Die Stammeinlagen einer UG (haftungsbeschränkt) müssen bei ihrer Eintragung ins Handelsregister in voller Höhe auf dem Geschäftskonto des Unternehmens eingezahlt worden sein (§ 5a Abs. 2 S. 1 GmbHG).
In der Praxis wird dem Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) eine besondere Bedeutung zuteil. Ohne ihn kann die Gesellschaft als juristische Person nicht handeln. Er vertritt die Gesellschaft nach außen und übernimmt die interne Leitung des Unternehmens. Vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Verantwortung stellt der Gesetzgeber einige Anforderungen an einen Geschäftsführer und schreibt zwingende Aufgaben und Pflichten für ihn vor.
Die Anforderungen und Einschränkungen an den Geschäftsführer ergeben sich aus § 6 GmbHG. Geschäftsführer einer UG kann demnach nur eine natürliche Person sein, die unbeschränkt geschäftsfähig ist. Zwingende Voraussetzung ist somit der Eintritt der Volljährigkeit.
Der Bestellung zum Geschäftsführer steht es entgegen, wenn
Verantwortlich für den alltäglichen Betrieb der UG (haftungsbeschränkt) beurteilt der Geschäftsführer selbst, welche Entscheidungen notwendigerweise getroffen werden müssen, um die Zielsetzung und Interessen der Gesellschafter zu erfüllen. Maßgebliche Berücksichtigung finden die Regelungen des Gesellschaftsvertrags, einzelne Weisungen der Gesellschafter und gesetzliche Regelungen.
Hierneben fallen zahlreiche weitere Aufgaben an, die der Geschäftsführer erfüllen muss. Dazu gehören z. B.:
Neben dem umfangreichen Aufgabenspektrum bestehen auch einige Pflichten, die ein Geschäftsführer zu erfüllen hat. Beispielsweise:
Erfahren Sie hier mehr zu den Anforderungen, Aufgaben, Pflichten und den Haftungsmöglichkeiten eines Geschäftsführers.
Sie können die Gründungkosten einer UG (haftungsbeschränkt) nur absetzen, wenn Sie diesbezüglich eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag treffen. Voraussetzung ist somit eine individuell herausgearbeitete Satzung mit einer einschlägigen Klausel. Diese sollte die einzelnen Positionen der Gründungskosten gesondert berücksichtigen und aufführen.
Typische Gründungskosten einer UG sind:
Erfahren Sie hier wie Sie die Gründungkosten einer UG steuerlich absetzen können.
Fehlt eine solche Regelung in Ihrem Gesellschaftsvertrag oder haben Sie die Gründung mit dem Musterprotokoll vorgenommen, besteht keine Möglichkeit die Gründungskosten der UG steuerlich abzusetzen. Zahlt die Gesellschaft die Gründungkosten, werden diese dann als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet. Eine entsprechende Klausel in Ihrer Satzung wirkt dieser Unannehmlichkeit entgegen.
Die UG (haftungsbeschränkt) hat als juristische Person selbstständig ihre Rechte und Pflichten. Jedoch kann sie als solche nicht ohne weiteres eigenständig am Rechtsverkehr teilnehmen. Sie braucht Organe, die ihr eine eigene Handlungsfähigkeit verleihen.
Die UG (haftungsbeschränkt) verfügt grundsätzlich über die drei folgenden Organe:
Während die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung zwei notwendige Organe der UG (haftungsbeschränkt) darstellen, ist die Bildung eines Aufsichtsrats oder Beirats eher als Ausnahme anzusehen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Organen und den Gesellschaftern einer UG (haftungsbeschränkt).
Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie unter gewissen Voraussetzungen der Kapitalertragsteuer.
Gemäß § 1 Abs. 1 KStG ist die UG als Kapitalgesellschaft unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen. Sie beläuft sich auf 15 % des zu versteuernden Einkommens. Darüberhinaus werden von diesem Steuerbetrag 5,5 % als sog. Solidaritätszuschlag erhoben. Insgesamt ergibt sich somit ein einheitlicher Steueranteil von 15,825 %.
Betreiben Sie eine UG wird diese aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig als Gewerbebetrieb steuerlich erfasst. Somit unterliegt die Gesellschaft grundsätzlich der Gewerbesteuer, die bundesweit eine der wesentlichen Einnahmequellen der Gemeinden darstellt. Die Gewerbesteuer ist abhängig vom lokalen Gewerbesteuerhebesatz und beläuft sich auf etwa 15 %. Sie wird auf den Ertrag der Gesellschaft erhoben.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Erhebung der Einkommen- und der Körperschaftsteuer, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zu entrichten ist. Bei ihr ist danach zu differenzieren, ob Sie eine Gewinnausschüttung vornehmen oder nicht.
Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 %. Der endgültige Steuersatz beträgt 26,5 %, weil hier ebenfalls der Solidaritätszuschlag zusätzlich erhoben wird.
Ja, Sie müssen Ihre UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt steuerlich anmelden, damit diese voll funktionsfähig ihren Betrieb aufnehmen kann.
Sobald Sie Ihr Unternehmen durch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt anmelden, erfolgt die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt von Amts wegen – sprich automatisch.
Wir empfehlen stets unseren Mandanten sich so früh wie möglich um eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt zu kümmern. Sie selbst haben für die steuerliche Anmeldung mittels des sogenannten Steuerfragebogens einen Monat Zeit (§ 137 AO).
Lesen Sie hier mehr zum Thema Steuerfragebogen und erfahren Sie anhand der vorhandenen Checkliste wie Sie vorgehen müssen und welche Unterlagen einzureichen sind.
Sobald Sie die steuerliche Anmeldung Ihrer UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt vorgenommen haben, erhalten Sie eine Steuernummer.
Beachten Sie: In der Praxis kann es mehrere Wochen dauern bis eine Steuernummer vom Finanzamt vergeben wird.
Ohne die zugeteilte Steuernummer können Sie zwar den Betrieb Ihres Unternehmens aufnehmen, voll funktionsfähig ist Ihre UG aber noch nicht. Ohne eine Steuernummer ergeben sich einige Nachteile für den tagtäglichen Betrieb des Unternehmens. Zum einen ist Ihre UG ohne Steuernummer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zum anderen ist sie nicht in der Lage Rechnungen an Kunden etc. auszustellen.