & Co. KG mehr über die einzelnen Schritte Ihrer Gründung. Im Rahmen der dort aufgeführten rechtlichen Exkurse erhalten Sie zudem erste rechtliche Tipps zu den Schritten Ihrer GmbH & Co. KG Gründung.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-30 13:06:022017-03-30 14:32:27Wie läuft die Gründung einer GmbH & Co. KG Schritt für Schritt ab?

Wann ist die Gründung einer GmbH & Co. KG vorteilhafter?

27. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Der Vergleich zwischen der GmbH & Co. KG und der GmbH – Wann ist die Gründung einer GmbH & Co. KG vorteilhafter?

Pendelt die Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG, konzentrieren Sie sich bereits auf zwei sehr beständige Gesellschaftsformen. Bei beiden Rechtsformen ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sie als gründender Gesellschafter haften in der Regel nicht persönlich.

Während die klassische GmbH sich über Jahrzehnte hinweg als beständige und vertrauenswürdige Rechtsform einen ausgezeichneten Ruf aufbaute, galt die juristisch konstruierte GmbH & Co. KG längere Zeit als Exote. Erst die stetig durch die Rechtsprechung gefestigten Vorteile, ließen einen Wandel vom einstigen Exoten zu einer durch Leistung gestärkten Rechtsform zu. Durch diese Entwicklung ist die GmbH & Co. KG mittlerweile auch in Gründerkreisen sehr populär.

Einzelfallbetrachtung erforderlich für die Wahl der passenden Gesellschaftsform

Für die Wahl der passenden Gesellschaftsform sind Ihre Wünsche und Vorstellungen als Gründer entscheidend. In der Praxis gleicht kein Gründungsprozess dem anderen. Zu unterschiedlich sind die Visionen der zukünftigen Selbstständigkeit eines jeden Gründers. Die passende Rechtsform für Ihre Gesellschaft lässt sich aus diesem Grund vorab nicht pauschal bestimmen. Maßgeblich für die Wahl der passenden Gesellschaftsform ist eine einzelfallabhängige Gesamtbetrachtung, der eine Abwägung Ihrer Interessen zugrunde liegt.

Dennoch weisen die Rechtsformen der GmbH und der GmbH & Co. KG einige signifikante Unterschiede auf, anhand derer sich eine grundlegende Richtung aufzeigen lässt.

Die GmbH & Co. KG vorteilhaft für größere und investitionsbedürftige Gesellschaften

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die GmbH & Co. KG für Ihr Vorhaben die empfehlenswerte Rechtsform darstellt, wenn Sie

  • bereits zu Beginn mit höheren Umsätze rechnen und
  • die Beteiligung von Investoren oder Mitgliedern Ihrer Familie in Erwägung ziehen.

Leichtere Aufnahme neuer Gesellschafter und Investoren

Bei den Modalitäten der Aufnahme von neuen Gesellschaftern und Investoren liegt die GmbH & Co. KG gegenüber der GmbH klar im Vorteil. Bei der GmbH bedarf es zur Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren einer notariell beurkundeten Änderung der Gesellschaftssatzung. Bei der GmbH & Co. KG hingegen entfällt das Erfordernis der notariellen Beurkundung. Zur Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren bedarf es lediglich der Satzungsänderung, die anschließend notariell zum Handelsregister angemeldet werden muss (§ 162 HGB). Die Aufnahme neuer Gesellschafter und Investoren bei der GmbH & Co. KG ist somit stark vereinfacht.

GmbH & Co. KG verfügt über höheres Renommee

Nach wie vor genießt die GmbH einen sehr guten Ruf im Geschäftsverkehr. Allerdings liegt die GmbH & Co. KG bei der Reputation mittlerweile leicht vorn. Grund hierfür sind die höheren Verwaltungskosten. Augenscheinlich begründen diese zunächst einen Nachteil gegenüber der GmbH. In der Praxis dienen sie allerdings als Nachweis für eine von Erfolg und Bestand geprägte Gesellschaftsform.

Besteuerung der Gewinne mit dem individuellen Einkommensteuersatz

Auch in der Gewinnbesteuerung liegt die GmbH & Co. KG vorn. Die Gewinne sämtlicher Gesellschafter unterliegen lediglich der Besteuerung mit dem individuellen Einkommensteuersatz. Bei der GmbH werden Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter grundsätzlich mit der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer besteuert.

Verlustverrechnung mit anderen Einkünften möglich

Anders als bei der GmbH können Verluste der GmbH & Co. KG mit Gewinnen aus anderen Einkunftsquellen verrechnet werden. Auch in diesem Punkt ist die GmbH & Co. KG vorteilhafter.

Freibetrag bei der Gewerbesteuer und günstigere Staffelungsregelung

Auch im Hinblick auf die Gewerbesteuer ist die GmbH & Co. KG die vorteilhaftere Gesellschaftsform. Die GmbH ist in aller Regel vollumfänglich zur Entrichtung der Gewerbesteuer verpflichtet. Die GmbH & Co. KG hingegen verfügt als Personengesellschaft über einen Freibetrag von 24.500 € pro Jahr. In den darauffolgenden Geschäftsjahren profitiert sie zudem von einer günstigen Staffelungsregelung.

Die aktuelle Rechtsprechung lässt zudem interpretieren, dass die GmbH & Co. KG ebenfalls mit Blick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer die vorteilhaftere Rechtsform darstellt.

Vorteile im Gesellschaftskauf und -verkauf

Während der Kauf einer GmbH kein Abschreibungspotenzial schafft, erlaubt der Kauf einer GmbH & Co. KG dem Käufer die Abschreibung des Kaufpreises. Während der Käufer von dem Abschreibungspotenzial profitiert, führt es in der Praxis zu deutlich höheren Verkaufspreisen, die ebenfalls dem Verkäufer zugute kommen.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr darüber wann die GmbH für Ihre Gesellschaft die richtige Rechtsform ist.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-27 12:15:572017-03-27 12:15:57Wann ist die Gründung einer GmbH & Co. KG vorteilhafter?

Wann lohnt sich die Gründung einer UG & Co. KG?

24. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Wann lohnt sich die Gründung einer UG & Co. KG?

Die Unternehmergesellschaft & Compagnie Kommanditgesellschaft (UG & Co. KG) ist die „kleine Schwester“ der GmbH & Co. KG. Sie ist eine Mischform bestehend aus

  • einer Personengesellschaft (KG) und
  • einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG).

Wie ihre „große Schwester“ zielt auch sie auf die Beschränkung der persönlichen Haftung des Komplementärs ab und bringt Sie als Gründer in den Genuss der Vorzüge einer Personengesellschaft. Die Funktion des persönlich und unbegrenzt haftenden Komplementärs einer UG & Co. KG übernimmt zu diesem Zweck eine UG (haftungsbeschränkt) (die sog. Komplementär-UG). Im Kern ist die UG & Co. KG eine KG, die mit einer Haftungsbeschränkung durch die Komplementär-UG ausgestattet wird.

Interessant für Gründer, die Entscheidungskompetenz zentrieren möchten

Die Vorteile der UG & Co. KG sind weitestgehend deckungsgleich mit den Vorteilen der GmbH & Co. KG. Sie ist besonders für Gründer interessant, die ihre unternehmerische Entscheidungskompetenz unter Hinzuziehung von Investoren zentrieren möchten. Möglich wird dies durch die vereinfachte Kapitalbeschaffungsmöglichkeit dieser Gesellschaftsform. Wie auch die GmbH & Co. KG ermöglicht die UG & Co. KG neben der vereinfachten Kapitalbeschaffungsmöglichkeit die Einbeziehung von Familienmitgliedern als nichthaftende Gesellschafter.

Niedriges Mindeststammkapital – der symbolische Euro

Die Gründung einer UG & Co. KG lohnt sich auch in finanzieller Hinsicht. Ihr wesentlicher Vorzug gegenüber ihrer „großen Schwester“ besteht in dem niedrigen Stammkapital ihrer Gründung.

Eine UG können Sie bereits ab 1 € Mindeststammkapital gründen und kommen trotzdem in den vollen Genuss einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform. Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie hingegen ein Mindeststammkapital von 12.500 € / 25.000 €.

Da Sie die Einlagen der Gesellschafter der KG in der Gesellschaftssatzung frei festsetzen können, ist die Gründung einer UG & Co. KG bereits mit einem sehr geringen Stammkapital möglich.

Geeignet für langfristige und kapitalstarke Projekte

Auch wenn das geringe Stammkapital einer UG viele Gründer häufig zum Austesten von Projekten verleitet, ist die UG & Co. KG für solche Vorhaben eher ungeeignet. Sie eignet sich für langfristige und kapitalstarke Projekte.

Ihr Gründungsprozess zeichnet sich – genau wie der einer GmbH & Co. KG – durch besondere Komplexität aus. Es werden zwei unterschiedliche Gesellschaften gegründet und als juristisches Konstrukt miteinander verbunden. Diese Komplexität spiegelt sich in einem erhöhten Beratungsbedarf und vergleichsweise hohen Beurkundungskosten wieder. Der anschließende Betrieb einer UG & Co. KG wird ebenfalls durch Formalitäten und erhöhten Buchführungsaufwand begleitet. Für beide Gesellschaften ist getrennt Buch zu führen. Separate Jahresabschlüsse sind ebenfalls vorzulegen.

Die Gründung einer UG & Co. KG lohnt sich aus diesem Grund nur für langfristige und kapitalstarke Projekte und empfiehlt sich eher weniger für die jungen Anfänge einer Selbstständigkeit.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-24 20:32:232017-03-24 20:33:02Wann lohnt sich die Gründung einer UG & Co. KG?

Welche typischen Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG gibt es?

24. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Die typischen Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG

Die Gründung einer GmbH & Co. KG kann sich in unterschiedlichen Erscheinungsformen abzeichnen. In der Praxis wird gewöhnlich zwischen diesen drei typischen Erscheinungsformen differenziert:

  1. Die GmbH & Co. KG im „engeren Sinne“
  2. Die „Publikums“-GmbH & Co. KG
  3. Die „Einheits“-GmbH & Co. KG

1. Die GmbH & Co. KG im “engeren Sinne”

Die wohl am meisten vertretende Erscheinungsform ist die GmbH & Co. KG im „engeren Sinne“. Diese Form zeichnet sich durch enge Gesellschafterverflechtungen aus.

Bei der GmbH & Co. KG im „engeren Sinne“ treten die KG-Gesellschafter auch als Gesellschafter der GmbH in der Komplementärstellung auf. Hierbei decken sich ebenfalls die Verhältnisse der Beteiligungen an beiden Gesellschaften.

Durch die engen Gesellschafter- und Beteiligungsverflechtungen ermöglicht die GmbH & Co. KG im „engeren Sinne“ den Gesellschaftern eine hohe unternehmerische Einflussnahme durch die Gesellschafterversammlung auf die gesamte Unternehmensleitung. Die Entscheidungskompetenz bleibt somit bei den Gesellschaftern und Ihnen als gründendem Gesellschafter gebündelt, ohne dass sie selbst die Funktion des Geschäftsführers übernehmen müssen.

Die GmbH & Co. KG im „engeren Sinne“ ist besonders populär bei familiengeführten Gesellschaften. Sie ermöglicht in der Regel die Festlegung einer Erbfolge als Kommanditist, ohne aber als Entscheidungsträger in die Komplementär-GmbH einzusteigen.

2. Die „Publikums“-GmbH & Co. KG

Die „Publikums“-GmbH & Co. KG ist besonders interessant für investitionsbedürftige Gesellschaften. Diese Form ermöglicht Ihnen die strikte Trennung der Gesellschaftsleitung und der kapitalgebenden Funktionäre.

Die „Publikums“-GmbH & Co. KG ermöglicht der Gesellschaft ein Wirken mit vielen Kommanditisten, ohne dass diese zeitgleich als Gesellschafter in der Komplementär-GmbH auftreten. Der große Vorteil besteht darin, dass die Kommanditisten nicht auf die Entscheidungsfindung der GmbH & Co. KG Einfluss nehmen.

Die „Publikums“-GmbH & Co. KG ermöglicht Ihnen die Aufnahme zahlreicher Investoren ohne großen formalen Aufwand. Sie als gründender Gesellschafter erleiden zudem keine Einbußen in der eigenen Entscheidungskompetenz.

3. Die „Einheits“-GmbH & Co. KG

Die „Einheits“-GmbH & Co. KG ist besonders vorteilhaft für Gesellschaften, deren Leitung erleichtert und zentriert werden soll. Sie zeichnet sich durch eine wechselseitige Beteiligung der KG und der Komplementär-GmbH aneinander aus.

Während das Vermögen der Komplementär-GmbH allein in der KG-Beteiligung besteht, ist die KG wiederum alleinige Gesellschafterin der Komplementär-GmbH. Durch dieses Geflecht wird die Leitung des Unternehmens ungemein erleichtert, da sämtliche Kommanditisten über ihre KG-Beteiligungen ohne Weiteres auch die Rollen der Gesellschafter der Komplementär-GmbH übernehmen.

Die „Einheits“-GmbH & Co. KG macht Satzungsklauseln, die dem Erhalt der Beteiligungsstrukturen dienen, überflüssig. Sie erschwert allerdings auch die Aufnahme neuer Investoren oder Mitgliedern Ihrer Familie ohne dass diese einen erhabenen Einfluss auf die betrieblichen Geschehnisse Ihrer Gesellschaft haben.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-24 20:22:022017-03-24 20:22:02Welche typischen Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG gibt es?

Besteht die Möglichkeit einer erleichterten Kapitalbeschaffung?

24. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Die Möglichkeit einer erleichterten Kapitalbeschaffung

Ja, die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG eröffnet Ihnen die Möglichkeit der erleichterten Kapitalbeschaffung durch die vereinfachte Aufnahme neuer Gesellschafter.

Aufnahme neuer Kommanditisten an Stelle von Krediten als Finanzierungsmöglichkeit

Obwohl die GmbH & Co. KG aufgrund Ihres hohen Stammkapitals und der hohen laufenden Verwaltungskosten im geschäftlichen Verkehr als sehr solvent eingeschätzt wird, gestaltet sich die Aufnahme von Krediten eher heikel. In der Praxis verlangen Kreditgeber in der Regel private Bürgschaften der Gesellschafter. Durch diese Vorgehensweise sichern sie sich – wie bei allen haftungsbeschränkenden Kapitalgesellschaften – gegen den privaten Haftungsausschluss der Gesellschafter ab und mindern das eigene finanzielle Risiko.

Gegenüber den anderen Kapitalgesellschaften bietet Ihnen die GmbH & Co. KG in diesem Punkt allerdings einen klaren Vorteil – die erleichterte Kapitalbeschaffung durch die vereinfachte Möglichkeit neue Kommanditisten aufzunehmen.

Aufnahme neuer Kommanditisten ohne großen formalen Aufwand

Zur Kapitalbeschaffung der GmbH & Co. KG können Sie ohne großen formalen Aufwand neue Investoren als Kommanditisten aufnehmen. Die Übertragung eines Kommanditistenanteils kann formlos ohne notarielle Beurkundung erfolgen. Es bedarf lediglich der notariell beglaubigten Anmeldung der Anteilsübertragung zum Handelsregister.

Finanzierungsmöglichkeit ohne Einbuße Ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit

Binden Sie neue Investoren als Kommanditisten zwecks Finanzierung in Ihre GmbH & Co. KG ein, werden diese nicht automatisch auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Sie nehmen weder an der Geschäftsführung noch als Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH Einfluss auf die täglichen Geschäfte Ihrer Gesellschaft. Durch diese vereinfachte Kapitalbeschaffungsmöglichkeit behalten Sie weitestgehend Ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-24 19:30:162017-03-24 19:30:16Besteht die Möglichkeit einer erleichterten Kapitalbeschaffung?

Gründung einer GmbH & Co. KG durch die parallele Gründung zweier Gesellschaften?

24. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Erfolgt die Gründung einer GmbH & Co. KG durch die parallele Gründung zweier Gesellschaften?

Ja, entscheiden Sie sich für die Gründung einer GmbH & Co. KG, so setzt sich der Gründungsprozess aus der parallelen Gründung und Verknüpfung von zwei Gesellschaften zusammen.

Kombination aus einer GmbH und einer KG

Die Besonderheit der GmbH & Co. KG ist in ihrem Wesen als gemischte Gesellschaftsform zu sehen. Sie besteht aus

  • einer Personengesellschaft (der KG) sowie
  • einer Kapitalgesellschaft (der Komplementär-GmbH).

Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich rechtlich gesehen um eine Personengesellschaft – eine Kommanditgesellschaft -, deren Komplementärstellung durch eine GmbH als juristische Person ausgefüllt wird.

Gründung von zwei Gesellschaften erforderlich

Möchten Sie als Gründer Ihrer zukünftigen Selbstständigkeit die Form der GmbH & Co. KG verleihen, umfasst dies die parallele Gründung von zwei Gesellschaften.

Zum einen wird eine GmbH gegründet, die die Rolle der Komplementärin übernimmt. Durch die Komplementär-GmbH wird der große Vorteil der Haftungsbeschränkung des Komplementärs der GmbH & Co. KG erreicht.

Zum anderen wird eine KG gegründet. Die KG tritt als Gesellschaft nach außen hin im Geschäftsverkehr auf.

Chronologie der Gründungen

In der Regel teilt sich die Gründung der beiden Gesellschaften in die folgende zeitliche Reihenfolge auf:

  1. Die Gründung der Komplementär-GmbH
  2. Die Gründung der Kommanditgesellschaft (KG)
  3. das Einbringen der Anteile der Komplementär-GmbH in die KG

Die jeweiligen Schritte Ihrer GmbH & Co. KG Gründung werden in einzelne Termine zusammengefasst.

Erfahren Sie in diesem Beitrag wie die Gründung einer GmbH &. Co. KG Schritt für Schritt abläuft.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-24 18:59:332017-03-24 18:59:33Gründung einer GmbH & Co. KG durch die parallele Gründung zweier Gesellschaften?

Besteht die Möglichkeit der Verlustverrechnung mit anderen Einkünften?

24. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Besteht die Möglichkeit der Verlustverrechnung mit anderen Einkünften?

Ja, die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften besteht.

Die GmbH & Co. KG ist zwar eine juristische Konstruktion bestehend aus einer KG und einer GmbH, rechtlich gesehen ist sie aber den Personengesellschaften zuzuordnen. Dies hat zur Konsequenz, dass ihre Gesellschafter einer individuellen Besteuerung unterliegen und erlittene Verluste als Verlustvortrag mit in ein anderes Geschäftsjahr genommen werden können. Liegen positiv erzielte Gewinne durch Einkünfte aus anderen Einkunftsquellen vor, können Sie die Verluste mit diesen verrechnen.

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG kommen Sie in puncto der Verlustverrechnung mit anderen Einkünften in den Genuss eines klaren Vorteils gegenüber anderen Rechtsformen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-24 18:51:252017-03-24 18:51:25Besteht die Möglichkeit der Verlustverrechnung mit anderen Einkünften?

Ist die Leitung durch eine gesellschaftsfremde dritte Person möglich?

24. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist die Leitung durch eine gesellschaftsfremde dritte Person möglich?

Ja, die Leitung der GmbH & Co. KG kann grundsätzlich durch eine der Gesellschaft fremden dritten Person übernommen werden.

Geschäftsführung und Vertretung fällt in Aufgabenkreis des Komplementärs

Wie bei der klassischen KG auch, übernimmt der Komplementär die Aufgabe der Geschäftsführung und Vertretung bei der GmbH & Co. KG. Das Besondere an der GmbH & Co. KG ist, dass die Komplementärstellung durch eine GmbH ausgefüllt wird – die Komplementär-GmbH.

Die Komplementär-GmbH ist eine juristische Person, deren Geschäftsführung wiederum durch das notwendige Vertretungsorgan übernommen wird – den GmbH-Geschäftsführer. Er verleiht ihr als juristischer Person die entsprechende Handlungsfähigkeit eigenständig im Geschäftsverkehr agieren zu können.

Durch die enge Verflechtung der GmbH und der KG bei der GmbH & Co. KG übernimmt faktisch der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die Leitung der gesamten GmbH & Co. KG.

Fremdgeschäftsführung bei der Komplementär-GmbH möglich

Die Organstellung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH kann durch die Gesellschafter eigenhändig übernommen werden. Möglich ist aber auch die sog. „Fremdorganschaft“. Die Aufgabe der Geschäftsführung wird dann durch den sog. „Fremdgeschäftsführer“ – also einer gesellschaftsfremden dritten Person – wahrgenommen (§ 6 Abs. 3 GmbHG).

Mischform der GmbH & Co. KG macht Leitung durch gesellschaftsfremde dritte Person möglich

Dem reinen KG-Recht folgend wäre die Bestellung einer gesellschaftsfremden dritten Person zur Gesellschaftsleitung nicht denkbar. Das GmbH-Recht hingegen sieht die Möglichkeit der Fremdgeschäftsführung vor. Die Besonderheit der GmbH & Co. KG besteht darin, dass sie das KG-Recht mit dem GmbH-Recht verbindet. Diese Kombination ermöglicht die Bestellung eines Fremdgeschäftsführers zur Leitung der Komplementär-GmbH, die wiederum die Geschicke der GmbH & Co. KG bestimmt. Im Endergebnis wird die Leitung der gesamten GmbH & Co. KG durch eine gesellschaftsfremde dritte Person übernommen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-24 18:43:022017-03-24 18:43:02Ist die Leitung durch eine gesellschaftsfremde dritte Person möglich?

Gründung und Umsatzsteuer

20. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-20 18:24:592021-09-28 14:01:46Gründung und Umsatzsteuer

Welche Vorteile bietet mir die GmbH & Co. KG als Gründer?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Welche Vorteile bietet mir die GmbH & Co. KG als Gründer?

Die Gründung einer GmbH & Co. KG bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Wir haben Ihnen folgend die wichtigsten zehn Vorteile ausführlich zusammengestellt.

1. Vorteil: Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter

Der größte Vorteil der Gründung einer GmbH & Co. KG besteht in der Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung als Gesellschafter. Für die Gesellschaftsverbindlichkeiten steht grundsätzlich nur die GmbH & Co. KG selbst mit ihrem Vermögen ein. Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG wie auch die Gesellschafter der Komplementär-GmbH haften in aller Regel nur in Höhe der erbrachten Stammeinlagen und nicht mit dem privaten Vermögen.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die persönliche Haftungsbeschränkung.

2. Vorteil: Ausgezeichnetes Ansehen

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG entscheiden Sie sich für eine renommierte Gesellschaftsform, die im Geschäftsverkehr einen sehr guten Ruf genießt. Als gemischte Gesellschaftsform, bestehend aus einer KG und einer GmbH, vereinen Sie durch die Gründung zwei sehr anerkannte Rechtsformen der Geschäftswelt.

Inhalt dieser Seite:

  • Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter
  • Ausgezeichnetes Ansehen
  • Steuerliche Vorteile durch den Gewerbesteuerfreibetrag und günstige Staffelung
  • Steuerlich günstige Entnahmemöglichkeit
  • Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden
  • Neue Gesellschafter und Investoren sind leicht aufzunehmen
  • Zentrierung der Unternehmensleitung möglich
  • Einfache Veräußerungsmöglichkeit
  • Abschreibungspotenzial führt zu höheren Kaufpreisen
  • Hohe Fungibilität


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3. Vorteil: Steuerliche Vorteile durch den Gewerbesteuerfreibetrag und günstige Staffelung

Die GmbH & Co. KG unterliegt regelmäßig der Gewerbesteuer. Als Personengesellschaft kommt ihr diesbezüglich ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 24.500 € zugute. In den folgenden Geschäftsjahren profitiert sie zudem von einer günstigen Staffelungsregelung.

Hierneben kann es zu weiteren Entlastungen in gewerbesteuerlicher Hinsicht kommen. Kommt es zu einer tatsächlichen Entrichtung der Gewerbesteuer durch die Kommanditisten, wird die anfallende Gewerbesteuer in Höhe des vom Hebesatz losgelösten Pauschalbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet.

4. Vorteil: Steuerlich günstige Entnahmemöglichkeit

Ein weiterer steuerlicher Vorteil tritt in Bezug auf die Entnahmen der Gesellschafter auf. Die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG unterliegen bei Entnahmen lediglich ihrem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer. Bei den Gesellschaftern einer GmbH beispielsweise würde grundsätzlich die Körperschaft- und Kapitalertragsteuer erhoben werden.

5. Vorteil: Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden

Der rechtliche Status als Personengesellschaft und die individuelle Besteuerung der Gesellschafter, verschafft der GmbH & Co. KG einen weiteren deutlichen Vorteil. Verluste der Gesellschafter der KG können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.

6. Vorteil: Neue Gesellschafter und Investoren sind leicht aufzunehmen

Zur Aufnahme von neuen Gesellschaftern und Investoren reicht die Änderung der Satzung der KG völlig aus. Eine erneute Beurkundung durch einen Notar ist nicht notwendig. Gemäß § 162 HGB müssen die diesbezüglich vorgenommen Satzungsänderungen nur zum Handelsregister angemeldet werden.


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7. Vorteil: Zentrierung der Unternehmensleitung möglich

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG haben Sie den Vorteil, dass Sie die gesamte Unternehmensleitung bei den ursprünglichen Gründungsmitgliedern zentrieren können.

Eröffnet wird Ihnen diese Möglichkeit durch die Gestaltung der Geschäftsführung. Grundsätzlich wird die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG durch die Komplementär-GmbH übernommen. Gesteuert durch die Gesellschafter der Komplementär-GmbH, die zumeist auch die Gründungsmitglieder der gesamten GmbH & Co. KG sind, wird die Geschäftsführung somit auf die Gründungsmitglieder gebündelt.

Diese Vorgehensweise ermöglicht Ihnen die Beteiligung vieler Kommanditisten, die z.B. als “sachfremde dritte Personen” oder “rein zwecks Außenfinanzierung” auftreten.

Daher ist die GmbH & Co. KG besonders bei Familienunternehmen und stark investitionsbedürftigen Gesellschaften beliebt. Sie als Gründer können Ihre Familienmitglieder oder zahlreiche Investoren als Kommanditisten am Unternehmen beteiligen, ohne Ihr unternehmerisches Entscheidungsgeschick aus der Hand zu geben.

8. Vorteil: Einfache Veräußerungsmöglichkeit

Ein weiterer Vorteil besteht in der einfachen Gestaltung einer Veräußerung Ihres Unternehmens. Zum Verkauf Ihrer GmbH & Co. KG reicht die Abtretung Ihrer Anteile an den Käufer aus.

9. Vorteil: Abschreibungspotenzial führt zu höheren Kaufpreisen

Neben der einfachen Veräußerungsmöglichkeit, bietet die GmbH & Co. KG weitere Vorteile für den Käufer und den Verkäufer. Auf der Seite des Käufers schafft die GmbH & Co. KG Abschreibungspotenzial. Er kann den Kaufpreis abschreiben. Der nette Nebeneffekt für den Verkäufer besteht in den daraus resultierenden höheren Kaufpreisen.

10. Vorteil: Hohe Fungibilität

Die GmbH & Co. KG ermöglicht es Ihnen Wirtschaftsgüter buchwertneutral zu übertragen und verfügt somit über eine hohe Fungibilität. Insbesondere bei der Übertragung von Anteilen wirkt es sich vorteilhaft aus, da an Stelle Ihrer Anteile auch Wirtschaftsgüter übertragbar sind.

Erfahren Sie in unserem YouTube-Beitrag von Herrn RA Andre Kraus mehr über die Vorteile der Gründung einer GmbH & Co. KG.


Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-15 22:37:152020-12-03 13:01:24Welche Vorteile bietet mir die GmbH & Co. KG als Gründer?
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