Grundsätzlich ja.
Als Gesellschafter einer GmbH & Co. KG haften Sie grundsätzlich nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die im geschäftlichen Betrieb entstandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten. Ausnahmen von diesem Grundsatz können insbesondere in Fällen der sog. „Durchgriffshaftung“ eintreten.
Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG entscheiden Sie sich für eine haftungsbeschränkende Gesellschaftsform. Die GmbH & Co. KG haftet in aller Regel für ihre Verbindlichkeiten selbst und in voller Höhe aus ihrem Gesellschaftsvermögen heraus.
In dem persönlichen Haftungsausschluss der Gesellschafter ist eines der wichtigsten Ziele sowie gleichermaßen einer der größten Vorteile der Gründung einer GmbH & Co. KG zu sehen.
Bei der herkömmlichen KG bestand einer der größten Nachteile in der unbeschränkten privaten Haftung des Komplementärs. Mit der gemischten Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG wurde dieser Nachteil unschädlich gemacht. In die Position des Komplementärs der GmbH & Co. KG wird eine GmbH eingesetzt. Diese haftet als sog. Komplementär-GmbH nur beschränkt in Höhe ihrer Stammeinlagen.
Die Gesellschafter der GmbH in der Komplementärrolle haften nach der vollständigen Erbringung ihrer Stammeinlagen in die GmbH grundsätzlich nicht mehr persönlich. Die Kommanditisten der GmbH & Co. KG haften ebenfalls ab der vollständigen Erbringung nur in der Höhe ihrer Kommanditeinlagen.
Damit das Ziel der privaten Haftungsbeschränkung aller Gesellschafter erreicht wird, kommt es bei der Gründung einer GmbH & Co. KG zu einer zeitlich übereinstimmenden Einlageneinbringung aller Gesellschafter.
Hallo,
mein Steuerberater hat mir geraten, für meine IT-Firma eine GmbH & Co KG zu gründen. Kann ich das auch alleine machen? Ich finde dazu bislang keine eindeutigen Informationen.
Ist es auch richtig, dass ich dann keine Entnahme über das Geschäftsführergehalt machen muss, sondern quasi als Gesellschafter der KG entnehmen kann?
Kostet mich die Gründung bei Ihnen 600,00 Euro oder kommen mehr kosten für den Gesellschaftsvertrag usw. dazu? Wie lange dauert die Gründung?
Hallo!
Ich habe bereits seit einiger Zeit ein Gewerbe und vertreibe relativ erfolgreich B2C-Güter in Deutschland und den Beneluxländern. Dazu zwei Fragen:
1. Kann man überhaupt eine GmbH & Co. KG alleine gründen?
2. Wenn ja, würden Sie mir diese “Rechtsform” empfehlen oder eine einfache GmbH?
MfG Lindau