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Archiv für die Kategorie: Gesellschaftsrecht

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht

Erfordert die GmbH & Co. KG eine besondere Buchführungs- und Bilanzierungspflicht?

5. April 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Alle Informationen

Erfordert die GmbH & Co. KG eine besondere Buchführungs- und Bilanzierungspflicht?

Ja. Die GmbH & Co. KG ist als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzaufstellung verpflichtet. Die gleiche Pflicht gilt auch für die Komplementär-GmbH (§§ 13 Abs. 3 GmbHG, 238, 6 HGB). Beide Gesellschaften sind jeweils zur

  • „doppelten Buchführung“,
  • Bilanzaufstellung und
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen

verpflichtet.

Darüberhinaus müssen beide Unternehmen die geführten Bücher zumindest 10 Jahre aufbewahren und regelmäßig eine Inventur durchführen.

Publizitätspflicht

Eine Besonderheit der GmbH & Co. KG gegenüber der herkömmlichen KG liegt in der Publizitätspflicht. Da sie über keine natürlichen Personen als vollhaftende Gesellschafter verfügt, ist sie verpflichtet ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen (§ 264a Abs. 1 HGB).

Bei der GmbH gibt es in Bezug auf die Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse größenabhängige Befreiungen bzw. Einschränkungen. Bei kleinen GmbHs reicht das Einreichen der Bilanz und des Anhangs sowie das Offenlegen beider Positionen beim elektronischen Bundesanzeiger aus (§ 267 HGB).

Erfahren Sie hier mehr über die Buchführungspflichten und die Besonderheiten der Publizitätspflicht der GmbH.

Hoher Buchführungsaufwand bei der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist als eine Mischform bestehend aus einer KG und einer Komplementär-GmbH ein juristisches Konstrukt. Da beide Unternehmen gesondert zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind, fallen die Kosten sowie der Verwaltungs- und Buchführungsaufwand bei der GmbH & Co. KG deutlich höher im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen aus.

Tipp: Verfügt Ihre Komplementär-GmbH über keinen eigenständigen Geschäftsbetrieb verringert sich der Buchführungsaufwand deutlich und beschränkt sich lediglich auf ein paar Buchungen im Geschäftsjahr.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-04-05 19:20:262017-04-05 19:20:26Erfordert die GmbH & Co. KG eine besondere Buchführungs- und Bilanzierungspflicht?

Fällt die Gewerbesteuer an?

5. April 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Alle Informationen

Fällt eine Gewerbesteuer an?

In der Regel ja. Erzielt Ihre GmbH & Co. KG gewerbliche Einkünfte, unterliegt sie als Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG).

Als Bemessungsgrundlage dient der zu ermittelnde Gewinn – der vermehrte oder verminderte Gewerbeertrag – Ihrer GmbH & Co. KG (§ 7 Abs. 1 GewStG). Erhoben wird die vom lokalen Hebesatz abhängige Gewerbesteuer von den jeweiligen Gemeinden als sog. „Gemeindesteuer“ (§ 1 GewStG).

Die Gewerbesteuerpflicht der Komplementär-GmbH

Die Komplementär-GmbH ist als Kapitalgesellschaft grundsätzlich ebenfalls vollumfänglich gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG). Nur wenn Ihre Komplementär-GmbH

  • über keinen eigenständigen Geschäftsbetrieb verfügt und
  • ihre erzielten Einkünfte ausschließlich aus der KG-Beteiligung resultieren

besteht die Möglichkeit der Vermeidung der Gewerbesteuerpflicht.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Gewerbesteuerpflicht der GmbH.

GmbH & Co. KG – Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 €

Im Bereich der Gewerbesteuerpflicht besteht einer der größten Vorteile der GmbH & Co. KG. Als Personengesellschaft verfügt sie bei der Gewerbesteuer über einen jährlichen Freibetrag von 24.500 € und unterliegt anschließend einer günstigen gestaffelten Regelung.  Die „klassische“ GmbH verfügt als Kapitalgesellschaft über keinen Freibetrag.

Erfahren Sie mehr über die Vorzüge der GmbH & Co. KG gegenüber der GmbH im direkten Vergleich der beiden Gesellschaftsformen.

GmbH & Co. KG – Gewerbesteuerliche Entlastung durch Anrechnungsmöglichkeit bei den Kommanditisten

Ein weiterer Vorteil hinsichtlich der Gewerbesteuer besteht auf der Ebene der Kommanditisten. Hier gibt es die Möglichkeit die jeweils gezahlte Gewerbesteuer anteilig auf die Einkommensteuer anrechnen zu lassen. In der Praxis kommt es nicht zur vollständigen Anrechnung der Gewerbesteuer. Bei der Anrechnung wird in der Regel ein vom Gewerbesteuerhebesatz losgelöster Pauschalbetrag herangezogen.

Die anteilige Anrechnungsmöglichkeit kommt allerdings nur zum Tragen, wenn

  • keine Verluste verzeichnet werden und
  • die Kommanditisten die Einkommensteuer tatsächlich abführen müssen.
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-04-05 19:11:042017-04-05 19:11:04Fällt die Gewerbesteuer an?

Wann müssen die Stammeinlagen erbracht sein?

5. April 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Alle Informationen

Wann müssen die Stammeinlagen erbracht sein?

Die Gründung Ihrer GmbH & Co. KG erfolgt durch die parallele Gründung von zwei Gesellschaften:

  • der Komplementär-GmbH zwecks Enthaftung und
  • der KG, die als Gesellschaft nach außen hin auftritt.

Für beide Gesellschaften wird im Rahmen unserer Dienstleistung jeweils ein Geschäftskonto bei einer Bank Ihrer Wahl eröffnet und die vereinbarten Stammeinlagen eingezahlt. Unseren Mandanten empfehlen wir stets die zeitgleiche Eröffnung der beiden Geschäftskonten.

Einzahlung der Stammeinlagen vor der Handelsregistereintragung

Der maßgebliche Zeitpunkt zur Erbringung der Stammeinlagen ist die Handelsregistereintragung Ihrer Gesellschaften. Im Moment der Eintragung zum Handelsregister sollten die Stammeinlagen vollständig und nachweisbar erbracht worden sein. Aus diesem Grund werden die Stammeinlagen zwischen den Schritten der notariellen Beurkundung und der Eintragung zum Handelsregister eingezahlt.

Tipp: Verwahren Sie die Einzahlungsbelege der Stammeinlageneinzahlungen langfristig in Ihren Unterlagen auf.

Sechster Gründungsschritt während Ihrer durch uns begleiteten GmbH & Co. KG-Gründung

Entscheiden Sie sich für die Gründung einer GmbH & Co. KG begleitet durch unsere Kanzlei, erfolgt die Eröffnung der Geschäftskonten und die Stammkapitaleinzahlung als sechster Schritt unserer Dienstleistung für Sie. Gleich zwischen dem notariellen Beurkundungstermin und der Handelsregistereintragung Ihrer beiden Gesellschaften. Der Termin bei der Bank Ihrer Wahl wird vollständig von uns vorbereitet (Checkliste, Vollmacht, etc.).

Erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung mehr über die einzelnen Schritte Ihrer GmbH & Co. KG-Gründung. Insbesondere über die Eröffnung der Geschäftskonten und die Einzahlung des vereinbarten Stammkapitals.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-04-05 19:00:062017-04-05 19:00:06Wann müssen die Stammeinlagen erbracht sein?

Gmbh und danach Gmbh & Co KG gründen Amazon-Internetverkauf

5. April 2017/1 Kommentar/in GmbH Gründung /von Frage Steller

Hallo Herr Kraus,

wir wollen für einen Amazonshop und eigene Produktion und Vertrieb von Waren in Fernost eine Gmbh gründen. Derzeit sind keine Beteiligungen geplant. Später allerdings planen wir, Investoren zu beteiligen.

Ist es möglich, aus der Gmbh unproblematisch eine Gmbh Co KG zu machen?

Kann man dazu die eigene Gmbh nutzen, damit man die 25000 € für die Gmbh & Co KG nutzt?

Danke im Voraus.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-04-05 11:17:162017-04-07 13:21:08Gmbh und danach Gmbh & Co KG gründen Amazon-Internetverkauf

Haftung der Gesellschafter einer Vor- und Voll-GmbH

3. April 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-04-03 17:07:412021-09-28 12:45:41Haftung der Gesellschafter einer Vor- und Voll-GmbH

Wie hoch sollte die Stammeinlage und die jeweiligen Einlagen einer GmbH & Co. KG sein?

3. April 2017/2 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Alle Informationen

Wie hoch sollte die Stammeinlage und die jeweiligen Einlagen einer GmbH & Co. KG sein?

Für die Gründung Ihrer GmbH & Co. KG ist grundsätzlich kein bestimmtes Mindeststammkapital erforderlich. Weder für die Einlagen der Komplementär-GmbH noch für die Kommanditeinlagen der Kommanditisten sind Mindestbeträge vorgeschrieben. Sie sollten allerdings darauf achten, dass ausreichend finanzielle Mittel für die Gründung sowie den Aufbau und Betrieb Ihres Unternehmens vorhanden sind. Die Zeit bis Ihre GmbH & Co. KG eigenständig Erträge erwirtschaftet sollte finanziell abgesichert sein.


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Die Besonderheit der GmbH & Co. KG als Mischform und die Auswirkungen auf das Stammkapital

Das Besondere bei der Gründung Ihrer GmbH & Co. KG ist, dass sie sich aus der parallelen Gründung zweier Gesellschaften zusammensetzt – der KG und der Komplementär-GmbH. In Bezug auf das Stammkapital ist bei der Gründung diesbezüglich zu differenzieren.

Das Stammkapital der Komplementär-GmbH

Für die Errichtung der GmbH in der Stellung des Komplementärs der GmbH & Co. KG gelten die strengen Regelungen des GmbH-Gesetzes. Für ihre Gründung ist ein Mindeststammkapital von 25.000 € verpflichtend vorgeschrieben, das mindestens zur Hälfte mit 12.500 € eingezahlt werden muss (§§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 2 GmbHG).

Dementsprechend müssen Sie als Gründer für Ihre Existenzgründung mit der GmbH & Co. KG zumindest 25.000 € / 12.500 € aufbringen, soweit die Komplementär-GmbH nicht bereits vorher vollständig bestand.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über das Stammkapital einer GmbH.

Das Stammkapital der KG

Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft ist kein gesetzlich festgeschriebenes Mindeststammkapital erforderlich.

Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG & ihre Stammeinlagen

Bezüglich der Stammeinlagen in die GmbH & Co. KG ist zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditisten zu unterscheiden.

Die Stammeinlage der Komplementär-GmbH

Typischerweise erbringt die Komplementär-GmbH keine Einlage in die GmbH & Co. KG. Üblicherweise übernimmt sie lediglich die persönliche Haftung und Geschäftsführung als Komplementär. Alternativ ist eine Beteiligung mit ihrem gesamten oder einem Teil des Vermögens aber möglich.

Die Stammeinlage der Kommanditisten

Die Kommanditisten einer GmbH & Co. KG hingegen erbringen ihre Pflichteinlagen in Form von Bar- oder Sacheinlagen. Die Pflichteinlage des Kommanditisten ist der Betrag, den er in die GmbH & Co. KG einzuzahlen hat. Die Höhe der Pflichteinlage kann nach Belieben (ab 1 €) im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden.

Die beim Handelsregister einzutragenden Haftsummen (veraltet auch als Hafteinlagen bekannt) können den Pflichteinlagen eines Kommanditisten entsprechen. Beide Positionen können aber auch unterschiedlich ausfallen. Sieht Ihr Gesellschaftsvertrag keine Regelung zur Pflichteinlage der Kommanditisten vor, kann die identische Höhe der Haftsummen und Pflichteinlagen unterstellt werden. Die persönliche Haftung des Kommanditisten erlischt grundsätzlich mit der Einzahlung der vereinbarten Pflichteinlage in Höhe des eingezahlten Betrages (§ 171 Abs. 1 HGB).


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-04-03 15:52:492019-10-24 11:36:20Wie hoch sollte die Stammeinlage und die jeweiligen Einlagen einer GmbH & Co. KG sein?

Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer GmbH & Co. KG an?

31. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG gründen: Bundesweit vom Anwalt

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Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer GmbH & Co. KG an?

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG entstehen Ihnen unterschiedliche Kostenpositionen, die Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen können:

BESCHREIBUNGKOSTEN (NETTOBETRÄGE)
Kosten Ihrer GmbH & Co. KG-GründungBeratung zur Wahl der passenden Rechtsform, Ausarbeitung der Gesellschaftsverträge, Gründungsurkunden für beide Gesellschaften (KG und Komplementär-GmbH), Strukturierung und Organisation Ihres Gründungsprozesses, Vertretung und Beratung während Ihrer Gründung, Erstellung des Geschäftsführervertrages und anderer Verträge, Abschlussberatung mit Ihrem Rechtsanwalt.Die Kosten der Gründung sind bei uns Festpreise. 0,– € für das Paket „START-UP“; 1.019,– € für das Paket „Rechtssicher“ oder 1.379,– € für das Paket „Rechtssicher PLUS“
Kosten für die notarielle BeurkundungBeurkundung beider Gesellschaftsverträge und sämtlicher sonstiger Gründungsunterlagen durch einen Notar.
Durch die vorherige anwaltliche Gründungsberatung können Sie durch die Ausarbeitung der Gesellschaftsverträge und der übrigen Unterlagen Ihrer Gesellschaften durch unsere Pauschalpreise grundsätzlich deutliche Kosteneinsparungen gegenüber der Vertrags- und Unterlagengestaltung durch den Notar auf Basis des RVG oder bei stundenbasierter Abrechnung erzielen.
Für die GmbH belaufen sich die Beurkundungskosten auf 207,- € bis 678,- €.
Für die KG betragen die Kosten der notariellen Beurkundung 124,- € bis 276,- €.
Kosten für die Eintragung zum HandelsregisterDie Kosten für die Handelsregistereintragung betragen in der Regel 150,- € bis 240,- € pro Gesellschaft.
Kosten der GewerbeanmeldungVariiert abhängig von der Stadt oder Gemeinde zwischen 10,- € bis 60,- € je Gesellschaft.
IHK-BeitragAb 115,- €
Kosten für die steuerliche AnmeldungSteuerliche Anmeldung beim Finanzamt zur Erlangung der SteuernummerKostenlos

Ihre GmbH & Co. KG-Gründung zum Festpreis

Als Teil unserer Prinzipien, die unserer Arbeit als Anwaltskanzlei zugrunde liegen, ist uns die Preistransparenz besonders wichtig. Aus diesem Grund handelt es sich bei unserem anwaltlichen Honorar für Gründungen um einmalige Festpreise. Unser anwaltliches Honorar ist für Sie von Beginn an transparent und kalkulierbar.

Die Höhe unseres anwaltlichen Honorars für Ihre GmbH & Co. KG-Gründung bemisst sich

  • an dem von Ihnen gewählten GmbH & Co. KG-Gründungspaket (GmbH & Co. KG „Rechtssicher Start-Up“, GmbH & Co. KG „Rechtssicher“ oder GmbH & Co. KG „Rechtssicher Plus“) und
  • erst ab dem vierten Gesellschafter an der Anzahl der Gesellschafter.

Einen detaillierten Überblick über die GmbH & Co. KG-Gründungspakete, unsere Leistungen und Ihre Vorteile erhalten Sie in diesem Beitrag.

Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer GmbH & Co. KG-Gründungskosten

Gründen Sie Ihre GmbH & Co. KG im Rahmen einer anwaltlichen Gründungsberatung bietet diese Ihnen einige Vorteile. Während Ihrer gesamten Gründung steht Ihnen ein auf Gründungen spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite. Die anwaltliche Gründungsberatung zielt auf die Gewährleistung einer rechtssicheren Gründung ab. Ihr eigener Aufwand sinkt durch die anwaltliche Begleitung ungemein. Zeit- und kostenintensive Gründungsfehler und Änderungen werden durch die erfahrene und rechtlich versierte Arbeit des Rechtsanwalts vermieden.

Durch die anwaltliche Gründungsberatung können Sie zudem steuerliche Ersparnisse erzielen. Ihre GmbH & Co. KG-Gründungskosten sind steuerlich in voller Höhe absetzbar, soweit Sie eine individuelle Gesellschaftssatzung verwenden. Selbstredend besteht ein wichtiger Gründungsschritt unserer Dienstleistung in der Ausarbeitung der individuellen Gesellschaftsverträge für die KG und die Komplementär-GmbH. Die individuelle Satzung verhilft Ihnen Ihre GmbH & Co. KG-Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen. De facto können Sie mindestens 25 % (Mindeststeuersatz) der GmbH & Co. KG-Gründungskosten wieder einsparen.

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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-31 11:55:252021-10-26 15:03:07Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer GmbH & Co. KG an?

Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie können diese vermieden werden?

30. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Alle Informationen

Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie können diese vermieden werden?

Die Gründung einer GmbH & Co. KG ist durch die parallele Gründung und Verknüpfung zweier Gesellschaften ein besonders komplexer Prozess. In der Praxis überstürzen viele Gründer das planungs- und beratungsintensive Vorhaben. Die Konsequenz – es entstehen Gründungsfehler. Fehler während der Gesellschaftsgründung sind besonders ärgerlich. Ihre Ausbesserung beansprucht viel Zeit und kostet Geld.

Die typischen Gründungsfehler und deren Entstehung

Die am weithin bekanntesten Gründungsfehler bei der Gründung einer GmbH & Co. KG entspringen

  • der betriebswirtschaftlichen und
  • der rechtlichen Sphäre.

In der Praxis sind Gründungsfehler aus dem Bereich der Betriebswirtschaft immer wieder auf überstürzte Gründungsprozesse und auf die mangelnde eigene Vorbereitung der Gründer zurückzuführen.

Gründungsfehler, die der rechtlichen Sphäre zuzuordnen sind, entstehen meist durch eine übereilte Gründungsvornahme, die keine oder nur eine unzulängliche Gründungsberatung durch einen versierten Anwalt erfahren hat.

Gründungsfehler der betriebswirtschaftlichen Sphäre identifizieren und verhindern

Die prominentesten Gründungsfehler entspringen der betriebswirtschaftlichen Sphäre. Ausschlaggebend für die Entstehung der typischen betriebswirtschaftlichen Gründungsfehler sind meist:

  • Schwächen der eigenen Qualifikationen – z.B. fehlendes Know-how eines Kaufmanns / Unternehmers
  • Fehlende Wettbewerbs-, Branchen- und Marktkenntnisse
  • Brüchige Unternehmensfinanzierung und lückenhaftes Marketing
  • Nachgiebige Planung und Strukturierung des Gründungsvorhabens

Bei betriebswirtschaftlichen Gründungsfehlern können Sie als Gründer selbst vorbeugend tätig werden. Der Schlüssel liegt in einer gut durchdachten und strukturierten eigenen Vorbereitung auf Ihre GmbH & Co. KG-Gründung.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über Ihre gut strukturierte eigene Vorbereitung auf die Gründung Ihrer GmbH & Co. KG.

Gründungsfehler der rechtlichen Sphäre erkennen und verhindern

Der eigene Umgang mit rechtlichen Gründungsfehlern gestaltet sich gegenüber den betriebswirtschaftlichen Fehlern deutlich schwieriger. Es geht nicht um Ihre unternehmerische Fähigkeit eine Gesellschaft aufzubauen und zu leiten. Vielmehr gilt es den Rechtsrahmen zu kennen und zu befolgen. Getrieben von einer lückenhaften Rechtskenntnis und offenen Rechtsfragen sind rechtliche Gründungsfehler für Laien besonders tückisch.

In der Praxis entspringen die meisten rechtlichen Gründungsfehler den folgenden Gebieten:

  • Zeitverzögerungen bei der Handelsregistereintragung – Zeitliche Verzügerungen bei den Handelsregistereintragungen verhindern.
  • Rechtssicher im Wettbewerb – Rechtlich sicher werben und Wettbewerbsstreitigkeiten (z.B. Abmahnungen) verhindern.
  • Urheberrecht – Urheberrechtsverstöße verhindern durch rechtssichere Internetpräsenzen und Werbemaßnahmen (z.B. Flyer, Plakate, Logo, Texte, etc.).
  • Gründungsbetrüger, die auf Startup-Gesellschaften spezialisiert vorgehen – Gründungsbetrüger und ihre kriminellen Maschen erkennen, fragwürdige Zahlungsaufforderungen identifizieren und die Blockierung der Handelsregistereintragungen verhindern.
  • Nachfolgehaftung (§ 25 Abs. 1 HGB) – Wie verhindern Sie die Nachfolgehaftung bei der Gesellschaftsübernahme?

Das „Gute“ an rechtlichen Gründungsfehlern besteht in ihrer Vermeidbarkeit durch eine anwaltliche Gründungsberatung. Hier sollten Sie als Gründer nicht an der falschen Stelle sparen, denn rechtliche Gründungsfehler bergen ein hohes finanzielles Risiko.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-30 14:09:352017-03-30 14:09:35Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie können diese vermieden werden?

Wie läuft die Gründung einer GmbH & Co. KG Schritt für Schritt ab?

30. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Alle Informationen

Die Gründung einer GmbH & Co. KG Schritt für Schritt

In der Gründungspraxis hebt sich jedes Vorhaben durch besondere Details ab. Kein Gründungsprozess gleicht einem anderen. Vielmehr handelt es sich bei jeder Gründung um einen einzigartigen und nicht zu verwechselnden Prozess, der durch die unterschiedlichen Zukunftsbilder der eigenen Selbstständigkeiten der Gründer beeinflusst wird.

Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG kommt hinzu, dass sich der Gründungsprozess durch eine gewisse Komplexität auszeichnet. Als juristische Konstruktion, bestehend aus

  • einer Komplementär-GmbH und
  • einer KG

sorgt die parallele Gründung und anschließende Verbindung zweier Gesellschaften für erhöhten Beratungsbedarf.

Grobe Unterteilung in 3 Abschnitte

Die Gründung der GmbH & Co. KG lässt sich grob gesprochen zunächst in drei Abschnitte zusammenfassen:

  • Abschnitt 1: Die Gründung der Komplementär-GmbH
  • Abschnitt 2: Die Gründung der Kommanditgesellschaft (KG)
  • Abschnitt 3: ggf. die Einbringung der GmbH-Anteile in die Kommanditgesellschaft

Die 9 Schritte Ihrer Gründung

Die anschließend „kleinschrittige“ Gründung muss sorgfältig geplant und durchdacht angegangen werden, damit kosten- und zeitintensive Änderungen verhindert werden können. Um den Feinheiten einer Gründung gerecht zu werden, haben wir für unsere Mandanten den Gründungsprozess einer GmbH & Co. KG in diese 9 Schritte unterteilt:

  • Schritt 1: Das kostenfreie Erstberatungsgespräch

Während der kostenfreien Erstberatung steht eine Abwägung Ihrer Interessen zur gemeinsamen Erörterung, ob die GmbH & Co. KG für Ihr Unternehmen die richtige Rechtsform darstellt, im Mittelpunkt.

  • Schritt 2: Die umfassende Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt

Vor dem Hintergrund Ihnen eine rechtssichere Gründung zu gewähren, erarbeitet Ihr spezialisierter Rechtsanwalt einen detailgetreuen Gründungsplan. Die hierdurch geschaffene Struktur soll nachträgliche Änderungen verhindern. In diesem zweiten Schritt werden durch Gespräche offene Fragen Ihrerseits gemeinsam besprochen, sodass die individuellen Feinheiten Ihres Gründungsprozesses umfangreich berücksichtigt werden können.

  • Schritt 3: Die Überprüfung der Firmennamen

Im Rahmen von Abfragen bei der zuständigen IHK und HWK überprüfen wir die Firmennamen der Komplementär-GmbH und der GmbH & Co. KG auf ihre Unbedenklichkeit hin. Durch die Unbedenklichkeitsabfragen werden Verzögerungen bei der Eintragung der Gesellschaften zum Handelsregister und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen vermieden.

  • Schritt 4: Die Ausarbeitung und Abstimmung individueller Gesellschaftsverträge

Auf Basis der anwaltlichen Gründungsberatung umfasst der vierte Schritt Ihrer Gründung die Ausarbeitung individueller Gesellschaftssatzungen für die Komplementär-GmbH und die KG. Beide Gesellschaftsverträge werden bis ins Detail aufeinander abgestimmt, damit Ihre GmbH & Co. KG als Gesamtbetrieb umstandslos funktionsfähig betrieben werden kann.

  • Schritt 5: Die Beurkundung durch einen Notar

Sobald die jeweiligen Gesellschaftsunterlagen der GmbH & Co. KG und der Komplementär-GmbH zu Ihrer Zufriedenheit vorliegen, vereinbaren wir einen Termin für deren notarielle Beurkundung.

  • Schritt 6: Die Geschäftskonten eröffnen und das festgelegte Stammkapital einzahlen

Im sechsten Schritt eröffnen wir für beide Gesellschaften zeitgleich jeweils ein Geschäftskonto bei einem Geldinstitut Ihrer Wahl. Das festgelegte Stammkapital wird dann auf die Gesellschaftskonten eingezahlt. Den Termin bei der Bank bereiten wir für Sie vor (Checkliste, Vollmacht).

  • Schritt 7: Die Handelsregistereintragung

In diesem Schritt erstellen wir Ihre Anmeldungen zum Handelsregister für die Komplementär-GmbH und die GmbH & Co. KG. Durch die erfolgreiche Handelsregistereintragung der KG kommt es zur rechtlich wirksamen Entstehung Ihrer Gesellschaft. Die Bearbeitung vorheriger Beanstandungen übernehmen wir für Sie.

  • Schritt 8: Die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Anmeldung

Nach der Handelsregistereintragung beider Gesellschaften folgt die notwendige Gewerbeanmeldung. Zudem sollten Sie sich als Gründer mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, um die Steuernummer zeitnah in Erfahrung zu bringen. Mit der Steuernummer kann der Betrieb Ihrer GmbH & Co. KG voll funktionsfähig aufgenommen werden.

  • Schritt 9: Die Abschlussberatung

Der letzte Schritt besteht in einer umfassenden Abschlussberatung. Diese wird im Rahmen eines Abschlusstermins mit Ihrem spezialisierten Rechtsanwalt geführt. Die Abschlussberatung dient der Klärung Ihrer noch offenen Fragen, die Ihnen während des Gründungsprozesses entstanden sind. Nach der Abschlussberatung erhalten unsere Mandanten bei Bedarf zahlreiche Musterverträge (z.B. Arbeits-, Geschäftsführer-, Miet-, Treuhandvertäge, etc.). Auch zu diesen Musterverträgen können Sie Ihre offenen Fragen in der Abschlussberatung aufbringen, sodass Sie eine individuelle Anpassung der Musterverträge vornehmen können.

Erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer GmbH & Co. KG mehr über die einzelnen Schritte Ihrer Gründung. Im Rahmen der dort aufgeführten rechtlichen Exkurse erhalten Sie zudem erste rechtliche Tipps zu den Schritten Ihrer GmbH & Co. KG Gründung.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-30 13:06:022017-03-30 14:32:27Wie läuft die Gründung einer GmbH & Co. KG Schritt für Schritt ab?

Software und IT UG Gründung mit 2 Gesellschaftern und einer stillen Beteiligung

30. März 2017/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage Steller

Hallo,

wir wollen zu 2 eine UG für eine Software und IT Firma gründen. Es geht sowohl um die Produktion bzw. Anpassung von Softwareprodukten, als auch um die Hardware/Infrastruktur.

Aus dem Familienumfeld wollen wir einen Investor beteiligen. Diesen wollen wir allerdings nicht am täglichen Betrieb dabeihaben und uns auch so wenig wie möglich abstimmen müssen.

Empfehlen Sie dann, eine stille Beteiligung aufzusetzen? Wir würden Gesellschafter der UG sein, der Investor stiller Beteiligter daran.

Wie ist es steuerlich für uns und die Person? Können Sie uns einen solchen Vertrag aufsetzen?

Danke schon einmal vorab!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-03-30 09:42:152017-03-30 09:42:15Software und IT UG Gründung mit 2 Gesellschaftern und einer stillen Beteiligung
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