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Archiv für die Kategorie: Gründungsberatung

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht2 / Gründungsberatung

Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung – Wie bereite ich mich auf den Gründungsprozess vor?

23. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung – Wie bereite ich mich auf den Gründungsprozess vor?

Um spätere zeitliche und finanzielle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich gut auf Ihr Gründungsvorhaben vorbereiten. Allerdings zeichnet sich jede Gründung durch eine besondere Einzigartigkeit aus. Es handelt sich nicht um einen Vorgang, der kleinschrittig und schematisch heruntergebrochen werden kann. Vielmehr gilt es den unterschiedlichen Details eines Gründungsvorhabens gerecht zu werden.

Dennoch gibt es vier Vorbereitungsschritte, die Sie unbedingt beachten sollten:

  1. Erstellung eines Businessplans
  2. Aufstellung der Finanzierung und Entwicklung von Marketingkonzepte
  3. Beschäftigen Sie sich mit den juristischen Grundfragen Ihrer Unternehmung
  4. Wahl des Unternehmensnamens

Schritt 1: Erstellung eines Businessplans

Der erste Schritt Ihrer Vorbereitung besteht in der Erstellung eines Businessplans. Hierbei handelt es sich um ein Schriftdokument, das Ihrem Gründungsvorhaben als solider Grundbaustein dient und somit unverzichtbar ist.

Mit dem Businessplan beschreiben Sie Ihre Geschäftsmöglichkeit und erläutern die Maßnahmen zu deren Umsetzung. Sie als Gründer gewinnen durch den Businessplan eine detaillierte Vorstellung über Ihr Vorhaben und können dieses vollumfänglich einschätzen. Des Weiteren dient der Businessplan als Visitenkarte Ihres Vorhabens, anhand derer sich Banken und Investoren ein Überblick über die Tragfähigkeit Ihres Unternehmens verschaffen können.

Lesen Sie hier mehr zu dem Thema des Businessplans und bringen Sie in Erfahrung welche inhaltlichen Punkte Ihr Businessplan umfassen sollte.

Schritt 2: Aufstellung der Finanzierung und Entwicklung von Marketingkonzepte

Der zweite Schritt besteht in der Festigung der Finanzierung und des Marketings Ihres Unternehmens.

Durch die verschiedenen Finanzierungsformen – z. B. Darlehen, Ersparnisse, Investoren oder Förderungen – sollten Sie sicherstellen, dass die Finanzierung Ihres Unternehmens feststeht.

Zudem ist es sehr wichtig bereits in Ihrer Vorbereitung eine ausgeklügelte Marketingstrategie zu entwickeln. Nur so können Sie nach Ihrer Unternehmensgründung Kunden akquirieren

Schritt 3: Beschäftigen Sie sich mit den juristischen Grundfragen Ihrer Unternehmung

Als Gründer haben Sie genaue Vorstellungen über Ihr Unternehmen. Damit Ihr Unternehmen nach Ihren Vorstellungen ausgeübt werden kann, sollten Sie sich Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung machen.Dies können etwa Fragen zu

  • dem persönlichen Haftungsausschluss,
  • der passenden Unternehmensform,
  • dem Umgang mit Gewinnen und Verlusten,
  • den Stammeinlagen,
  • der Geschäftsführung,
  • den Gesellschaftern als auch
  • der Unternehmensnachfolge und -erbschaft sein.

Sammeln Sie die aufkommenden Fragen, damit Sie diese in der Gründungsberatung mit Ihrem spezialisierten Rechtsanwalt gemeinsam erörtern können.

Schritt 4: Wahl des Unternehmensnamens

Als vierter Schritt Ihrer Vorbereitung sollten Sie unmittelbar vor der Gründung einen Namen für Ihr Unternehmen auswählen.

Bei der Namenswahl sollten Sie darauf achten, dass der gewünschte Name nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird (§ 30 Abs. 1 HGB). Er muss sich durch ausreichend Unterscheidungskraft von anderen Namen (§ 18 Abs. 1 HGB) abheben und es gilt das Irreführungsverbot (§ 18 Abs. 2 HGB). Das bedeutet Ihre Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen.

Bei der Auswahl des richtigen Namens sollten Sie zudem

  • die zukünftige Kundenzielgruppe und
  • den zukünftigen Absatzmarkt

berücksichtigen. So kann ein englischsprachiger Name bei regional vertriebenen Produkten den Eindruck erwecken, dass die Kundenmentalität nicht richtig verstanden wird. Sobald Sie ausländische Absatzmärkte bedienen möchten, sollte der Unternehmensname in jeder Sprache leicht auszusprechen sein.

Der Gesetzgeber räumt Ihnen für die Namenswahl sehr viel Freiraum für Ihre Kreativität ein. So kann die Firma sich beispielsweise aus

  • Gesellschafternamen,
  • Branchenbezeichnungen,
  • Buchstabenkombinationen,
  • Phantasiebegriffen oder
  • Mischformen

unter ggf. Hinzuziehung eines Rechtsformzusatzes zusammensetzen.

Im Geschäftsverkehr führt dies zu vielerlei Möglichkeiten, wie zum Beispiel:

  • Müller & Knauf Anwaltskanzlei GbR
  • XYZ Papier GmbH
  • Maiers Apotheke OHG

Zu beachten sind grundsätzlich die Regeln zur Abgrenzung von Nicht-Kaufleuten und Kaufleuten.

Erfahren Sie hier mehr über zwei typische Fehler, die vielen Gründern während der Namensgebung unterlaufen und wie Sie diese Fehler vermeiden können.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-23 19:36:552017-02-13 20:42:53Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung - Wie bereite ich mich auf den Gründungsprozess vor?

Die 3 Phasen Ihrer Gründung – Wie läuft die Gründung Schritt für Schritt ab?

23. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die 3 Phasen Ihrer Gründung – Wie läuft die Gründung Schritt für Schritt ab?

Kein Gründungsvorgang gleicht dem anderen. Jede Gründung ist geprägt von individuellen Details, denen es gilt in einer ausführlichen Gründungsberatung gerecht zu werden. Zu diesem Zweck gliedert sie sich im Wesentlichen in diese 3 Phasen:

  1. Phase: Die kostenfreie Erstberatung
  1. Phase: Die Gründungsberatung
  1. Phase: Die Gründungsphase

1. Phase: Die kostenfreie Erstberatung

Als Unternehmensgründer begleiten Sie bereits mit den ersten Überlegungen zur Umsetzung Ihres Vorhabens zahlreiche Fragen. Fragen, die u.a. rechtlicher und allgemeiner Natur sein können. Häufig sind Themengebiete wie beispielsweise

  • der persönliche Ausschluss der Haftung,
  • die Wahl der richtigen Unternehmensform und
  • steuerliche Aspekte

Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung können bereits viele dieser Fragen gemeinsam erörtert und zielführend besprochen werden. Bereits in dieser ersten Phase werden die Feinheiten Ihrer Gründung berücksichtigt.

Die kostenfreie Erstberatung dient

  • zur Abwägung Ihrer Interessen als Gründer
  • Sie zielsicher in die 2. Phase zu geleiten

2. Phase: Die Gründungsberatung

Sobald die Weichen für Ihre Gründung durch eine kostenfreie Erstberatung gestellt sind und die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen gewählt wurde, kommt es zu einer ausführlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt. Die zweite Phase Ihrer Gründung – die sogenannte Gründungsberatung – verfolgt das Ziel Ihnen eine rechtssichere Gründung zu gewährleisten. Ihr spezialisierter Rechtsanwalt steht Ihnen hierzu über die gesamte Gründung zur Seite – von der kostenfreien Erstberatung bis hin zu einer abschließenden Beratung. Während der zweiten Phase erarbeitet Ihr Rechtsanwalt gemeinsam mit Ihnen einen detaillierten Gründungsplan, der zeit- und kostenintensive Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt verhindern wird. Auf Basis der ausführlichen Gründungsberatung erstellt Ihr Rechtsanwalt zudem ihren individuellen Gesellschaftsvertrag, der Ihren Wünschen und Vorstellungen nach angepasst wird.

3. Phase: Die Gründungsphase

Nach Abschluss der ersten beiden Phasen übernimmt unsere gründungsspezialisierte Kanzlei die dritte Phase – die Gründungsphase – für Sie vollständig und steht Ihnen über die gesamte Zeit unterstützend zur Seite. Sie können sich in dieser Phase einzig und allein auf Ihr Unternehmen fokussieren und werden von sämtlichen Formalitäten durch unsere Arbeit befreit.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-23 19:28:152017-02-15 14:57:36Die 3 Phasen Ihrer Gründung - Wie läuft die Gründung Schritt für Schritt ab?

Gewerbeanmeldung: Das sollten Sie bei der Anmeldung eines Gewerbes beachten

9. Januar 2017/2 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 19:41:482021-10-07 10:55:12Gewerbeanmeldung: Das sollten Sie bei der Anmeldung eines Gewerbes beachten

Welche Vor- und Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?

9. Januar 2017/10 Kommentare/in GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Welche Vor- und Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?

Wenn Sie als Gründer über ein Unternehmen mit mehreren Anteilseignern nachdenken, stoßen Sie mit einer ziemlichen Gewissheit zunächst auf die klassischen Formen der Personengesellschaften. Hierunter fallen insbesondere:

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Die offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wenn für Sie der Ausschluss der persönlichen Haftung nicht von zentraler Bedeutung ist, halten die Rechtsformen der GbR und OHG einige Vorteile für Sie bereit.

Inhalt dieser Seite:

  • Welche Vor- & Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?
  • Die GbR: Vor- & Nachteile im Überblick
  • Die OHG: Vor- & Nachteile im Überblick


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Die GbR: Vor- und Nachteile im Überblick

Die Vorteile der GbR:

Die GbR ist für viele Gründer der schnellste und einfachste Weg in die eigene Selbstständigkeit mit einem Unternehmen. Als erste und einfachste Form der Personengesellschaften, kann die Gründung schnell und unkompliziert erfolgen.

Gerade finanziell schwächer aufgestellte Gründer können mit der GbR leicht ihr Unternehmen in die Welt rufen, da das Gesetz für die Gründung einer GbR kein Mindest-Stammkapital vorsieht.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass jeder Gesellschafter einer GbR ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten erhält.

Auch nach der Gründung besteht bei der GbR kaum bürokratischer Aufwand. Es besteht keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Vielmehr darf die Buchhaltung frei organisiert werden.

Die Geschäftsführung einer GbR wird in aller Regel von den Gesellschaftern selbst übernommen. Anders als bei der GmbH und der UG haftet der Geschäftsführer einer GbR nicht für die Insolvenzverschleppung. Es besteht weder eine Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten gegenüber der GbR noch eine Haftung für die Missachtung von Kapitalaufbringungsvorschriften.

Die GbR kann in steuerlicher Hinsicht insbesondere durch die Kleinunternehmerregelung Vorteile erzielen. Hiernach gilt: Wer im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich einen Jahresumsatz von weniger als 17.500 € brutto erwirtschaftet, muss keine Umsatzsteuer abführen.

Die Nachteile der GbR:

Der Hauptnachteil der GbR besteht in der persönlichen Haftung. Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft.

Ein weiterer Nachteil besteht in der einfachen Auflösung einer GbR. Trifft der Gesellschaftsvertrag nicht hinreichende Regelungen durch Fortsetzungsklauseln wird die GbR bereits mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst.

Anders als bei den Kapitalgesellschaften trägt die GbR keine Firmierung. Das bedeutet, dass die GbR keinen Namen hat, unter dem sie Geschäfte betreibt. Vielmehr sind neben der sogenannten „Geschäftsbezeichnung“ zusätzlich die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter anzugeben.

Ein steuerlicher Nachteil gegenüber den Kapitalgesellschaften besteht darin, dass die GbR nicht den niedrigeren Steuersätzen der Körperschaftsteuer von derzeit 15,6 %, sondern Spitzensteuersätzen der Einkommensteuer von bis zu 45 % unterliegt.


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Die OHG: Vor- und Nachteile im Überblick

Die Vorteile der OHG:

Die OHG ist eine der GbR in ihren Vorteilen sehr ähnelnde Gesellschaftsform und fällt ebenfalls unter die Personengesellschaften.

Sie ist ein kaufmännisches Unternehmen, das an eine bestimmte Größe und einen bestimmten Mindestumsatz anknüpft. Dadurch genießt die OHG im Geschäftsverkehr ein höheres Ansehen als die GbR.

Wie auch die GbR sieht das Gesetz für die Gründung einer OHG kein Mindest-Stammkapital vor.

Weiterhin erhält jeder Gesellschafter ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten.

Auch im Gesichtspunkt der Geschäftsführung decken sich die Vorteile der OHG und der GbR. Die Geschäftsführung einer OHG wird in den allermeisten Fällen von den Gesellschaftern selbst übernommen. Anders als bei der GmbH und der UG haftet der Geschäftsführer einer OHG nicht für die Insolvenzverschleppung. Es besteht weder eine Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten gegenüber der OHG noch eine Haftung für die Missachtung von Kapitalaufbringungsvorschriften.

Ein wesentlicher Vorteil der OHG besteht in der Möglichkeit einer Firmierung. Sie können Ihrer OHG einen individuellen Namen geben, der Ihnen im zukünftigen Geschäftsverkehr zugute kommen wird. Ihrer Phantasie sind bei der Namenswahl kaum Grenzen gesetzt.

Die Nachteile der OHG:

Schon bei der Gründung einer OHG sind die Kosten höher als bei der GbR, da sie als Handelsgesellschaft beim Handelsregister angemeldet werden muss und hierfür die Dienste eines Notars erforderlich sind.

Wie auch bei der GbR besteht der Hauptnachteil der OHG in der persönlichen Haftung. Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft.

Als Personengesellschaft unterliegt die OHG ebenfalls nicht den niedrigeren Steuersätzen der Körperschaftsteuer von derzeit 15,6 %, sondern der Einkommensteuer mit Spitzensteuersätzen von bis zu 45 %. Der Unterschied kann erheblich sein.

Ein weiterer Nachteil der OHG besteht in der umfangreichen Pflicht zur Buchführung und zur Publizität. Die Bilanzen einer OHG müssen veröffentlicht werden.

Alles zum Thema GbR / OHG Gründung


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 13:34:532019-10-24 10:30:44Welche Vor- und Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?

Welche Vor- und Nachteile birgt die GmbH & Co. KG?

9. Januar 2017/2 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
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Die Vorteile im Überblick

Ein besonderer Vorteil der GmbH & Co. KG besteht in der Beschränkung der persönlichen Haftung. Durch die Mischform wurde ein großer Nachteil der „klassischen“ KG ausgeschaltet – die „Vollhaftung“ des Komplementärs. Während die GmbH & Co. KG die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt, rückt die GmbH in die Stellung des Komplementärs. Dadurch haften die Gesellschafter der GmbH & Co. KG nach Einbringung ihrer Einlagen nicht mehr mit dem privaten Vermögen. Die Gesellschafter der Komplementärs-GmbH hingegen haften nicht mehr, sobald die Einlage der GmbH erbracht worden ist. Da beide Einlagen bei der Gründung einer GmbH & Co. KG zeitgleich erbracht werden, ist die private Haftung beschränkt.

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Alles zum Thema GmbH & Co. KG Gründung

Für Familien- und Traditionsunternehmen vorteilhaft ist die Möglichkeit auch bei der Beteiligung vieler Kommanditisten die Leitung des Gesamtunternehmens zu zentrieren, da die eigentlich nicht zur Vertretung der KG befugten Kommanditisten über eine Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer die KG lenken können. In der Praxis sind die Kommanditisten häufig zeitgleich als Gesellschafter der GmbH tätig. Hierdurch kann eine umfassende Leitungsbefugnis im gesamten Unternehmen sichergestellt werden.

Gleichzeitig können Gesellschafter und Investoren leichter einbezogen werden – ohne sich dabei an der Geschäftsführung beteiligen zu müssen.  Zur erleichterten Aufnahme bedarf es lediglich der Abänderung des KG-Gesellschaftsvertrags. Eine erneute notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Die vorgenommenen Änderungen müssen lediglich notariell zum Handelsregister angemeldet werden.

Durch die erleichterte Aufnahme von Gesellschaftern oder Investoren kann eine steuerlich vorteilhafte Beteiligung am Gewinn des Unternehmens geschaffen werden. Im Falle einer Entnahme ist diese ebenfalls steuerlich vorteilhaft, da die GmbH & Co. KG-Gesellschafter mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert werden. Im Vergleich zu GmbH-Gesellschaftern, die neben der Kapitalertragssteuer auch die Körperschaftssteuer zu entrichten haben, wirkt sich der individuelle Einkommenssteuersatz steuerlich vorteilhaft aus.

Ein wesentlicher Vorteil der GmbH & Co. KG in steuerlicher Hinsicht liegt im Bereich der Gewerbesteuer. Aufgrund der Tatsache, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, hat sie einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 24.500 €. In den darauffolgenden Jahren unterliegt sie einer günstigen Staffelungsregelung. Zudem kann von einer deutlichen Gewerbesteuerentlastung profitiert werden, da die anfallende Gewerbesteuer bei den Kommanditisten in Höhe des vom Hebesatz unabhängigen Pauschalbetrags auf die Einkommenssteuer angerechnet werden kann, soweit die Kommanditisten die Einkommensteuer tatsächlich entrichten müssen. Andernfalls besteht keine Anrechnungsmöglichkeit und die Gewerbesteuer muss abgeführt werden.

Da die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist und eine individuelle Besteuerung der Gesellschafter stattfindet, ist die Verlustverrechnung mit anderen Einkünften möglich. Verluste der KG-Gesellschafter können von den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsquellen abgezogen werden.

Die GmbH & Co. KG bietet weiterhin die Option der buchwertneutralen Übertragung von Wirtschaftsgütern. Dies sorgt bei der Anteilsübereignung für eine höhere Fungibilität, da statt der Anteile auch Wirtschaftsgüter übertragen werden können.

Vorteilhaft ist weiterhin die unkomplizierte Veräußerung einer GmbH & Co. KG. Ist der Unternehmensverkauf entschieden, genügt es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten. Auch auf Seiten des Käufers besteht ein Vorteil der GmbH & Co. KG in der Schaffung von Abschreibungspotenzial. Der Kauf einer GmbH & Co. KG ermöglicht es dem Käufer den Kaufpreis abzuschreiben. Dieser Umstand sorgt in der Praxis oftmals zu höheren Kaufpreisen für eine GmbH & Co. KG.

Die Nachteile im Überblick

Einer der größten Nachteile bei der Gründung einer GmbH & Co. KG besteht in den Formalitäten.

Im Gründungsprozess entsteht durch die Gründung und Kombination zweier Gesellschaften ein erheblicher Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf. Es bedarf bei der Ausarbeitung eines umfänglichen Gründungsplans, zweier individueller Gesellschaftsverträge sowie der Eintragung in das Handelsregister.

Auch im Bezug auf die laufenden Verwaltungskosten birgt die Rechtsform der GmbH & Co. KG Nachteile. Da zwei Unternehmen bestehen, ist die Erstellung von gesonderten Jahresabschlüssen erforderlich. Zudem entstehen höhere IHK-Gebühren. Ein weiterer Nachteil kann in dem Erfordernis der doppelten Buchführung und Bilanzierung gesehen werden.


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 13:23:512019-10-24 11:32:51Welche Vor- und Nachteile birgt die GmbH & Co. KG?

Fremdkapital

6. Januar 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
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    Fremdkapital

    Fremdkapital ist der Teil des Kapitals, der aus fremden Mitteln besteht, die dem Unternehmen von außen durch Fremdkapitalgeber zur Verfügung gestellt werden oder aus den sog. Rückstellungen (z.B. Pensionsrückstellungen) von innen herausgebildet werden.

    Das Gegenstück zum Fremdkapital ist das Eigenkapital. Zusammen bilden die beiden Positionen das Gesamtkapital der Gesellschaft.

    Kennzeichnend für Fremdkapital ist, wenn die Kapitalüberlassung nach den allgemein geltenden schuldrechtlichen Regelungen durch den Fremdkapitalgeber kündbar und befristet ist.

    Die Gläubiger, die der Gesellschaft das Fremdkapital überlassen, werden nicht an dem Unternehmen beteiligt. Im Gegenzug wird durch die Kapitalüberlassung ein in aller Regel erfolgsunabhängiger Anspruch auf Zins und Tilgung begründet.

    Fremdkapital grundsätzlich aus der Außenfinanzierung

    Bis auf die Bildung von Rückstellungen, welche aus der Innenfinanzierung resultieren, stammt Fremdkapital grundsätzlich aus der Außenfinanzierung.

    Typische Fälle von Fremdkapital aus der Außenfinanzierung sind u.a.:

    • Kontokorrentkredite
    • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    • Anleihen
    • Bankdarlehen
    • Kundenkredite

    Fremdkapital in der Bilanz

    Da das Fremdkapital die Ansprüche der Gläubiger, Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter widerspiegelt, wird es auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

    Gemäß § 266 Abs. 3 HGB wird die Verbuchung des Fremdkapitals auf der Passivseite getrennt nach Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen vorgenommen. Durch Addition der entsprechenden Bilanzposten kann das Fremdkapital berechnet werden. Die relative Höhe hingegen wird häufig anhand von Kennzahlen gemessen und bestimmt. In der Praxis spielen hier die Kennzahlen der Fremdkapitalquote und die des Verschuldungsgrades eine wesentliche Rolle.

    Bilanzrechtlich wird bei der Bilanzierung die Laufzeit und die Art der Herkunft des Fremdkapitals verlangt.

    Unterscheidung nach der Fristigkeit des Fremdkapitals

    Das Fremdkapital wird der Gesellschaft von Gläubigern kurz-, mittel- oder langfristig zur Verfügung gestellt. In der Praxis spielt diese Unterscheidung für die Unternehmen mit Blick auf die anstehende Liquiditätsbelastung eine bedeutende Rolle.

    Fremdkapital, das innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden muss, wird als kurzfristiges Fremdkapital bezeichnet. Typische Positionen können Kontokorrentkredite und befristete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sein.

    Als mittelfristiges Fremdkapital wird Fremdkapital mit einer Rückzahlungsfrist von 1 bis 5 Jahren bezeichnet. Beispiel: Die XYZ GmbH schließt mit der X-Bank einen Darlehensvertrag über ein Fälligkeitsdarlehen. Laut Vertrag beläuft sich die Frist der Rückzahlung auf 4 Jahre.

    Langfristiges Fremdkapital ist Fremdkapital, das dem Unternehmen länger als 5 Jahre zur Verfügung steht bzw. gestellt wird. Typische Positionen wären Anleihen und größere Bankdarlehen.

    Die typischen Merkmale von Fremdkapital

    Nicht in allen Fällen lässt sich Fremdkapital so leicht von Eigenkapital unterscheiden. Entscheidend ist die Abgrenzung für Analysten und Gläubiger sowie das Unternehmen selbst dennoch.

    Zur Abgrenzung wird häufig auf das Bestehen einer Rückzahlungsmöglichkeit zurückgegriffen. Besteht auch nur die geringste Möglichkeit einer Rückzahlung, dann gehört die entsprechende Bilanzposition zum Fremdkapital. Aus diesem Grund zählen auch die sog. Rückstellungen zum Fremdkapital. Denn bei Rückstellungen (z. B. Pensionsrückstellungen) besteht zumindest eine 50%-ige Rückzahlungsmöglichkeit.

    Fremdkapital lässt weiterhin u.a. anhand dieser typischen Merkmale erkennen und von Eigenkapital abgrenzen:

    • Die Überlassung von Fremdkapital ist befristet
    • Durch die Kapitalüberlassung wird ein Anspruch auf Zins und Tilgung begründet
    • Die Fremdkapitalgeber werden grundsätzlich nicht am Unternehmen beteiligt und es bestehen in aller Regel keine Mitbestimmungsrechte in der Leitung des Unternehmens
    • Die Gläubiger übernehmen keine Haftung
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-06 18:45:422020-11-30 14:20:12Fremdkapital

    CEO

    6. Januar 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
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      CEO

      Die Abkürzung CEO steht für „Chief Executive Officer“. Der Begriff entspringt dem US-amerikanischen Raum und bezeichnet den Vorstandsvorsitzenden oder den Geschäftsführer eines Unternehmens. Der Titel CEO wird unabhängig von der Größe und der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens verwendet.

      Der CEO übernimmt

      • die Vertretung der strategischen Orientierung des Unternehmens und
      • legt hierdurch die Ziele für das operative Geschäft fest.

      Die Leitung des operativen Geschäftes übernimmt der CEO in aller Regel nicht selbst.

      Internationalisierung führt zur zunehmenden Verwendung in Deutschland

      Im Zuge der Internationalisierung von Unternehmen wird die Bezeichnung des CEO auch zunehmend im deutschsprachigen Raum als Synonym für den hiesigen Geschäftsführer verwendet. Allerdings handelt es sich hierzulande eher um einen Zusatztitel ohne eigenständige rechtliche Bedeutung. Der Titel des CEO besitzt somit keine handels- oder gesellschaftsrechtliche Relevanz.

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-06 18:25:332020-11-30 14:27:27CEO

      Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

      23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
      • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

      Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

      Uns ist besonders wichtig, dass die Preise unserer Tätigkeit für unsere Mandanten von Beginn an transparent sind.

      Erfahren Sie hier mehr über unsere Prinzipien.

      Aus diesem Grund handelt es sich bei den Preisen der Gründung einer GmbH & Co. KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), OHG, GbR, Einzelfirma oder Auffanggesellschaft um Pauschalpreise, die auch bei einem Mehr an Arbeitsaufwand oder steigender Komplexität Ihrer Gründung gleich bleiben.

      Damit unsere Preise für Sie von Anfang an kalkulierbar bleiben, richten sie sich nach

      • der anvisierten Gesellschaftsform Ihres Unternehmens,
      • der in Anspruch genommenen Dienstleistung (die Dienstleistungen unterscheiden sich im Umfang) und
      • erst ab dem 4. Gesellschafter nach der Gesellschafterzahl.

      Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Preise und Dienstleistungen. Außerdem können Sie den Kostenrechner zur Berechnung des Honorars nutzen.

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:58:382017-02-15 18:39:24Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

      Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH?

      23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
      • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

      Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH?

      Ja, die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH besteht.

      Entscheiden Sie sich als Gründer für die Rechtsform der GmbH, brauchen Sie für die Gründung keine weiteren Gesellschafter. Trotzdem können Sie die Vorzüge einer haftungsbeschränkenden Gesellschaft genießen, die eine private Haftung grundsätzlich ausschließt.

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:55:562017-02-15 15:18:27Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH?

      Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Rechtsform der GmbH?

      23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
      • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

      Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Rechtsform der GmbH?

      In Deutschland genießt die GmbH einen sehr guten Ruf und hat sich über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt. Sie ist der absolute Klassiker unter den Gesellschaftsformen und erfreut sich in Gründerkreisen aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile einer sehr großen Beliebtheit.

      Die Vorteile auf einen Blick

      Der große Vorteil der GmbH besteht in dem Ausschluss der persönlichen Haftung. Ihr Privatvermögen bleibt durch die beschränkte Haftung der Gesellschaft in aller Regel außer Gefahr. Die Gesellschaft kommt grundsätzlich alleine für die Verbindlichkeiten auf.

      Als absoluter Klassiker unter den Gesellschaftsformen verfügt die GmbH im Geschäftsverkehr über eine sehr gute Reputation. Trotz der Haftungsbeschränkung wird durch das hohe Stammkapital von 25.000 € eine hohe Bonität im Geschäftsverkehr vermutet.

      Die GmbH zeichnet sich durch eine eigene Rechtspersönlichkeit aus. Sie tritt im Geschäfts- und Rechtsverkehr selbstständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Durch die eigene Rechtspersönlichkeit der GmbH wird primär die Privatsphäre der Gesellschafter geschützt, da die Namen nicht nach außen hin auftreten werden. Lediglich der Gesellschaftsname und der Name des Geschäftsführers tritt im Geschäftsverkehr nach außen hin auf.

      Die GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit einen Fremdgeschäftsführer zu bestellen. Als GmbH-Gesellschafter müssen Sie somit nicht auch die Aufgaben eines Geschäftsführers übernehmen. Die Gefahr Ihrer persönlichen Haftung kann auf diese Weise minimiert werden.

      Denkbar ist auch die Konstellation der Ein-Mann-GmbH. Sie können die Gründung einer GmbH auch alleine vornehmen und brauchen keine weiteren Gesellschafter. Dennoch kommen Sie in den Genuss einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform.

      Ein weiterer Vorteil besteht in der steuerlichen Behandlung einer GmbH. Anders als beispielsweise die GbR ist die GmbH eine Kapitalgesellschaft. Als solche unterliegt sie der Körperschaftssteuer in Höhe von derzeit 15 %. Im Vergleich zur Einkommensteuer mit Spitzensätzen von 45 % ist das ein großer Unterschied. Durch die steuerlichen Ersparnisse können Gewinne in der Gesellschaft verbleiben und angespart werden.

      Durch die Bildung von stillen Reserven können weitere Steuerersparnisse erzielt werden. Stille Reserven sind Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist, als der Zeitwert. Ihr Unternehmen profitiert dann von den Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten bei der Bilanzaufstellung. Ebenso kommen Ihrer GmbH Preisentwicklungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände zugute.

      Sollten Sie die Veräußerung Ihrer GmbH in Erwägung ziehen, besteht ein weiterer Vorteil in der unkomplizierten Vornahme des Verkaufs. Zum Unternehmensverkauf reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten. Es müssen nicht alle Vermögensbestandteile einzeln an den Käufer übertragen werden.

      Die Nachteile im Überblick

      Einer der größten Nachteile in der Gründung einer GmbH besteht in den Formalitäten.

      Im Gründungsprozess entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf. Es bedarf bei der Gründung der Ausarbeitung eines Businessplans und eines individuellen Gesellschaftsvertrags sowie der Eintragung in das Handelsregister.

      Ein weiterer Nachteil kann in dem Erfordernis der Buchführung gesehen werden, auf die Sie ein besonderes Augenmerk legen sollten. Die Buchführungspflicht trifft ausnahmslos jede GmbH.

      Nach § 41 GmbHG ist der Geschäftsführer für die Buchführung und Bilanzaufstellung zuständig. Im Ergebnis treffen den Geschäftsführer hinsichtlich der Buchführungspflicht folgende Aufgaben:

      • Die Dokumentierung jedes Geschäftsvorfalls im Rahmen der sog. „doppelten Buchführung“
      • Die doppelte Buchführung meint das Aufzeichnen jedes Geschäftsvorfalls auf zwei buchhalterischen Konten (Soll und Haben).
      • Die doppelte Buchführung erfordert eine genaue und zeitnahe Erfassung aller finanziellen Geschäftsvorfälle in Ihrer GmbH. Dazu gehören alle Einnahmen, Ausgaben, Auslagen, usw.
      • Die Erstellung der Handelsbilanz

      Durch die Buchführungspflicht entsteht somit ein deutlicher Verwaltungsaufwand.

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:54:412017-01-11 19:05:12Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Rechtsform der GmbH?
      Seite 3 von 512345
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